Deutsche Bank Ackermann soll im Postbank-Prozess aussagen

Josef Ackermann, damaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, aufgenommen bei der Bilanz-Pressekonferenz in Frankfurt am Main im Februar 2012. Quelle: dpa

Sieben Jahre nach seinem Abschied als Chef der Deutschen Bank soll Josef Ackermann noch mal vor ein deutsches Gericht treten. Der Schweizer ist einer von 17 Zeugen, die das OLG Köln zum Kauf der Postbank befragen will.

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Im juristischen Streit zwischen früheren Aktionären der Postbank und der Deutschen Bank sollen der amtierende Post-Chef Frank Appel und der frühere Vorstandschef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, als Zeugen aussagen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt.

Demnach wollen die Richter insgesamt 17 Zeugen befragen, darunter auch Deutsche-Bank-Privatkundenvorstand Frank Strauss, die früheren Vorstände Stefan Krause und Rainer Neske sowie die Ex-Postbankchefs Wolfgang Klein und Stefan Jütte. Die Befragungen sollen nach dem Plan des Gerichts am 30. Oktober beginnen. Bis Dezember sind insgesamt sieben Termine vorgesehen.

In dem Verfahren klagen frühere Aktionäre der Postbank, weil sie sich bei der Übernahme durch die Deutsche Bank benachteiligt sehen. Die Deutsche Bank hatte ihnen im September 2010 25 Euro für jede Postbank-Aktie geboten, der Deutschen Post zwei Jahre zuvor jedoch für einen Anteil von knapp 30 Prozent einen deutlich höheren Preis bezahlt. Die Aktionäre argumentieren, dass die Deutsche Bank bereits im September 2008 die Kontrolle über die Postbank übernahm und ihnen deshalb bereits damals ein Angebot von 64 Euro pro Aktie hätte machen müssen. Das Landgericht Köln hatte ihnen Ende 2017 eine Nachzahlung zugestanden.

In ihrem Beschluss erwägen die OLG-Richter auch, die Deutsche Bank dazu zu verpflichten, die bisher geheimen Detailvereinbarungen zur Übernahme in dem Prozess vorzulegen. Zehn Jahre nach Abschluss der Vereinbarungen sei ein Geheimhaltungsinteresse „zweifelhaft“. Auf dieses hatte sich die Deutsche Bank in dem Verfahren bisher berufen.

Die Deutsche Bank erklärte zu dem Beschluss, dass dieser bestätige, dass das OLG Zweifel an tragenden rechtlichen Feststellungen des Landgerichts habe. Sie begrüße dies und sehe sich insoweit in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Erweiterung der Beweisaufnahme bedeute für alle Beteiligten eine Verzögerung des Verfahrens. Unabhängig davon sei die Bank unverändert der Rechtsauffassung, dass die von den Klägern erhobenen Vorwürfe unbegründet seien.

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