Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank hat ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das die Verwicklung des Instituts in den Geldwäscheskandal der dänischen Danske Bank klären soll. Beauftragt wurde die internationale Wirtschaftskanzlei Gibson Dunn. Das erfuhr die WirtschaftsWoche aus Frankfurter Anwaltskreisen. Die Deutsche Bank wollte sich hierzu offiziell nicht äußern.
Wie vor einigen Monaten bekannt wurde, haben dubiose Kunden von 2007 bis 2015 über Konten der Danske Bank bis zu 200 Milliarden Euro gewaschen. Der Großteil der Mittel wurde dann mit Hilfe der Deutschen Bank in die USA weitergeleitet. Die Deutsche agierte als Partnerbank, die für die Danske Bank Zahlungen weiterleitete (Korrespondenzbank). Die Deutsche Bank erklärte, sie sei als Korrespondenzbank nicht verpflichtet gewesen, die Kunden der Danske einzeln zu prüfen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigt das. Sie weist aber darauf hin, dass Korrespondenzbanken kontrollieren müssten, ob ihre Bankpartner alle Prüfpflichten zur Prävention von Geldwäsche einhielten. Ob die Deutsche Bank dieser Pflicht gegenüber der Danske ausreichend nachgekommen ist, ist bislang ungeklärt. Wie in Frankfurter Anwaltskreisen zu hören ist, wollen sich die Mitglieder des Integritätsausschusses der Deutschen Bank nicht auf die Einschätzung der institutseigenen Experten verlassen und sich vielmehr mit dem Gutachten von Gibson Dunn ein eigenes Bild machen.
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