Deutsche Bank BaFin findet „Anhaltspunkte für nicht rechtzeitige Mitteilung“ des Chefwechsels

Die Finanzaufsicht BaFin hat untersucht, ob die Bank den Abgang der Co-Chefs Jürgen Fitschen und Anshu Jain früher hätte melden müssen. Nun fand die Behörde „Anhaltspunkte für eine nicht rechtzeitige Mitteilung".

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Die ehemaligen Co-Chefs der Deutschen Bank, Anshu Jain (links) und Jürgen Fitschen. Quelle: AP

Die Deutsche Bank hat der Öffentlichkeit den Abgang ihrer Co-Chefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen möglicherweise nicht rechtzeitig mitgeteilt. Das hat eine Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin ergeben. In der Untersuchung hätten sich „Anhaltspunkte für eine nicht rechtzeitige Mitteilung und Veröffentlichung bestätigt“, bestätigte eine Sprecherin der BaFin der WirtschaftsWoche auf Anfrage. „Der Sachverhalt wird daher nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren weiter untersucht“, sagte die Sprecherin.

Börsennotierte Unternehmen müssen Nachrichten, die den Kurs ihrer Aktie stark bewegen können, sofort ("ad hoc") veröffentlichen. Das soll verhindern, dass Insider früher als andere Aktionäre Aktien kaufen oder verkaufen können. Die BaFin hatte den Vorfall zunächst in einem Referat geprüft, das die ad-hoc-Publizitätspflichten überwacht und den Fall nun dem Referat übergegeben, das Bußgelder verhängen kann.

Die Deutsche Bank legt Wert darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist: „Dass der Sachverhalt an das Referat für Ordnungswidrigkeiten überstellt wurde, bedeutet nicht, dass es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit gegeben hat. Wir sind unverändert überzeugt, dass die Bank korrekt gehandelt hat“, sagte ein Sprecher der Deutschen Bank.

Die Deutsche Bank hatte den Abgang der beiden Vorstandschefs am Sonntag, 7. Juni, nach einer Sondersitzung des Aufsichtsrats um kurz nach 15 Uhr gemeldet. Das "Wall Street Journal" hatte jedoch bereits gut zwei Stunden zuvor darüber berichtet. Am Montag nach der Bekanntgabe legte die Aktie der Deutschen Bank um bis zu acht Prozent zu.

Die Deutsche Bank ist nicht das erste Unternehmen, das Probleme wegen einer möglicherweise verspäteten Meldung bekommt: So hätte der Autokonzern Daimler den Abgang seines damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp im Jahr 2005 nicht erst melden dürfen, als dieser beschlossen war, sondern als Schrempp erstmals mit dem Aufsichtsrat darüber gesprochen hatte.

Selbst der Europäische Gerichtshof hat sich schon mit dem Thema befasst und entschieden, dass Unternehmen auch Zwischenschritte melden müssen, die zu wichtigen Entscheidungen führen.

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