Genauso schwer fällt es den Banken, zu erkennen, welchen Beitrag ein Einzelner zu einem Geschäft geleistet hat. Dafür sind schon die EDV-Systeme oft nicht ausgestattet. Und es bleiben inhaltliche Fragen: Was passiert etwa, wenn ein größerer Kredit ausfällt, dessen Bewilligung die Bankmitarbeiter aber gründlich geprüft hatten? Wie es in Finanzkreisen heißt, haben die Banken die Möglichkeit, Boni zu streichen, bisher sehr sparsam angewendet.
Nun sollen Risk Taker klarer identifiziert werden. Die neueste Richtlinie der EBA sieht für die Einstufung allein 15 qualitative Kriterien wie „Verantwortung für einen wichtigen Geschäftsbereich“, etliche quantitative Kriterien wie die Gehaltshöhe und eine ganze Reihe von Ausnahmen vor. Was nach Kuddelmuddel klingt, ist es auch.
Fest steht: „Die Zahl der Risk Taker wird deutlich steigen“, erwartet Berater Klein. Das glaubt auch Personaler Siebeck. Bisher galten dort Mitarbeiter im oberen Management als Risk Taker, künftig wird sich die Anzahl spürbar erhöhen. „Da jede Bank die Einteilung weiterhin auch nach ihren eigenen Strukturen und ihrem jeweiligen Geschäftsmodell definieren muss, sind die neuen Definitionen zwar klarer, aber die Ergebnisse werden je nach Institut unterschiedlich sein“, sagt Siebeck.
Das zweifelhafte Vergnügen, sich mit den Fragen abzuplagen, haben künftig mehr Institute. Statt ab einer Bilanzsumme von 40 sind künftig Banken ab 15 Milliarden Euro betroffen. Dazu gehören auch die größten Sparkassen, Förderbanken und die genossenschaftliche Apotheker- und Ärztebank. Bei der Hamburger Sparkasse heißt es, dass sich das Institut vorbereitet habe und sich der Aufwand wohl in Grenzen halten werde, weil die Regeln vor allem auf Großbanken zugeschnitten seien. Umsetzen muss die Sparkasse sie trotzdem.
So muss auch sie komplizierte arbeitsrechtliche Fragen klären. „Die neuen Regeln ersetzen nicht automatisch die im Arbeitsvertrag des einzelnen Bankers oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Regelungen“, sagt Christian Hoefs, Arbeitsrechtler bei Hengeler Mueller in Frankfurt. Die Einzelverträge gehen vor, Änderungen lassen sich nicht eben mal einfach so verkünden. So können Banker ihre Ansprüche auf höhere Zahlungen behalten, wenn ihr alter Vertrag das vorsieht. Die Banken sind nur verpflichtet, auf Änderungen hinzuwirken. Das wird schwierig, denn was das genau heißt, ist – einmal mehr – unklar.
Die neuen Regeln bringen auch neue Themen aufs Tapet: etwa den Passus, wonach Abfindungszahlungen „der Leistung im Zeitverlauf“ Rechnung tragen müssen. Ob damit gemeint ist, dass nun bewertet wird, wie gut ein vorzeitig gehender Banker den Job gemacht hat, ist vorerst offen. Zeit für eine Klarstellung der Klarstellung.