Deutsche Bank Ex-IT-Vorstand Lamberti gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft

Neben dem Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und seinen Vorgängern ermittelt die Staatsanwaltschaft im Betrugsprozess nun auch gegen den Ex-IT-Vorstand Hermann-Josef Lamberti. Das verzögert das Verfahren.

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Hermann-Josef Lamberti, Ex-Vorstand der Deutschen Bank Quelle: dpa

Im Betrugsprozess gegen Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und andere Top-Banker erhöht die Staatsanwaltschaft München den Druck. Parallel zur Anklage gegen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Vorstände nehmen die Strafverfolger nun auch den früheren IT-Vorstand Hermann-Josef Lamberti ins Visier, wie Richter Peter Noll in der Verhandlung am Dienstag deutlich machte.

Das bringt sogar den Prozess ins Stocken. Weil die Verteidiger Einblick in die umfangreichen Dokumente aus den anderen Ermittlungsverfahren bekommen sollen, vertagte Noll die Verhandlung auf den 18. Mai. Ein für kommenden Dienstag anberaumter Termin fällt aus.

Neben Fitschen, Breuer und Ackermann sitzen die Ex-Vorstände Tessen von Heydebreck und Clemens Börsig auf der Anklagebank. Börsig war 2006 bis 2012 auch Aufsichtsratschef des größten deutschen Geldhauses. Hinzu kommen die laufenden Ermittlungen gegen den früheren rechts- und heutigen Personalvorstand Stephan Leithner und Ex-Vorstandsmitglied Michael Cohrs.

Chronologie: Kirch und die Deutsche Bank

Alle acht Spitzenbanker sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in einem früheren Verfahren vor Gericht gelogen haben, um eine milliardenschwere Schadenersatzklage des früheren Medienmoguls Leo Kirch gegen die Bank abzublocken. Ihnen drohen im äußersten Fall bis zu zehn Jahre Gefängnis.

„Ein Güterzug voll Akten“

Mit der Vertagung verschieben sich die von Fitschen und weiteren Angeklagten angekündigten Stellungnahmen zur Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Prozessbetrug im Streit mit Kirch vor. Der Medienunternehmer, der 2011 starb, hatte die Deutsche Bank für den Zusammenbruch seines Imperiums verantwortlich gemacht. Die Bank und Kirchs Erben einigten sich schließlich außergerichtlich. Das ist jedoch kein Grund für die Staatsanwaltschaft, ihre Ermittlungen einzustellen.

Bei Durchsuchungen in der Bank und den von ihr beauftragten Anwaltskanzleien hätten die Strafverfolger zehn Terabyte an Computerdateien sichergestellt, sagte Staatsanwalt Stephan Necknig am Dienstag. "Das entspricht einem Güterzug voll Akten", kommentierte Richter Noll, der sich von der schieren Menge des Materials überrascht zeigte. Ein Großteil der Beweismittel war bereits vor mehr als einem Jahr im Zuge eines anderen Ermittlungsverfahrens sichergestellt worden. Die Auswertung dauere an, sagte Necknig.

Obwohl diese Unterlagen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar Fitschen & Co. betreffen, erklärten sich die Ermittler nun bereit, sie für deren Verteidiger zu öffnen. "Die Staatsanwaltschaft München ist insofern ein offenes Buch, und die Verteidiger sind eingeladen, darin zu lesen", sagte Necknigs Kollege Florian Opper. Necknig verwahrte sich gegen Vorwürfe der Verteidiger, Beweisdokumente willkürlich auszuwählen: "Die Staatsanwaltschaft hat niemals irgendwelche Aktenbestände zurückgehalten."

In dem Prozess gegen Fitschen sollte der jetzt ebenfalls verdächtigte frühere Bank-Vorstand Lamberti ursprünglich als Zeuge befragt werden. Er lehne jedoch eine Zeugenaussage ab und berufe sich dabei auf sein Recht, die Aussage zu verweigern, sagte Noll.

Dieses Recht hat laut Gesetz aber nur, wer in der gleichen Angelegenheit ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten ist. Mehrere mit der Sache vertraute Personen sagten Reuters, die Strafverfolger beschuldigten Lamberti wie Fitschen des versuchten schweren Prozessbetrugs. Lambertis Anwalt, die Deutsche Bank und die Staatsanwaltschaft lehnten Stellungnahmen dazu ab.

Zu Beginn des Prozesses vor einer Woche hatten die Verteidiger Erklärungen von Fitschen und Ackermann angekündigt. Breuer will zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vorerst schweigen. Fitschens Anwältin Barbara Livonius betonte nun, ihr Mandant werde sich erst äußern, wenn die Staatsanwaltschaft die ausstehenden Unterlagen offengelegt und die Vorwürfe gegen Fitschen präzisiert habe. Die Strafverfolger hätten sich bei ihren Vorwürfen gegen Fitschen und die übrigen Angeklagten selbst widersprochen, monierte sie. "Vor der beabsichtigten Einlassung von Herrn Fitschen muss zweifelsfrei feststehen, worin die ihm zur Last gelegte Täuschung beruht."

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