
Verbrechen lohnt sich. Den Eindruck konnten in den vergangenen Jahren einige Einblicke in die Vergütungswelt der Banken vermitteln.
Etwa der Fall von Christian Bittar. Der Händler der Deutschen Bank soll für ein einziges Jahr einen Bonus von 80 Millionen Euro kassiert haben. Wenig später flog er wegen der möglichen Manipulation der Libor-Zinsen raus.
Das frühere Bonussystem belohnte oft riskante Handelsstrategien. Die waren vielleicht kurzfristig erfolgreich, langfristig aber fatal. Heute ist eigentlich unbestritten, dass sie mit Schuld am Fast-Zusammenbrauch des Finanzsystems seit 2007 waren.
Sämtliche Banken beteuern seitdem, dass sie ihre Lektion gelernt und ihre Systeme angepasst haben. Die Exzesse von früher seien heute nicht mehr möglich.
Falsches Verhältnis
Dennoch steht die Vergütung vielfach in der Kritik. Aktionären bemängeln, dass ihre absolute Höhe oft in einem Missverhältnis zum Erfolg der Bank steht. Und erst Recht zu den meist mickrigen Dividenden. Bei einigen US-Banken wollen die mächtigen Aktionärsvereinigungen Vergütungspläne ablehnen. Und auch bei der Hauptversammlung der Deutschen Bank am Donnerstag werden zumindest einige kritische Stimmen die Höhe der Gehälter hinterfragen.
Das ist verständlich. Die Gehälter der beiden Vorstandschefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen stiegen 2013 um rund 2,5 Millionen auf jeweils 7,5 Millionen Euro. Das korreliert nur begrenzt mit dem Ergebnis der Bank, das – belastet vor allem von zahlreichen Zahlungen für Rechtsstreitigkeiten – einmal mehr bescheiden ausfiel.
Kritisch betrachtet die Banken auch die Finanzaufsicht Bafin. Sie untersucht, ob die Banken die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Vergütung auch einhalten. Anfang des Jahres hat sie Ergebnisse von ihr veranstalteter Sonderprüfungen vorgelegt. Und ordentlich geschimpft. Denn fast alle untersuchten Banken hatten die neuen Regeln nicht oder nur mangelhaft umgesetzt.
Weil sie nicht wollen, schallte es aus Bonn ins Land.
Weil sie nicht können, heißt es in den Banken. Damit liegen sie zumindest zum Teil gar nicht so falsch.
Komplexe Vorschriften
Denn die Vorschriften sind mehr als nur komplex und ändern sich zudem laufend. Seit Jahresbeginn gilt eine neue Version der maßgeblichen Institutsvergütungsverordnung.
Ein wichtiger Effekt: Deutlich mehr Banken müssen sie überhaupt anwenden. Sie gilt nun auch für Institute, in denen die Bonigier eher weniger ausgeprägt ist, etwa für die größten Sparkassen.
Auch der Inhalt hat es in sich. Jedenfalls beschäftigt kein anderes Thema die Personalabteilungen in den Banken so sehr wie die Vergütung. In einer aktuellen Umfrage der Vergütungsberatung Hostettler, Kramarsch & Partner (HKP) unter 58 deutschen Banken, die Wiwo.de exklusiv vorliegt, stuften sie es mit großem Abstand als ihre Hauptaufgabe im Jahr 2014 ein.