Herrenlose Konten Der brisante Schatz der Schweizer Banken

Seite 5/5

Die Zeit drängt

Schweizer Banken müssen Unterlagen zwar nur zehn Jahre aufbewahren. Doch Akten zu kontaktlosen Konten sollen länger in der Bank bleiben. Von keiner Schweizer Bank ist bekannt, dass sie dieses Gesetz offen bricht. Allerdings erschweren sie derzeit das Auffinden betroffener Kunden. Mehrere Banken seien dazu übergegangen, erzählt ein Insider, elektronisch erfasste Akten zu solchen Konten auszudrucken. Anschließend würden die Akten auf dem Computer gelöscht. So aber kann man sie nicht mehr per Klick durchsuchen. Geld und Kunde wieder zusammenzubringen wird schwieriger.

Viel Geld ist bereits verschwunden: Zum einen haben sich schamlose Banker bedient. Die Bergier-Kommission, die mit Historikern bestückt war und eine weitere umfangreiche Untersuchung angestellt hat, hat dazu in Akten der Groß-, Kantonal- und Privatbanken Beweise gefunden. Ein verschollener Kunde kann sich halt nicht wehren.

Zum anderen wurden Hunderte Konten geschlossen, Banken behielten das Geld einfach. Die Kommission schreibt dazu im Buch „Nachrichtenlose Vermögen bei Schweizer Banken“, dass es in den Dreißiger- und Vierzigerjahren weder Gesetze noch interne Richtlinien gab, wie mit solchen Vermögen umzugehen sei. Folge: „Die Kündigung von Sparheften mit anschließender Verjährung der Rückzahlungspflicht war (...) zulässig und unproblematisch.“ Fehlte der Kontakt zu Kunden, wurden Konten über die Zeitung gekündigt. Publizierte Guthaben verjährten nach zehn Jahren.

Manch eine Bank will aufräumen und sich von nachrichtenlosen – schwarz verwalteten – Kunden trennen. Ralph Wyss, Partner bei Deloitte Forensic Services in der Schweiz, beobachtet derzeit, dass mehrere Investoren versuchen, nachrichtenlose Kundenbestände zu kaufen, um sie zu verwalten. Das ist attraktiv. Alte Verträge gelten weiter, oft sind hohe Gebühren für die Kontoführung vereinbart. Hat der Kunde erlaubt, das Depot aktiv zu verwalten, können Banker Aktien handeln und Gebühren für ihre Bank generieren. „Ein Kunde, der nie wieder anruft, ist mit der Dienstleistung immer zufrieden“, resümiert Wyss.

An einer gigantischen Geldsammelstelle geht das neue Gesetz allerdings vorbei: Versicherer. Im Schnitt holen jedes Jahr mehr als 400 Kunden über zwei Millionen Franken nicht ab. Der Anspruch auf das Geld verjährt für Lebensversicherte nach nur zwei Jahren. Ihr Vermögen fließt dann in einen Fonds – und wird auch an die restlichen Versicherten verteilt.

Anwälte wie Hummel aus Freiburg können also noch auf viele Goldadern stoßen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%