Hansen hat auch schon einen Privatdetektiv engagiert. Er wusste, dass der Kunde der Bank in München verstorben war. Das für das Nachlassgericht wichtige Sterbedatum aber kannte er nicht. Also sollte der Detektiv alle Friedhöfe nach dem Grab absuchen. Das Datum steht auf dem Grabstein, hoffte Hansen. Der Detektiv entdeckte das Grab auch. Zum Ziel kam Hansen dennoch nicht. „Wir sind am Ende am Datenschutz gescheitert“, sagt Hansen, „es ist völlig verrückt, wie schwierig es manchmal ist, in Deutschland an Daten und Unterlagen zu kommen.“
Für die einfache Suche kassiert Hansen pauschal 100 Euro. Muss er länger ermitteln, rechnet er nach Streitwert ab. Bei einem Vermögen von einer Million Franken wären das bis zu 10 000 Franken für den Anwalt, also ein Prozent. Kosten für die Suche nach Kunden gehen – selbstredend – vom Vermögen des Kunden ab.
Welche Strafen Steuertricksern drohen
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Besonders teuer sind Erbenermittler. So sucht die Hoerner Bank aus Heilbronn im Auftrag von Banken nach verschollenen Kunden. Man einige sich mit Erben auf ein Honorar, heißt es auf der Internetseite der Bank. Das liege – je nach Schwierigkeitsgrad der Suche – in deutschen Nachlassfällen bei 20 bis 25 Prozent und in ausländischen bei 33 Prozent der Erbschaft. Zuzüglich Mehrwertsteuer, versteht sich. Schließlich nähme die Bank „das Risiko einer jahrelangen Bearbeitung“ auf sich, erklärt Thomas Meyer, der die internationale Erbenermittlung leitet. Bei einer Erbschaft von einer Million Franken, rechnet er vor, zwacke Hoerner 20 Prozent oder 200 000 Franken ab. „Die Kosten hängen auch von der Höhe des Nachlasses ab“, sagt er. Findet sein Team niemanden, geht die Bank leer aus.
Spezialisierte Erbsucher
In der Praxis fühlen sich viele von Erbenermittlern unter Druck gesetzt. So ist es üblich, dass die zunächst einen Brief schicken – ohne zu verraten, wo Geld liegt. So wie die Schweizer Sogeni, ein auf Erbensuche spezialisiertes Unternehmen. Nachforschungen hätten ergeben, steht da, dass der Empfänger des Briefes der Begünstigte eines Nachlasses sei. Der Anspruch stamme aus einem Guthaben, das im Rahmen einer seit Jahren abgeschlossenen Erbschaft unberücksichtigt geblieben sei. Sogeni brauche noch Dokumente, der Erbe solle zudem das Honorar anerkennen. Die Bank, die das Guthaben verwalte, sollte es auszahlen. So wollte Sogeni von allen Erben zusammen ein Millionenhonorar abgreifen. Beauftragt hatte sie eine Schweizer Bank. Sogeni wollte nicht mit der Redaktion sprechen.
Will ein Erbe das Honorar nicht zahlen, machen Erbenermittler auch mal Druck. So warnte ein Institut vor drohender Steuerhinterziehung, wenn der Erbe die Provisionsvereinbarung nicht bald unterzeichne. Erst dann könne er beweisen, dass er keine Kenntnis von dem Geld hatte. Ständig kamen Briefe, Anrufe, Warnungen. Psychokrieg um das Geld des Toten.
Die Banken und der Zweite Weltkrieg
Das Phänomen besitzerloser Konten beschäftigt Schweizer Banken schon seit Jahren: Hunderte Menschen, darunter viele Juden, haben zur Zeit des Dritten Reiches ihr Vermögen in die sichere Schweiz gebracht. Das in Franken getauschte Fluchtgeld wurde nie durch eine Währungsreform entwertet. Die Schweiz hat den Franken bis heute, die Reichsmark hingegen ist längst perdu. Nach dem Krieg entbrannte eine heftige Debatte darüber, wie Banken mit dem Geld umgehen sollten. Viele Kunden würden ihr Geld schließlich nie wieder abholen. Erben wussten oft gar nichts von den Konten ihrer Vorfahren und wenn, fehlten ihnen nach dem Krieg meist die nötigen Dokumente, um ihren Anspruch zu belegen.
Mehrfach „untersuchten“ die Banken unter der „Aufsicht“ der Bankiervereinigung, wie viel Geld von Opfern sie noch verwalten. Ausfindig machten sie anfangs weniger als eine Million Franken. 1962 verlangte die Regierung von Finanzinstitutionen, Vermögen von Ausländern offenzulegen, die Opfer von Verfolgung gewesen sein könnten. Die Institute förderten 739 Konten mit 6,2 Millionen Franken zutage. Angesichts der spärlichen Ausbeute riss die Kritik an den Banken nicht ab. 33 Jahre später, 1995, leitete der Bankverband eine nicht auf Konten von Opfern beschränkte Untersuchung ein. Banken fanden 775 Konten ausländischer Inhaber mit 38,7 Millionen Franken.