




Für die Steuerzahler in Hamburg und Schleswig-Holstein ist das Urteil im Strafprozess gegen die ehemaligen Vorstände ihrer Landesbank ernüchternd. Sie stützen die HSH Nordbank seit der Krise immer noch mit milliardenschweren Garantien. Altlasten aus dem Portfolio der angeschlagenen Bank schweben wie ein Damoklesschwert über den ohnehin knappen Haushalten der beiden Bundesländer. Dass die für die Misere verantwortlichen Banker nun straffrei davonkommen, ist daher für viele Bürger enttäuschend.
Aber ist dadurch die juristische Aufarbeitung der Finanzkrise in Deutschland gescheitert? Nein, denn der Hamburger Richter hat die Revision zugelassen. Gut möglich, dass der Bundesgerichtshof zu einem anderen Urteil kommt, sollte er den Fall HSH verhandeln. Außerdem steht der Weg für Zivilklagen weiter offen.
Fatales Wirken
So will sich die Bank den durch das fatale Wirken ihrer Ex-Vorstände entstandenen Schaden ersetzen lassen und lässt sich von diesem Ziel auch durch den strafrechtlichen Freispruch heute nicht abbringen. Die Angeklagten hatten für ihre Bank komplexe Transaktionen außerhalb der Bilanz abgeschlossen und die dadurch entstandenen Risiken ausgeblendet.
Daher steht fest: Es waren die Fehlentscheidungen des Vorstandsteams um Dirk Jens Nonnenmacher, die die HSH Nordbank an den Rand der Pleite getrieben und teure Staatshilfen nötig gemacht haben. Eine andere Frage ist es, ob die Verantwortlichen mit Freiheitsentzug und Geldbußen zu bestrafen sind. Diese Frage hat das Hamburger Gericht klar mit nein beantwortet. Unfähigkeit ist also teuer, aber nicht strafbar.
Das Signal an Banker und Bankeigentümer ist klar: Fehlentscheidungen im Top-Management kommen vor, auch und gerade Bankvorstände sind nicht unfehlbar. Sie können sich als Versager entpuppen, obwohl sie Schlüsselpositionen erklommen haben. Wenn das passiert, ist es aber nicht in erster Linie die Aufgabe von Gerichten, für die nötigen Konsequenzen zu sorgen.
Stattdessen müssen die Eigentümer durchgreifen, unfähige Manager rauswerfen und neue, hoffentlich kompetentere Leute in Führungspositionen holen. Zudem muss in Banken und anderen Großunternehmen ein Risikomanagement aufgebaut werden, sodass die Manager Gefahren für das Geld der Eigentümer erkennen und abwehren können.
Den Opfern der Finanzkrise verschafft das keine Genugtuung. Doch darauf können die Strafrichter keine Rücksicht nehmen. Für sie zählt allein, ob sich Vorwürfe von Bilanzfälschung und Untreue beweisen lassen. Im Fall der HSH Nordbank war das nicht möglich.
Denn gerade diese Anklagepunkte sind besonders schwer zu belegen. Schließlich sind Bankvorstände nicht allein für die Buchführung verantwortlich und verlassen sich auf die korrekte Arbeit ihrer Untergebenen und das Urteil von Wirtschaftsprüfern. Untreu gegenüber den Eigentümern des von ihm geführten Unternehmens handelt zudem nur, wer die fatalen Auswirkungen seines Handelns kennt und trotzdem an seinen Plänen festhält.
Auch diesen Vorwurf hat das Gericht im Fall HSH nicht belegt gesehen, unter anderem deshalb, weil sich die Vorstände nicht persönlich bereichert haben. Dass das kollektive Vorstandsversagen Bank und Steuerzahler entreichert hat, spielt für das Gericht keine Rolle. Die Kosten, nicht nur des Verfahrens, trägt also die Staatskasse. Wie so oft nach der Finanzkrise.