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HSH Nordbank Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat

Der enttäuschende Freispruch für die Pleitebanker der HSH Nordbank zeigt: Unfähigkeit ist zwar teuer - aber nicht strafbar.

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Das sind die sechs HSH-Nordbank-Manager
Dirk Jens NonnenmacherDer 51-Jährige gehörte dem Vorstand der HSH Nordbank erst seit Oktober 2007 an. Er war als Mathematiker wissenschaftlich sowie operativ in verschiedenen Positionen der Finanzindustrie tätig, zuvor bei der Dresdner Bank und der DZ Bank. Nonnenmacher sollte als Vorstand für Finanzen und Steuern den geplanten Börsengang der HSH Nordbank vorbereiten. Im November 2008 wurde er als Nachfolger von Berger Vorstandschef. In seiner Amtszeit stabilisierte sich die Bank wirtschaftlich, wurde aber immer wieder von Affären und Skandalen erschüttert. Nonnenmacher musste die Bank im März 2011 auf Druck der Anteilseigner verlassen und erhielt eine Abfindung in Millionenhöhe. Quelle: dpa
Hans BergerDer 64-Jährige war im Dezember 2007, als das „Omega 55“-Geschäft beschlossen wurde, Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank. Er gehörte bereits seit 1996 dem Vorstand eines der beiden Vorgängerinstitute an, der Landesbank Schleswig-Holstein, zuletzt als Vorsitzender. Berger trat im November 2008 zurück, weil der Vorstand die Intensität und Dauer der Finanzkrise sowie die Risiken für die Ertragslage der Bank nicht hinreichend vorhergesehen habe. Quelle: dpa
Peter RieckDer 61-Jährige war als stellvertretender Vorsitzender des Vorstands unter anderem zuständig für die Bereiche Schifffahrt, Transport, Immobilienkunden und die Niederlassungen in Amerika und Asien. Er arbeitete zunächst bei der Landesbank in Kiel und der Investitionsbank Schleswig-Holstein, wurde aber schon 1998 Vorstand der Hamburgischen Landesbank. Rieck wurde im Dezember 2009 vom Aufsichtsrat abberufen. Er gründete danach ein Beratungsunternehmen. Quelle: Screenshot
Jochen FriedrichDer 50-Jährige gehörte im Dezember 2007 dem HSH-Vorstand seit einem halben Jahr an. Er hatte zuvor für JP Morgan und die DZ Bank gearbeitet. Bei der HSH Nordbank war er zuständig für das Investmentmanagement und den Kapitalmarkt sowie die Niederlassung London, die bei dem Verfahren eine besondere Rolle spielt. Friedrich wurde gemeinsam mit Rieck im Dezember 2009 vom Aufsichtsrat entlassen. Er ist - ebenso wie Nonnenmacher - nicht nur wegen schwerer Untreue angeklagt, sondern auch wegen Bilanzfälschung. Quelle: Screenshot
Hartmut StraußDer 65-Jährige war für das Risikomanagement der Bank zuständig. Er hat sein Berufsleben bei der Hamburgischen Landesbank verbracht, in deren Vorstand er 2001 aufrückte. Strauß schied im Juni 2008 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der HSH Nordbank aus. Der Vorstand erklärte zum Abschied, er habe sich bleibende Verdienste um die Bank erworben. Inzwischen macht die Bank gegen Strauß Schadenersatzansprüche geltend, ebenso gegen Rieck und Friedrich. Quelle: Screenshot
Bernhard ViskerDer 47-Jährige arbeitete rund 25 Jahre bei der Hamburgischen Landesbank und der HSH Nordbank und war Vorstand seit Januar 2007. Er war verantwortlich für Firmen- und Immobilienkunden, Private Banking und Sparkassen. Visker überstand als einziger Vorstand die Stürme der Finanzkrise und schied erst Ende August 2011 „im besten Einvernehmen“ aus dem Gremium aus. Er ist heute Geschäftsführer der Immobilienfirma ABG in München. Quelle: Screenshot

Für die Steuerzahler in Hamburg und Schleswig-Holstein ist das Urteil im Strafprozess gegen die ehemaligen Vorstände ihrer Landesbank ernüchternd. Sie stützen die HSH Nordbank seit der Krise immer noch mit milliardenschweren Garantien. Altlasten aus dem Portfolio der angeschlagenen Bank schweben wie ein Damoklesschwert über den ohnehin knappen Haushalten der beiden Bundesländer. Dass die für die Misere verantwortlichen Banker nun straffrei davonkommen, ist daher für viele Bürger enttäuschend.

Aber ist dadurch die juristische Aufarbeitung der Finanzkrise in Deutschland gescheitert? Nein, denn der Hamburger Richter hat die Revision zugelassen. Gut möglich, dass der Bundesgerichtshof zu einem anderen Urteil kommt, sollte er den Fall HSH verhandeln. Außerdem steht der Weg für Zivilklagen weiter offen.

Fatales Wirken

So will sich die Bank den durch das fatale Wirken ihrer Ex-Vorstände entstandenen Schaden ersetzen lassen und lässt sich von diesem Ziel auch durch den strafrechtlichen Freispruch heute nicht abbringen. Die Angeklagten hatten für ihre Bank komplexe Transaktionen außerhalb der Bilanz abgeschlossen und die dadurch entstandenen Risiken ausgeblendet.

Daher steht fest: Es waren die Fehlentscheidungen des Vorstandsteams um Dirk Jens Nonnenmacher, die die HSH Nordbank an den Rand der Pleite getrieben und teure Staatshilfen nötig gemacht haben. Eine andere Frage ist es, ob die Verantwortlichen mit Freiheitsentzug und Geldbußen zu bestrafen sind. Diese Frage hat das Hamburger Gericht klar mit nein beantwortet. Unfähigkeit ist also teuer, aber nicht strafbar.

Das Signal an Banker und Bankeigentümer ist klar: Fehlentscheidungen im Top-Management kommen vor, auch und gerade Bankvorstände sind nicht unfehlbar. Sie können sich als Versager entpuppen, obwohl sie Schlüsselpositionen erklommen haben. Wenn das passiert, ist es aber nicht in erster Linie die Aufgabe von Gerichten, für die nötigen Konsequenzen zu sorgen.

Stattdessen müssen die Eigentümer durchgreifen, unfähige Manager rauswerfen und neue, hoffentlich kompetentere Leute in Führungspositionen holen. Zudem muss in Banken und anderen Großunternehmen ein Risikomanagement aufgebaut werden, sodass die Manager Gefahren für das Geld der Eigentümer erkennen und abwehren können.

Den Opfern der Finanzkrise verschafft das keine Genugtuung. Doch darauf können die Strafrichter keine Rücksicht nehmen. Für sie zählt allein, ob sich Vorwürfe von Bilanzfälschung und Untreue beweisen lassen. Im Fall der HSH Nordbank war das nicht möglich.

Denn gerade diese Anklagepunkte sind besonders schwer zu belegen. Schließlich sind Bankvorstände nicht allein für die Buchführung verantwortlich und verlassen sich auf die korrekte Arbeit ihrer Untergebenen und das Urteil von Wirtschaftsprüfern. Untreu gegenüber den Eigentümern des von ihm geführten Unternehmens handelt zudem nur, wer die fatalen Auswirkungen seines Handelns kennt und trotzdem an seinen Plänen festhält.

Auch diesen Vorwurf hat das Gericht im Fall HSH nicht belegt gesehen, unter anderem deshalb, weil sich die Vorstände nicht persönlich bereichert haben. Dass das kollektive Vorstandsversagen Bank und Steuerzahler entreichert hat, spielt für das Gericht keine Rolle. Die Kosten, nicht nur des Verfahrens, trägt also die Staatskasse. Wie so oft nach der Finanzkrise.

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