
Freispruch für den früheren Bankmanager Dirk Jens Nonnenmacher: Das Hamburger Landgericht sprach ihn und fünf seiner früheren Kollegen aus dem Vorstand der HSH Nordbank am Mittwoch vom Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall frei. Nonnenmacher reagierte erleichtert auf das Urteil, sagte sein Verteidiger Prof. Heinz Wagner nach der Urteilsbegründung. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft so klug sei, nicht in Revision zu gehen. „Das Verfahren hat alle Beteiligten über Jahre viel Kraft und Nerven gekostet.“
Nach Ansicht der Strafkammer sind die sechs Manager weder der schweren Untreue noch der Bilanzfälschung schuldig, wie der Vorsitzende Richter Marc Tully am Mittwoch sagte. Fehlentscheidungen der Angeklagten hätten nicht die „Grauzone in Richtung Strafbarkeit“ überschritten. Die Staatsanwaltschaft will ihren Angaben zufolge nun prüfen, ob sie in Revision geht. Dann würde der Fall beim Bundesgerichtshof landen.





Erstmals in Deutschland stand der gesamte einstige Vorstand einer Bank wegen Ereignissen während der Finanzkrise vor Gericht. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. In der Finanzkrise galt Nonnenmacher - Spitzname „Dr. No“ - als einer der umstrittensten Banker Deutschlands. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft waren die Manager kurz vor Weihnachten 2007 bei einem komplexen Geschäft namens „Omega 55“ wissentlich zu hohe Risiken eingegangen. Sie hätten dabei ihre Pflichten grob verletzt. Die Anklagebehörde schätzte den dadurch entstandenen Schaden auf fast 53 Millionen Euro.
Mit dem riskanten Doppelgeschäft mit der Pariser Großbank BNP Paribas wollte die HSH Nordbank ihre Bilanz entlasten. Ihr drohte damals eine Herabstufung durch die Rating-Agenturen. Eine solche Entlastung habe es aber nicht gegeben, betonte Tully: „Dadurch wird das ganze Geschäft objektiv sinnlos.“ Dass die ehemaligen Vorstandsmitglieder ihre Pflichten verletzt haben, sieht auch das Gericht so. Die Manager seien bei ihrer Unterschrift unter die Vorlage unzureichend informiert gewesen - „und zwar sowohl formell wie auch sachlich-inhaltlich“. Tully sprach von der gemeinsamen Verantwortung aller sechs Angeklagten.
Im ersten Teil seiner Urteilsbegründung konzentrierte sich der Vorsitzende Richter darauf, was den Angeklagten vorzuwerfen ist. Die HSH Nordbank habe langfristig zu den „Top Ten“ aufsteigen wollen. „Retrospektiv war dieser Plan Ausfluss nicht unerheblicher Selbstüberschätzung“ - auch der Eigentümer, der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Schon die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten zu Gute gehalten, dass sie sich nicht selbst bereichern wollten. Auch Tully betonte, zu keinem Zeitpunkt habe der Verdacht bestanden, dass sich die angeklagten „Bankster“ zum eigenen unmittelbaren Vorteil am Vermögen der Landesbank vergriffen hätten.
Dass es schwierig sein würde, mögliche Verfehlungen der Banker strafrechtlich zu erfassen, hatte Tully schon beim Prozessauftakt vor knapp einem Jahr deutlich gemacht. „Die Strafkammer betritt Neuland“, hatte er damals erklärt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die sechs Angeklagten Bewährungsstrafen und Geldbußen verlangt. Die Verteidiger hatten allesamt Freisprüche gefordert. Nach den Freisprüchen überlegt die Staatsanwaltschaft, ob sie in Revision geht. „Wir werden das jetzt prüfen“, sagte Behördensprecher Carsten Rinio.