Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

HSH Nordbank Ein ganz besonderer Fall

Die erste Ermittlergruppe sah bei der HSH Nordbank noch keine pflichtwidrigen Verstöße der Ex-Vorstände – und wurde ausgetauscht. Jetzt könnte es doch noch zur Anklage kommen.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Der Schriftzug der HSH Nordbank spiegelt sich im Glas des Eingangsdach. Quelle: dpa

Berlin Die Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft im Fall HSH Nordbank stehen kurz vor dem Abschluss. Das erklärte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers auf Anfrage des Handelsblatts. Noch ist aber keine Entscheidung gefallen, ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen frühere Manager wegen Untreue in besonders schwerem Fall erheben wird. Aber die Anzeichen verdichten sich, dass es im Einzelfall dazu kommen könnte. Auf schwere Untreue stehen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Im Fokus der Ermittlungen stehen der ehemalige Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher, sein Vorgänger Hans Berger, und die Ex-Vorstandsmitglieder Jochen Friedrich, Peter Rieck, Hartmut Strauß und Bernhard Visker.

Die Ermittlungen ziehen sich bereits über Jahre hin. „Wir betreten hier wirklich Neuland“, hieß es zu Beginn der Untersuchungen. Denn es geht um die Frage, ob Managern eine persönliche Verantwortung für Fehlentscheidungen in der Finanzmarktkrise nachgewiesen werden kann. Das versuchen die Staatsanwälte zumindest im Fall „Omega“ zu klären. Omega ist der Name einer Zweckgesellschaft und diese steht für den Versuch des Instituts, im Jahr 2007 durch komplizierte Finanzgeschäfte hohe Risiken außerhalb der Bilanz zu parken. Die Abschreibungen beliefen sich am Ende auf mehr als 500 Millionen Euro.

Die HSH Nordbank war eine der Landesbanken, die durch die Pleite der US-Investmentbank Lehman in Schieflage geraten war. Das Institut verbuchte 2008 einen Verlust von 2,8 Milliarden Euro und konnte schließlich nur noch durch zweistellige Milliardenhilfen der Mehrheitseigner Schleswig-Holstein und Hamburg gerettet werden.

Ausgelöst wurde die juristische Aufarbeitung der Fast-Pleite durch eine Anzeige des Hamburger Rechtsanwalts Gerhard Strate Ende März 2009. Die verantwortlichen Manager hätten ihre „Vermögensfürsorgepflicht“ hinsichtlich des Kreditersatzgeschäfts wie Verbriefungen von Wertpapieren „offenkundig nicht wahrgenommen“, heißt es in der Anzeige.

Was diesen Fall so besonders macht, ist die Tatsache, dass eine polizeiliche Ermittlungsgruppe im Februar 2010 einen „Bericht zur Verdachtslage im Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der HSH Nordbank wegen des Verdachts der Untreue und der unrichtigen Darstellung“ vorlegte. Er liegt dem Handelsblatt vor.


Vorwürfe nicht stichhaltig

Im Bericht kommt man zu dem Schluss, dass zahlreiche Mängel zu kritisieren sind, aber keine gravierenden Pflichtverletzungen der Akteure vorlägen. Punkt für Punkt setzen sich die Ermittler dabei mit einzelnen Vorwürfen auseinander, die Rechtsanwalt Strate in seiner Anzeige vorgebracht hatte – und halten sie für nicht stichhaltig.

„Die in der Jahresbilanz 2008 ausgewiesenen bilanziellen Verluste sowie die dramatische Liquiditätslage rühren aus dem Zusammenbruch der Finanzmärkte nach der Lehman-Insolvenz“, schreibt die „Ermittlungsgruppe 91“ in ihrem Bericht. Die Staatsanwaltschaft ignorierte ihn. Dieser Bericht sei „nicht im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg erstellt und unaufgefordert zur Akte übersandt worden“, heißt es in einem Aktenvermerk der Staatsanwaltschaft vom 5. März 2010. Die Bewertung des Berichts werde nicht geteilt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigt, dass ein Großteil der Ermittlungsbeamten seinerzeit ausgetauscht wurde, weil es interne Meinungsverschiedenheiten gegeben habe. Auf diese möchte man jedoch öffentlich nicht näher eingehen.

Jedenfalls wurden andere Ermittler mit dem Vorhaben beauftragt, die sich bei ihren Recherchen auch auf die sogenannten Omega-Geschäfte konzentrierten. Im Mai 2010 kam es zu einer aufsehenerregenden Razzia, in der 70 Beamte die Wohnungen der betroffenen Ex-Vorstandsmitglieder durchsuchten. Ihm sei schleierhaft, was die Ermittler noch finden wollten, ließ sich seinerzeit Aufsichtsratschef Hilmar Kopper vernehmen. Nachdem das Ermittlerteam ausgetauscht wurde, müssten die Staatsanwälte wohl zeigen, dass die neuen Besen besser kehren.

Im Jahr zuvor hatte Kopper bereits die Anwaltskanzlei Freshfields mit der Prüfung der Omega-Geschäfte beauftragt. Diese meinte, dass Ex-Vorstandschef Nonnenmacher – der zu dem Zeitpunkt Finanzvorstand war – bei verschiedenen Omega-Geschäften keine Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können. Nach Vorlage des Gutachtens trennte sich Kopper von den Topmanagern Rieck und Friedrich. Für die staatsanwaltlichen Ermittlungen ist das Gutachten allerdings nicht relevant.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%