
Die einst stolze Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein steht am Abgrund. Erst kürzlich mussten die Steuerzahler im Norden wieder das Garantievolumen für notleidende Kredite ausweiten. Ursache der aktuellen Schieflage ist neben dem schwächelnden Schiffsgeschäft auch die gefährliche Praxis aus der Finanzkrise, riskante Geldgeschäfte in Verbriefungen zu bündeln und fernab der offiziellen Bankbilanzen zu verstecken.





Doch wenn die Frage nach den handelnden Personen laut wird, will niemand schuld gewesen sein. Das ist im Fall HSH nicht anders. Die heute in Hamburg vor Gericht stehenden Banklenker von damals streiten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ab. Angeklagt sind der ehemalige Bankchef Dirk Jens Nonnenmacher, der im Krisenjahr 2008 das Ruder übernommen hatte sowie fünf weitere inzwischen abberufene Vorstände, darunter auch Nonnenmachers Vorgänger an der Vorstandsspitze, Hans Berger. Nonnenmacher ist wegen einer möglichen Verwicklung in hausinterne Spitzel- und Schutzkampagnen gegen Kollegen wohl der prominenteste Protagonist der skandalumwitterten Landesbank. Das aber ist für die Aufarbeitung der Finanzkrise nicht relevant. Zum Sündenbock für die finanzielle Misere der HSH darf Nonnenmacher daher nicht vorschnell gemacht werden. Das gilt auch für die Mitangeklagten.
Was wirft der Staatsanwalt den Beschuldigten vor? Die Vorwürfe lauten auf Untreue und Bilanzfälschung, wobei nicht alle Betroffenen gleichzeitig wegen beider Vergehen angeklagt sind. Untreue und Bilanzfälschung sind die einzigen Angriffspunkte, die das Straf- und Aktienrecht der deutschen Justiz in Sachen Finanzkrise bieten. Das Problem für Juristen: Straftaten dieser Art sind schwer nachweisbar.