LBBW-Prozess Richter schlägt Einstellung des Verfahrens vor

Im LBBW-Prozess wird ehemaligen Vorständen der Landesbank Bilanzfälschung vorgeworfen. Nun könnte der Prozess ein überraschend schnelles Ende finden – doch dafür müssen die Angeklagten in die Tasche greifen.

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Die LBBW war in der Finanzkrise in eine schwere Schieflage geraten und von ihren Trägern mit Milliarden gestützt worden. Quelle: dpa

Stuttgart Der Prozess gegen Ex-LBBW-Chef Siegfried Jaschinski und weitere ehemalige Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg könnte ein überraschend schnelles Ende finden. Der Vorsitzende Richter Hartmut Schnelle schlug am Freitag die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen vor.

Die Staatsanwaltschaft muss dem Vorschlag – genau wie die Angeklagten – noch zustimmen. Sie wirft den Ex-Vorständen vor, die Lage der Bank im Konzernlagebericht 2008 geschönt und Risiken aus Zweckgesellschaften in den Bilanzen 2005 und 2006 nicht richtig dargestellt zu haben. Die LBBW musste in der Finanzkrise mit Milliarden vom Land, der Stadt Stuttgart und den Sparkassen gestützt worden.

Einer der Verteidiger bezeichnete den Vorschlag als fair. Jaschinski soll nach dem Vorschlag des Richters 50.000 Euro für die Einstellung zahlen, die übrigen Vorstände 40.000 Euro. Für die beiden mitangeklagten Wirtschaftsprüfer stehen 30.000 Euro im Raum. Ob sich auch die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung zufrieden gibt, bleibt abzuwarten. Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil wollte sich am Freitag noch nicht zu dem Vorschlag äußern.

Zuvor hatte der Gutachter des Gerichts die Sicht der Angeklagten ein zweites Mal gestärkt. Der Frankfurter Wirtschaftsprofessor Mark Wahrenburg bemängelte zwar das Risikomodell der Bank. „Damit befand sich die LBBW aber in bester Gesellschaft“, sagte er. Andere Banken seien 2008 ähnlich vorgegangen, die Aufsichtsbehörden hätten damals große Spielräume gelassen. Wahrenburg betonte, er teile die Auffassung der Vorstände, dass das Eingeständnis einer fehlenden Risikotragfähigkeit in der Finanzkrise Folgen für das Bankensystem gehabt hätte, die es zu verhindern galt.

Richter Schnelle gestand den Bankmanagern zu, dass sie auf dem Höhepunkt der Finanzkrise in einer nie dagewesenen Situation gehandelt hätten. Der Richter war dem Sachverständigen schon in einem anderen Anklagepunkt gefolgt und hatte damals einen Freispruch angedeutet.

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