MiFID II trifft Ing-Diba, Comdirect und Condor Finanzbranche hat Probleme mit neuem Verbraucherschutz

ING-DiBa Quelle: dpa

Wer Wertpapiere auflegt, hat seit Jahresbeginn neue Pflichten zum Schutz der Anleger. Doch es hakt an einigen Stellen noch.

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Die Finanzbranche hat Probleme bei der Umsetzung der seit Jahresbeginn geltenden neuen Richtlinien zum Verbraucherschutz im Wertpapierhandel. Deshalb ist Privatanlegern derzeit der Zugang zu Tausenden Wertpapieren versperrt, die sie im Vorjahr noch kaufen konnten, wie die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Hintergrund sind gesetzliche Vorgaben mit dem Kürzel „Mifid II“, die Anfang 2018 in Kraft traten. Danach müssen die Anbieter (Emittenten) von Finanzprodukten unter anderem schriftlich darlegen, zu welchem Anlegertyp ihr Fonds oder ihr Zertifikat passt.

Denn der Bankberater etwa muss beim späteren Verkauf in einer „Geeignetheitserklärung“ festhalten, warum er einem Kunden ein bestimmtes Produkt empfohlen hat und warum die Bank es angesichts der persönlichen Risikobereitschaft und der Kapitalmarkterfahrung des Kunden für geeignet hält. Liegen den Banken nicht alle notwendigen Informationen vor, können sie das Wertpapier nicht vertreiben.

Bei der Direktbank ING-Diba stehen rund 80.000 Wertpapiere nicht zur Verfügung, wie das Unternehmen der Zeitung bestätigte. Auch die Online-Anbieter Comdirect und Consorsbank räumten demnach Lücken ein, ohne genaue Zahlen zu nennen. Insgesamt könnten Anleger hierzulande allerdings aus mehr als 1,5 Millionen Produkten wählen, hieß es.

Laut „Welt am Sonntag“ sind es keineswegs nur Nischenanbieter, die bislang nicht lieferten. Auch ETF Securities als einer der größten Indexfondsanbieter in Europa habe Probleme mit der Umsetzung der neuen Vorgaben. Seit Anfang Januar könnten deutsche Anleger keine Anteile an den 733 Fonds der Briten kaufen. Noch Anfang der neuen Woche wolle man die fehlenden Informationen liefern, teilte die Fondsgesellschaft mit.

„Mifid II“ ist die Kurzbezeichnung für eine EU-Richtlinie („Markets in Financial Instruments Directive“), die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Hauptziele sind Anlegerschutz und mehr Transparenz in den Märkten. Als Lehre aus der jüngsten Finanzkrise 2007/2008 soll etwa verhindert werden, dass Anlegern Produkte verkauft werden, ohne sie ausreichend über Risiken aufzuklären. Wertpapierkäufer haben auch Anspruch auf genaue Angaben zu den Kosten eines Finanzprodukts.

Im Herbst hatte die Finanzaufsicht Bafin betont, das Ganze sei zwar eine „große Kraftanstrengung“ für die Branche, aber insgesamt sei auf gutem Wege. Sollte es nach dem Jahreswechsel hier und da doch noch haken, trete die Behörde für eine Aufsicht mit Augenmaß ein.

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