Nach Strafbefehl Wiederwahl von Sparkassenpräsident Fahrenschon wird verschoben

Die für Mittwoch geplante Wiederwahl von Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon wird verschoben. Das teilte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) mit.

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Der Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon Quelle: dpa

Der Sparkassenverband DSGV hat die für Mittwoch geplante Wiederwahl von Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon angesichts der Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung kurzfristig verschoben. "Da die laufende Amtszeit des Präsidenten ohnehin noch mehr als ein halbes Jahr andauert, kann der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet werden", sagte DSGV-Vizepräsident Thomas Mang am Mittwoch nach der Entscheidung des Präsidialausschusses. "Nach Klärung der Angelegenheit kann über die geplante Wiederwahl unbelastet entschieden werden. Ansonsten genießt Herr Fahrenschon unser Vertrauen."

Fahrenschon hatte am Dienstag eingestanden, dass die Staatsanwaltschaft München beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl gegen ihn beantragt hat. Der ehemalige bayerische Finanzminister räumte ein, er habe seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im vergangenen Jahr, beim Finanzamt eingereicht. "Ich habe einen Fehler begangen, der einem ehemaligen Finanzminister und DSGV-Präsidenten nicht passieren darf", sagte Fahrenschon dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) "Aber ich hoffe, dass man es als das sieht, was es ist: ein großes Versäumnis, aber keine vorsätzliche Straftat." Er wehrt sich gegen den Strafbefehl, so dass es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht München kommen wird. Ein Termin steht noch nicht fest.

Fahrenschon ist seit 2012 Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), sein Vertrag läuft noch bis Mai 2018. Die Wiederwahl des 49-Jährigen galt bis zum Aufkommen der Steuervorwürfe als sicher. Er halte an seiner Kandidatur für eine zweite Amtszeit fest, bekräftigte Fahrenschon nach der Entscheidung des Präsidialausschusses, die Wahl zu verschieben. "Mir ist es wichtig, dass die Wahl das Vertrauen zur Person zum Ausdruck bringt und nicht durch eine Abstimmung über einen Zustand überlagert wird."

Eine neue Mitgliederversammlung mit Wiederwahl des Präsidenten soll dem DSGV zufolge schnellstmöglich terminiert werden, sobald das Verfahren vor dem Amtsgericht München abgeschlossen ist. Stimmberechtigt sind die elf regionalen deutschen Sparkassenverbände, die sieben Landesbanken und die drei kommunalen Spitzenverbände, deren Mitglieder die Träger der meisten Sparkassen sind: der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeinde-Bund und der Deutsche Landkreistag. Der DSGV vertritt als Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe die 390 deutschen Sparkassen, die Landesbanken, die Bausparkassen der Sparkassen, ihre Erstversicherer und die DekaBank als Fondsdienstleister der Gruppe.

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