
Im Strafprozess um den Niedergang des Bankhauses Sal. Oppenheim stellt sich die Verteidigung des früheren persönlich haftenden Gesellschafters Matthias Graf von Krockow gegen eine Haftstrafe für ihren Mandanten. Die Frage, ob eine Strafe für Krockow zur Bewährung ausgesetzt werden solle, sei "aus Sicht der Verteidigung ohne eine Einschränkung zu bejahen", sagte am Mittwoch Verteidiger Daniel Krause vor dem Kölner Landgericht. Der 66-Jährige habe sich in dem Verfahren "umfassend geständig eingelassen", habe Reue und Bedauern gezeigt und wolle entstandenen Schaden wieder gutmachen. Krause appellierte an das Gericht, eine Entscheidung zu treffen, "die dem Grafen eine Perspektive lässt".
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess in der vergangenen Woche Haftstrafen für vier Mitglieder der ehemaligen Führungsspitze des Instituts gefordert, darunter auch Krockow. Wegen schwerer Untreue in zwei Fällen sollen die ehemaligen Bankiers zu Gefängnisstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten verurteilt werden, hatte Staatsanwalt Gunnar Greier gefordert. Sie hätten einen Schaden von insgesamt mehr als 100 Millionen Euro für das Bankhaus verursacht - unter anderem mit einem Engagement beim späteren Pleite-Konzern Arcandor.
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Für Krockow hatte die Anklage eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert, für den ehemaligen Sal-Opp-Manager Christopher von Oppenheim sollen es zwei Jahre und acht Monate sein. Oppenheims Verteidiger Norbert Scharf sagte zu Beginn seines Plädoyers, die Staatsanwaltschaft sei mit der Forderung "zu weit gesprungen". Oppenheim habe im Prozess und bei den Ermittlungen zuvor alle Fragen beantwortet, er habe bereut und bedauert und sich einer Aufarbeitung der Geschichte gestellt. Zudem prüfe das Bankhaus Schadenersatzansprüche gegen Oppenheim.
Banken
Krockow befindet sich seinen Verteidigern zufolge in Verhandlungen mit dem Bankhaus und der Deutschen Bank, um entstandenen Schaden auszugleichen. Die Deutsche Bank wollte sich dazu nicht äußern.
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