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Sal. Oppenheim-Urteil Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Gegen das Urteil im Kölner Sal. Oppenheim-Prozess gegen die Ex-Führung des Bankhauses haben Staatsanwaltschaft und ein Angeklagter Revision eingelegt.

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Staatsanwaltschaft legt Revision ein Quelle: dpa

Das teilte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mit. Alle vier früheren Ex-Chefs der Bank waren in dem spektakulären Wirtschaftsstrafprozess am Donnerstag zu Freiheitsstrafen wegen schwerer Untreue verurteilt worden. Allerdings soll nur ein Banker ins Gefängnis, die Strafen gegen die drei anderen Ex-Chefs hatte das Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen, ob es in dem komplexen, mehr als zwei Jahre andauernden Verfahren Rechtsfehler gab.

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