
Noch vor der Finanzkrise versprachen Schiffs- und Containerfonds satte Renditen. Aus diesem Grund priesen auch zahlreiche Banken die Beteiligungen als das Finanzvehikel der Wahl an. Die Postbank soll allerdings auch Beteiligungen an geschlossenen Fonds an Kunden verkauft haben, deren Risikoneigung nicht zum Anlagetypus passten. Rund 60.000 mal soll das Unternehmen Verbrauchern die Beteiligungen aufgedrängt haben. Das Volumen der verkauften Anteile belaufe sich auf rund 1,3 Milliarden Euro, wie das Magazin Stern berichtet. Das Brisante: Die Beteiligungen seien noch bis zum Jahr 2012 verkauft worden, obwohl die Renditen für die geschlossenen Schiffsfonds schon seit Ausbruch der Finanzkrise massiv unter Druck geraten sind.
Enttäuschende Schiffsfonds
Fondshaus: MPC Capital
Reederei: Claus-Peter Offen
Anlagekapital: 13 Millionen Euro
Dem Fonds, in dem 13 weitere Frachter stecken, droht Totalverlust.
Fondshaus: Commerz Real
Reederei: Pronav
Anlagekapital: 17,5 Millionen Euro
Das 400 Anlegern gehörende Schiff soll verschrottet werden.
Fondshaus: HCI Capital
Reederei: Vogemann
Anlagekapital: 22 Millionen Euro
500 Anleger müssen 1,8 Millionen Euro nachschießen.
Der Stern berichtet außerdem, dass die Postbank bereits seit 2006 von der Falschberatung gewusst habe. Die Berater hätten ihren Kunden die hochriskanten Beteiligungen verkauft, obwohl in 72,5 Prozent der Fälle Anlegerprofil und Risikoklasse des Fonds wesentlich voneinander abwichen. Das "würde eine vom Kunden unterstellte Falschberatung belegen". Einige Kunden hatten Glück und ihre Fonds entwickelten sich planmäßig. Andere sollen große Verluste gemacht haben. Die Betroffenen haben nun Klagen wegen Falschberatung gegen die Bank eingereicht.
Banken
Mit gut 400 Kunden soll sich die Postbank auf Vergleiche geeinigt haben. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, ist nicht bekannt. Allerdings existiert eine interner Mail, aus der der stern zitiert und aus der hervorgeht, wie die Bank mit solchen Fällen umzugehen pflegt: Grundsätzlich sollen Beschwerden von Anlegern "in der Regel zunächst ablehnend" beschieden werden. Allenfalls in "klar ungünstigen Konstellationen" für die Bank werde "Vergleichsbereitschaft signalisiert". Ein solcher Vergleich solle dann "für die Bank möglichst günstig" ausfallen.