SEPA, IBAN und BIC Für Nachzügler läuft die Zeit ab

IBAN, die Schreckliche, aus dieser Nummer kommen wir nicht mehr raus. Auch die allerletzten SEPA-Muffel müssen ab Februar die neuen Kontonummern benutzen.

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SEPA Quelle: dpa

Die meisten Verbraucher und Unternehmer haben sich an die internationalen IBAN-Kontonummern im einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) gewöhnt. Für Unternehmen oder Vereine noch wichtiger ist dabei, von allen ihren Kunden ein schriftliches Mandat eingeholt zu haben, mit dem sie auch wie bisher von fremden Konten per Lastschrift Zahlungen abbuchen können. Die Deadline für diese Umstellung war bereits im August 2014, daher geht die Bundesbank davon aus, dass Unternehmen, Behörden und Vereine dem nachgekommen sind.

Der überwiegende Teil hat das erledigt, allerdings laufen immer noch 10 Prozent von täglich rund 24 Millionen Überweisungen nach dem alten Format, sagte Carl-Ludwig Thiele, im Vorstand der Deutschen Bundesbank zuständig für den Zahlungsverkehr, kürzlich bei einem Interview. Das betreffe hauptsächlich Privatleute, denen für die Umstellung ein längerer Zeitraum als den Profis eingeräumt wurde. Für diese Nachzügler wird es nun eng, denn am 1. Februar läuft die wirklich allerletzte Gnadenfrist ab, dann akzeptieren Banken grundsätzlich nur noch IBAN-Aufträge.

Das ändert sich 2016 für Bankkunden
Ab Anfang 2016 müssen alle Geldinstitute, die Girokonten für Privatpersonen anbieten, ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen für jedermann eröffnen. Das Recht auf dieses Konto haben alle Personen mit Aufenthaltsrecht in der EU. Neben Erwerbs- und Obdachlosen gilt die Regelung also auch für alle in Deutschland registrierten Flüchtlinge und Asylbewerber.Die Informationen wurden von der Postbank zusammengestellt. Quelle: dpa
Das ist notwendig, da viele Sozial- und Lohnersatzleistungen nicht bar ausgezahlt, sondern nur auf Girokonten überwiesen werden. Das Basiskonto funktioniert auf Guthabenbasis, kann also nicht ins Minus gehen. Es erlaubt Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Die Banken sollen zusätzlich eine Girocard bereitstellen, mit denen Kontoinhaber bargeldlos bezahlen und Geld am Geldautomaten abheben können. Quelle: dpa
Onlinekunden, die im Internet einkaufen, können zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, zum Beispiel Vorauszahlung, Kreditkarte oder einem externen Bezahldienst wie Paypal oder Giropay. Tätigt man die Überweisung nicht selbst, sondern überlässt Sie einem Drittanbieter, löst dieser den Zahlungsauftrag aus und überwacht den Vorgang. Quelle: dpa
Damit es dabei mit rechten Dingen zugeht und Ausfallrisiken begrenzt sind, hat die Europäische Union in ihrer zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD II) neue Regeln festgelegt. Sie sehen unter anderem höhere Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen vor. Auch wurden die Vorschriften für die Kundenauthentifizierung verschärft. Quelle: dpa
Eine weitere Regelung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie II sieht vor, dass SEPA-Lastschriften innerhalb der ersten acht Wochen weiterhin bedingungslos rückerstatten werden müssen. Zudem müssen Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über externe Zahlungsdienstleister weniger umfassend haften. Quelle: dpa
Ab Februar 2016 ist bei jeder Überweisung innerhalb Deutschlands in Euro die 22-stellige IBAN notwendig. Bankleitzahlen und Kontonummern haben dann endgültig ausgedient. Die deutsche IBAN hat 22 Stellen und beginnt mit DE. Danach folgen eine zweistellige Prüfziffer und anschließend die bekannte, achtstellige Bankleitzahl, gefolgt von der zehnstelligen Kontonummer. Quelle: dpa
Bausparkassen vergeben nicht nur Kredite, sie legen das Geld der Bausparer auch zinsbringend an. Weil das anhaltende Zinstief die Rentabilität der Investments erschwert, erweitert der Gesetzgeber den Spielraum der Bausparkassen. So sollen die Kreditinstitute künftig neben Bauspardarlehen auch normale Hypothekenkredite vergeben dürfen. Außerdem soll die Refinanzierung durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen erleichtert werden. Bestehende Verträge können aber wohl nicht geändert werden. Quelle: dpa

Aber auch auf Unternehmensseite dürfte es noch versprengte Spätstarter geben. „SEPA-Nachzügler sollten jedenfalls vor allem aus eigenem Interesse jetzt noch sehr schnell ihre Kommunikation umstellen, das heißt etwa, kein altes Briefpapier oder Rechnungen mit alten Kontoverbindungsnummern verwenden, Rechnungen nur noch mit IBAN ausstellen“, sagt ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). Sonst drohten möglicherweise verspätete Zahlungseingänge und damit verbundene Liquiditätsengpässe. Ein Trostpflaster gibt es: Die Verpflichtung des Kunden, seine Rechnung zu begleichen, bleibt auch dann bestehen, falls der Lieferant versehentlich noch die alten Bankdaten mitgeteilt hat. „Wenn ein Vertrag geschlossen wurde, muss der Kunde natürlich auch bezahlen“, sagt der Inkassoverband. Das sieht auch die Bundesbank so.

Die beliebtesten Mobile-Banking-Apps in Deutschland

Obwohl die Gruppe der SEPA-Muffel überschaubar ist, könnte sie zum Problem für solche Unternehmen werden, deren Kundschaft zu einem wichtigen Teil aus Nachzüglern besteht. Besonders ältere Verbraucher und solche ohne Internetzugang orientieren sich noch am alten System. Sie haben keinen Zugriff auf die Umrechnungstools im Onlinebanking. Zudem müssen sich ältere Bankkunden mit besonders lang bestehenden Bankverbindungen und entsprechend kurzen Kontonummern unter dem neuen IBAN-Format sehr viele nichtssagende Führungsnullen merken. Kein Wunder, dass sie so lange wie möglich am bewährten Raster festgehalten haben.

Das wird nun nicht mehr länger möglich sein, mit der Folge, dass es zu Zahlungsverzögerungen für Unternehmen kommen kann, die hauptsächlich mit Privatkunden aus der der wenig SEPA-affinen Zielgruppe zu tun haben. Das könnte etwa Verlage mit Zeitschriften für ältere Leser treffen, Ortsvereine oder Wohlfahrtsverbände. Selbst wenn diese schon lange die neuen Bankverbindungsdaten auf Rechnungen oder Briefköpfen verwenden, können sie nicht sicher sein, ob ihre Kunden und Mitglieder die Umstellung bereits vollzogen haben. Denn bisher kam das überwiesene Geld ja auch an, wenn noch die jahrzehntelang gewohnten Kontodaten verwendet wurden.

Sie haben darauf vertraut, dass ihre privaten Kunden weiter wie bisher die alten Bankverbindungen nutzen, um Rechnungen, Abonnements oder Mitgliedsbeiträge zu überweisen. Beruhigt zurücklehnen können Sie sich nur, soweit sie zum Einzug ihrer Forderungen das Lastschriftverfahren verwenden. Dieses funktioniert nämlich schon seit zwei Jahren nur noch unter dem neuen System.

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