Sparkassen Ein klarer Fall von Selbstbedienung

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Fusionen lassen Vergütungen steigen

Bei der Prüfung der Gehaltsregeln kam auch ans Licht, dass Fusionen zwischen Sparkassen keine Vergütungen einsparen, sondern diese sogar um bis zu zehn Prozent steigen lassen können. Denn laut Regelwerk werden die Daten der fusionierenden Häuser einfach addiert. Die Vergütungen richten sich nach Bilanzsumme, Kreditvolumen und Summe der Kundenwertpapiere. Beispiel ist der geplante Zusammenschluss der Sparkassen von Neu-Ulm und Günzburg, wo die beteiligten Vorstände bis zum Ruhestand im Amt bleiben wollen. Ihre Gehälter sollen nach der Fusion stufenweise steigen.

Der bayrische Sparkassenverband und die betroffenen Institute weisen die Kritik allerdings zurück. „Die Vergütung aller bayrischen Sparkassenvorstände und die Entschädigung aller bayrischen Verwaltungsratsmitglieder liegt innerhalb der Höchstgrenzen der Vergütungsrichtlinien“, sagt eine Sprecherin. Dies werde bei der Prüfung der Jahresabschlüsse kontrolliert, Abweichungen würden, falls nötig, beanstandet.

Das mag sein, nachvollziehbar für Bürger und Lokalpolitiker wird die Vergütungspraxis ihrer Sparkassen dadurch aber nicht. Grund ist, dass die Bemessungsgrundlage der Gehälter nicht vollständig veröffentlicht wird. Der Wert der für Kunden verwahrten Wertpapiere etwa wird mit Verweis auf Wettbewerbsgründe unter Verschluss gehalten. In der Berechnung der Bürgerinitiative wurden die fehlenden Werte notgedrungen gleich null gesetzt.

Die gescholtenen Sparkassen können deshalb ihren Kritikern leicht vorwerfen, mit unvollständigen Daten zu arbeiten. Die Sparkasse Würzburg etwa begründet mit diesem Argument, dass die rund 1,5 Millionen Euro für ihr Vorstandsteam sogar unterhalb des regulären Niveaus liegen.

Das aber kaschiert den eigentlichen Skandal: Die Vergütungsregeln wurden von einer Kommission verabschiedet, die vor allem aus Verwaltungsräten und Sparkassendirektoren besteht. Damit haben die Nutznießer ihr Salär zum großen Teil selbst bestimmt.

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