




"Wir entschuldigen uns aufrichtig", schrieb HSBC-Chef Stuart Gulliver in einem ganzseitigen Brief, der in mehreren britischen Zeitungen am Sonntag veröffentlicht wurde. "Wir müssen zeigen, dass wir verstanden haben, dass die Gesellschaft, der wir dienen, mehr von uns erwartet." Zahlreiche Medien hatten vor rund einer Woche berichtet, HSBC habe in der Schweiz Wohlhabenden weltweit bei Steuerhinterziehung oder Geldwäsche geholfen - darunter Schauspielern, Sportlern, und Musikern, aber auch Industriellen, Waffenhändlern und Diktatoren.
Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist nur strafbefreiend, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Daher ist Eile geboten.
Quelle: BRANDI Rechtsanwälte
Stand: Oktober 2017
Ist die Tat schon entdeckt, wirkt selbst eine unwirksame Selbstanzeige strafmildernd wie ein Geständnis. Es ist also nie zu spät für die Offenlegung.
Nur wer in vollem Umfang die Steuererklärungen einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre korrigiert, bleibt straffrei. „Vergessene“ Sachverhalte gefährden die Wirksamkeit der Selbstanzeige.
Mit Abgabe der Selbstanzeige müssen sämtliche hinterzogenen Steuern samt Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlag bezahlt werden. Wer nicht zahlen kann, sollte Alternativen erörtern.
Eine Selbstanzeige erfordert strafrechtliche und steuerrechtliche Erfahrung. Ziehen Sie auf jeden Fall Berater hinzu. Die Tücke steckt im Detail.
Weihen Sie ihren Steuerberater nie in etwaige Steuerhinterziehung ein. Sollte keine Selbstanzeige abgegeben werden können, macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wenn er weiterhin ihre Steuererklärungen bearbeitet, ohne die Hinterziehung offenzulegen.
Eine Selbstanzeige ist meist erst der Anfang. Ohne intensive Verhandlungen mit dem Finanzamt und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren läuft die Selbstanzeige nur selten ab.
Es sollte genau geprüft werden, ob durch die Selbstanzeige Außenstehende oder etwa Familienangehörige belastet werden. In einem solchen Fall ist ein koordiniertes Vorgehen bis hin zur gleichzeitigen Abgabe der Selbstanzeige ratsam.
Beamten – auch verbeamteten Lehrern – und Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Berufsträgern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern droht bei einer Selbstanzeige ein disziplinarrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren. Dies kann bis hin zum Verlust von Pensionsansprüchen führen.
Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, Kenntnisse über Straftaten wie Korruption oder Geldwäsche an andere Behörden weiterzuleiten. So kann eine Selbstanzeige weiterte Ermittlungen und Anklagen auslösen, selbst wenn die Steuerhinterziehung straffrei bleibt.
Das Recherche-Netzwerk ICIJ wertete eigenen Angaben zufolge einen als "SwissLeaks" bekannten Datensatz aus den Jahren 2006 und 2007 intensiv aus, der mehr als 100.000 Kunden mit einem Einlage-Vermögen von rund 100 Milliarden Dollar umfasst haben soll. HSBC hatte bereits eingeräumt, es habe in der Vergangenheit Fehler bei der Aufsicht und der Durchsetzung von Regeln und Vorschriften bei der Schweizer Tochter gegeben. Inzwischen sei die Bank aber radikal umgebaut.
"Wir wollen definitiv keine Geschäfte mit Kunden machen, die Steuern hinterziehen oder die Richtlinien der Bank zu Finanzkriminalität nicht erfüllen", schrieb Gulliver. Die Berichte über die Steueraffäre seien eine "schmerzhafte Erfahrung" für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter gewesen. Der überwiegende Teil der Kunden der Schweizer Tochter, von denen in den Berichten die Rede war, sei inzwischen nicht mehr bei der Bank. Am Samstag war der frühere HSBC-Chef Stephen Green von seinem ehrenamtlichen Posten bei dem Lobby-Verband TheCityUK, der die Interessen der Finanzindustrie vertritt, zurückgetreten. Green war von 2006 bis 2010 Chairman der Großbank und davor ihr Chef. Zu den Vorwürfen hat er sich bisher nicht geäußert.