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SteuerhinterziehungFrankreichs höchstes Gericht entscheidet im November im UBS-Steuerfall

Die Großbank versucht, ein Steuerhinterziehungsurteil aus dem Jahr 2021 zu kippen. Es geht illegale Kundenwerbung und Geldwäsche. Das Urteil wurde bereits zweitinstanzlich bestätigt. 27.09.2023 - 14:59 Uhr

Die Schweizer Großbank wurde 2021 zu einer Milliardenstrafe verurteilt.

Foto: Reuters

Das höchste Gericht in Frankreich wird am 15. November über die Berufung der Schweizer Großbank UBS in einem jahrelangen Steuerhinterziehungsverfahren und die verhängte Milliardenstrafe entscheiden. Das sagte Anwalt Patrice Spinosi, der das größte Schweizer Geldhaus vertritt, am Mittwoch nach einer Anhörung vor dem Kassationsgerichtshof. Die Berufung vor dem höchsten Gericht des Landes ist die letzte Chance der UBS, ein Urteil aus dem Jahr 2021 ganz oder teilweise zu kippen.

Die Bank war in dem Verfahren 2019 ursprünglich zu einer Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden, nachdem ein Gericht sie der illegalen Kundenwerbung bei Sportveranstaltungen und Partys in Frankreich sowie der Geldwäsche von Erträgen aus Steuerhinterziehung für schuldig befunden hatte. Ein französisches Berufungsgericht hatte 2021 das Urteil bestätigt, das Strafmaß allerdings auf 1,8 Milliarden Euro mehr als halbiert. Gegen diese Entscheidung war die UBS erneut in Berufung gegangen.

Das höchste französische Gericht wird nun prüften, ob das Urteil des Pariser Berufungsgerichts dem Gesetz entspricht, nicht aber den Sachverhalt, der seiner Entscheidung zugrunde lag. Sollte es die Vorwürfe gegen UBS ganz oder teilweise aufheben, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden.

Die UBS ist in eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtlichen Verfahren verwickelt. Dafür hat das Institut Rückstellungen von mehr als drei Milliarden Dollar gebildet. Allein die finanziellen Belastungen des französischen Steuerverfahrens schätzt die Bank auf 1,1 Milliarden Euro.

Auch die Not-Übernahme der ehemaligen Konkurrentin Credit Suisse zog eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten nach sich, etwa mit Inhabern von sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse, die im Zuge der Transaktion auf null abgeschrieben wurden. Am Mittwoch rutschten die UBS-Aktien nach einem Agenturbericht über eine vertiefte Untersuchung des US-Justizministeriums im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Hilfe für russische Kunden bei der Umgehung von Sanktionen zeitweise acht Prozent ab.

rtr
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