Steuerschaden von 40 Millionen Euro? Hat diese Skandalbank jetzt auch noch eine Steueraffäre am Hals?

Blick auf den Eingang der Zentrale der irischen Depfa-Bank in Dublin Quelle: dpa

In der Finanzkrise riss die Depfa die Hypo Real Estate in den Abgrund. Jetzt klagt eine Staatsanwaltschaft fünf Ex-Depfa-Banker an. Der Verdacht: schwere Steuerhinterziehung.

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Die Aufarbeitung der Skandalgeschichte der Depfa Bank scheint heute ein Fall für Finanzhistoriker. Das ursprünglich auf Staatsfinanzierung spezialisierte Institut war zusammen mit der heutigen Aareal Bank aus einer einst in Staatsbesitz befindlichen Bank entstanden, hatte seine Zentrale später nach Dublin verlagert und war dann von der Münchner Hypo Real Estate (HRE) übernommen worden. Es waren vor allem die Geschäfte der Depfa, die die Bank in der Finanzkrise in den Abgrund rissen, sodass der Staat sie retten und mit Milliardenhilfen stützen musste.

Nun aber beschäftigt die Depfa wieder deutsche Behörden.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat fünf Ex-Manager wegen des Verdachts der besonders schweren Steuerhinterziehung angeklagt. Entsprechende WirtschaftsWoche-Informationen aus dem Justizumfeld bestätigen die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Wiesbaden, das über den Fall entscheiden muss (Az. 6 Kls 1141 Js 23920 /12).

Die fünf Angeklagten sollen sich zwischen 2004 und 2006 an Geschäften beteiligt haben, die einen Steuerschaden von knapp 40 Millionen Euro verursacht haben sollen. Die Depfa soll dazu bestimmte Wertpapiere mit einem weiteren Geldhaus getauscht haben, um davon zu profitieren, dass der Staat diese Wertpapiere unterschiedlich stark besteuerte. Experten bezeichnen solche Tausch-Geschäfte als „strukturierte Wertpapierleihe“.

Die Angeklagten sollen, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, gewusst haben, dass ihre Deals verbotenerweise nur dazu dienten, weniger Steuern zu zahlen. Sie seien rein „aufgrund der steuerlichen Vorteile rentabel“ gewesen und ansonsten „wirtschaftlich sinnlos“ gewesen, meint die Wiesbadener Staatsanwaltschaft.

Solche Wertpapierleihen können mit sogenannten Cum-Cum-Deals zusammenhängen. Bei Cum-Cum-Geschäften drückten sich ausländische Besitzer deutscher Aktien darum, hierzulande Steuern zu zahlen, wodurch dem Staat ein Milliardenschaden entstanden sein soll. Bei den Deals bedienten sich die ausländischen Aktienbesitzer deutscher Banken und Finanzdienstleister. Die Ex-Depfa-Banker sollen sich allerdings nicht direkt an einem Cum-Cum-Geschäft beteiligt haben, sondern könnten mit ihrem Tauschgeschäft nur davon profitiert haben.

Die Angeklagten sollen zuletzt im Großraum Rhein-Main für die deutsche Tochter der Depfa tätig gewesen sein. Drei Angeklagte sollen sich in drei Jahren an den Deals beteiligt haben, zwei nur in zwei Jahren. Weder Landgericht noch Staatsanwaltschaft nannten den Namen der anderen Bank. Der deutsche Staat hatte die Überbleibsel der Depfa 2021 an die österreichische Bank Bawag veräußert.

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Das Landgericht muss erst noch darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt und eine Verhandlung stattfindet. Die Verteidiger der Angeklagten äußerten sich zu den Vorwürfen gegen ihre Mandanten nicht. Gerichte können schwere Steuerhinterziehung mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestrafen.

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