Kiel/Hannover/Bonn Gegen den Vorstand der Postbank Finanzberatung AG haben angeblich geschädigte Anleger nach Angaben des Hamburger Rechtsanwalts Arne Heller Strafantrag wegen gewerbsmäßigen Betrugs gestellt. Der Strafantrag, den er mit dem Strafrechtler Volker Koppitz erarbeitet habe, sei per Post an die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover gegangen, sagte Heller am Montag.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover sagte, er könne frühestens am Donnerstag Auskunft geben, ob ein solcher Strafantrag eingegangen sei.
Ein Postbanksprecher antwortete auf die Frage, ob dem Unternehmen ein solcher Strafantrag bekannt sei: „Nein, das können wir nicht bestätigen.“ Zum Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs äußerte sich der Sprecher nicht.
Die Anleger fühlen sich nach Angaben von Heller getäuscht. Der Vorwurf: Bankberater sollen riskante Produkte verkauft haben, obwohl die Kunden an sicheren Anlagen interessiert gewesen seien. Dabei gehe es unter anderem um Schiffsbeteiligungen.
Der Sprecher der Postbank wies den Vorwurf einer Fehlberatung oder Täuschung zurück: „Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die geleistete Beratung auch mit Blick auf bestimmte Altersgruppen hochwertig und der Situation der Kunden angemessen war.“ Das Unternehmen sei dennoch bereit, „die infrage stehenden Beschwerdefälle im Einzelfall noch einmal zu prüfen. Wir nutzen dazu ein Verfahren, mit dessen Entwicklung wir eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt haben.“