
Die westfälischen Sparkassen wollen Mitglied im öffentlich-rechtlichen Haftungsverbund bleiben. Die Institute haben bei einem Treffen in Münster mehrheitlich beschlossen, sich beim Umbau des Einlagensicherungssystems an die Rahmensatzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) zu halten. Bei der mit Spannung erwarteten Abstimmung hat es 180 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen gegeben. Für die Rettungen von Landesbanken ist beim DSGV demnach künftig eine Mehrheit von 75 Prozent nötig.
Die 70 Sparkassen des westfälischen Verbands hatten darüber zu entscheiden, ob sie ihre Satzung anpassen oder nicht. Wenn nicht, hätten sie bald nicht mehr dem reformierten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe angehören dürfen, sondern wären Mitglied in der Entschädigungseinrichtung öffentlicher Banken geworden. Das wäre ein Novum in der Sparkassengeschichte gewesen.
So sieht die Geldanlage der Deutschen aus
35 Prozent der Deutschen haben eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Fast ebenso viele, nämlich 32 Prozent, besitzen einen Bausparvertrag oder Bausparplan.
In Deutschland besitzen 29 Prozent der Bürger ein Tagesgeldkonto.
Ebenso viele, nämlich 29 Prozent, sehen ihre Immobilie als Geldanlage an.
20 Prozent besitzen Fondsanteile, 17 Prozent Festgeld/Termingeld und 12 Prozent Aktien.
Deutlich geringer ist dagegen der Anteil der Edelmetallbesitzer: sieben Prozent haben in Goldbarren oder -münzen investiert und vier Prozent zählen Silberbarren oder -münzen zu ihrem Besitz.
Sechs Prozent sehen ihre Antiquitäten (z. B. einen sehr alten Schrank) als Geldanlage und vier Prozent besitzen wertvolle Kunstgegenstände.
Jeweils zwei Prozent haben Geld in Anleihen bzw. Zertifikate angelegt.
Entbrannt ist der Streit wegen des Umbaus des milliardenschweren Einlagensicherungssystems, das an neue EU-Richtlinien angepasst werden muss. Die westfälischen Sparkassen fordern dabei für sich eine Sonderreglung, da sie bereits für die Abwicklung der WestLB tief in die Tasche greifen mussten. Bei Landesbanken-Rettungen wollen sie künftig maximal 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Falls mehr Geld notwendig sein sollte, müsste die Verbandsversammlung in Münster dafür mit einer Dreiviertel-Mehrheit grünes Licht geben.
Ein entsprechender Beschluss ist jedoch nicht mit der Rahmensatzung vereinbar, die die DSGV-Mitgliederversammlung im Mai beschlossen hat. Hätten die 70 westfälischen Sparkassen diese Klausel am Mittwoch nicht angepasst, hätten sie Insidern zufolge aus dem Verbund ausscheiden und in die Einlagensicherung des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB) wechseln müssen.
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Bei einem Wechsel in die VÖB-Einlagensicherung müssten die westfälischen Sparkassen nach Einschätzung von Experten höhere Beiträge bezahlen als unter dem Dach des DSGV. Die westfälischen Sparkassen und der DSGV wollten sich zu dem Thema nicht äußern.
Nach Einschätzung von Fitch würde ein Austritt der westfälischen Sparkassen den Ruf und die wirtschaftliche Lage des öffentlichen Banken-Sektors in Deutschland schwer beschädigen. Die Ratingagentur vermutet zudem, dass die Politik in diesem Fall den Zusammenhalt der Institute hinterfragen und bestimmte Ausnahmeregeln kassieren könnte. Kredite an andere Mitglieder der Sparkassen-Finanzgruppe müssen beispielsweise derzeit nicht mit Eigenkapital unterlegt werden.