Bankenkrise Zitterpartie Bad Bank

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Bundes-Aida

Das zweite Modell zielt vornehmlich auf die Landesbanken ab. Die Institute können beim Bankenrettungsfonds SoFFin eine Abwicklungsanstalt gründen. In diese „Anstalt in der Anstalt“ (AIDA) können sie Risikopositionen und nicht-strategische Geschäftsbereiche ausgliedern. Dort werden sie über die Jahre abgewickelt, ohne fortlaufend die Bilanz der Kernbank zu belasten. Die muss sich ebenfalls einem Stresstest unterziehen. Die Landesbanken sollen die Bundes-Aida nur nutzen dürfen, wenn sich die beteiligten Bundesländer zu einer Neuordnung des Landesbankensektors bereit erklärt haben. Die EU-Kommission muss die Einrichtung einer Aida genehmigen. Gewöhnlich macht sie dabei harsche Auflagen. Für ihre Verluste haften die Eigentümer der Landesbanken: Bundesländer, Private und Sparkassen. Letztere allerdings nur bis zur Höhe der von ihnen übernommenen Gewährträgerhaftung. Sind die Verluste, die auf sie entfallen, höher, wird der Fehlbetrag vom Bund vorfinanziert. Er muss in den Folgejahren aber aus den Bank-Gewinnen rückerstattet werden.

Landes-Aida

Auf Druck der Länder wird zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, eine Aida nicht unter dem Dach der Soffin einzurichten, sondern separat nach Landesrecht. Die finanzielle Verantwortung tragen dann aber vollständig die Bundesländer, der Bund beteiligt sich nicht, hat aber auch keinen Einfluss.

Kommunen kritisieren Bad-Bank-Pläne

Die Kommunen machen weiter mobil gegen die Pläne zur massiven Entlastung der Landesbanken von Risikopapieren. Vor den abschließenden Beratungen des Bundestages über den Gesetzentwurf warnten sie erneut vor einer Überforderung der Sparkassen. In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten die Kommunal-Verbände heute in Berlin die mit dem Bad-Bank-Modell geplanten Haftungsregeln für Sparkassen bei möglichen Verlusten. Die jüngsten Korrekturen zu Gunsten der Sparkassen als Landesbank-Eigentümer halten die Kommunen wie auch der Sparkassenverband DSGV für unzureichend. Union und SPD haben weitere Nachbesserungen aber ausgeschlossen.

Die Privatbanken hingegen begrüßten den Beschluss. „Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um einer möglichen Kreditklemme in den nächsten Monaten vorzubeugen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, Manfred Weber. Jede Bank werde jetzt „verantwortungsvoll prüfen, ob und inwieweit sie von der Möglichkeit Gebrauch machen sollte“.

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