Beethoven-Jubiläumsjahr Wer von der Marke Beethoven profitiert

Signatur BTHVN vor dem Bonner Theater Quelle: dpa

Das Beethoven-Jahr wird zahlreiche Besucher nach Bonn locken. Davon könnten neben Veranstaltern und Tourismus auch Lizenzinhaber profitieren. Verdient jemand am Namen des Komponisten? Eine Spurensuche im Markenregister.

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Ein Superstar wird 250 Jahre alt: Ludwig van Beethoven. Obwohl der berühmte Komponist bereits vor 193 Jahren verstarb, prägt er seine Heimatstadt Bonn bis heute. Dort gibt es das Konzerthaus Beethovenhalle, das Museum Beethoven-Haus und ein prachtvolles Beethoven-Denkmal am Münsterplatz. Einige Geschäfte tragen seinen Namen, die Bonner Stadtwerke bieten gar Beethoven-Strom an.

Dementsprechend wird der 250. Geburtstag des Komponisten groß gefeiert. Bund, Land, Kreis und die Stadt Bonn haben 2020 zum Beethoven-Jahr ausgerufen und eine Jubiläums-GmbH gegründet. Unter der Dachmarke BTHVN2020 fördert sie Kulturprojekte wie Konzerte, Ausstellungen und Bildungsprogramme rund um Beethovens Lebenswerk. So ein Projekt könnte von Geschäftstüchtigen ausgenutzt werden, wenn sie sich etwa die Namensrechte für gewisse Bereiche sichern. Gibt es jemanden, der im Hintergrund des Beethoven-Jahres abkassiert? Ein Blick ins Markenregister.

BTHVN: Eine Notlösung wegen Lizenzproblemen?

Mit dem Namen des Komponisten schmücken sich viele Produkthersteller, besonders in Bonn. Bestimmte Produktklassen dürfen jedoch nur von einem Hersteller so genannt werden, da sie durch eingetragene Marken geschützt sind – etwa die Teemischung „Beethoven Melange“ des Händlers Tee-Gschwender. Auch die Bezeichnungen „Ludwig van Beethoven“ und „Beethoven“ sind in vielen Zusammenhängen als Marken eingetragen.

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Dass die Dachmarke BTHVN heißt, hängt aber nicht mit einer bestehenden Marke zusammen: Mit der vokallosen Signatur unterzeichnete der Komponist häufig seine Partituren. Das Kürzel ist als Marke für nahezu alle Kategorien eingetragen. Von Schallplatten über Tischdekorationen und Pralinen bis zu Sonnenbrillen und Krawatten – wer ein Produkt mit dem BTHVN-Schriftzug versehen möchte, muss es von der Jubiläums-Gesellschaft lizenzieren lassen.

Die Rechte am ausgeschriebenen Namen des Komponisten in mehreren Ausführungen liegen hingegen bei der Werbeagentur Ideal aus Bonn. Ob Schmuck, Schreibwaren, Süßwaren, Gläser, Gewürze oder Kleidung: Wer sein Produkt „Ludwig van Beethoven“ oder „Beethoven“ nennen will, kommt an dem Familienbetrieb nicht vorbei – egal, welche Schreibweise verwendet wird. Auf die Marke ist Ideal-Chef Detlef Hipp allerdings nicht besonders gut zu sprechen: „Damit haben wir Pech gehabt“, sagt er kurz angebunden auf die Frage, wie das Geschäft mit Beethoven läuft. Denn die Werbeagentur nutzt die Marke aktuell nicht.

Auch wenn es den Eindruck erwecken könnte, dass der Jubiläums-Dachverband der Werbeagentur mit der vokallosen Namensgebung das Geschäft vermasselt hat, ist die Realität bei näherer Betrachtung eine andere. So sicherte sich Hipp die Rechte an der Wortmarke Beethoven schon 1997. Zudem betont er: „Wir hatten nie vor, Schlüsselanhänger oder andere Werbeprodukte herzustellen, die man vom einen auf den anderen Tag entsorgt“. Was genau er mit den Namensrechten vor hat, will Hipp aber nicht verraten: „Ich kann nur sagen, dass wir im Laufe des Jahres mit einer hochwertigen Überraschung kommen.“ Unter keinen Umständen wolle die Agentur mit der Marke „Probleme machen“.

Nicht jeder Begriff kann zur Marke werden

Die von der Werbeagentur eingetragenen Marken sind ohnehin nicht dazu geeignet, bei Konzerten oder anderen Aufführungen der Werke des Komponisten durch Lizenzen abzukassieren. Zum einen gelten sie nur für die genannten Bereiche. Ein weiterer Grund ergibt sich aus der rechtlichen Lage. Sebastian Engels ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Boehmert & Boehmert und spezialisiert auf Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. „Eine Marke dient dazu, Waren und Dienstleistungen eines Herstellers von denen anderer Produzenten unterscheiden zu können.

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Für die Frage, ob eine Marke verletzt wird, ist deshalb zu beachten, ob die Marke als Herkunftshinweis verwendet wird oder ob es sich um eine beschreibende Nutzung handelt“, erklärt Engels. Als Beispiel nennt er die Marke Apple: Dient die Marke als Herkunftshinweis für elektronische Geräte eines bestimmten Herstellers, werde sie im eigentlichen Sinne genutzt. Apple als Marke für Äpfel einzutragen sei hingegen nicht möglich, da die Bezeichnung in Bezug auf Äpfel beschreibend und damit nicht eintragungsfähig ist.

Gerade bei der Marke Beethoven sei diese Unterscheidung wichtig: „Wird beispielsweise ein Konzert mit Stücken von Ludwig van Beethoven veranstaltet und mit der Bezeichnung „Beethoven Konzert“ beworben, kann das nicht auf Grundlage einer Marke „Beethoven“ angegriffen werden, da es sich um eine beschreibende Nutzung handelt“, sagt der Rechtsanwalt.

Die Rechte an „Ludwig van Beethoven“ für Unterhaltung sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten sind trotzdem als Marke eingetragen. Sie gehören dem Jurist Tade M. Spranger, der als Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bonn lehrt. Was er mit dem Markenrecht macht, will er aus „rechtlichen Gründen“ nicht sagen. Nur so viel: „Es gab im Laufe der Jahre regelmäßig Anfragen für die Nutzungsrechte an der Marke. Ich kann aber nicht sagen, dass sie im Hinblick auf das Beethoven Jahr zugenommen hätten.“

Beethoven-Bier: „Ich konnte erahnen, dass viele auf diese Idee kommen“ 

Dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts zufolge kam eine dieser Anfragen vom Bonner Braumeister Uwe Lorbetzki. Der Besitzer der Bonner Hausbrauerei Ennert-Bräu sicherte sich vergangenen Sommer die Rechte an der Marke „Ludwig van Beethoven“ für Biere, Mineralwässer und andere alkoholfreie Getränke. Beethoven-Bier zu brauen ist allerdings keine neue Idee: Bereits seit 20 Jahren stellt Lorbetzki das Beethoven-Bräu her, seine Marke „Beethoven Brauerei Bonn“ ist sogar etwas älter. Mit der Zeit kamen zu dem ursprünglich nur saisonal hergestellten Bier fünf neue Sorten hinzu, die das ganze Jahr erhältlich sind. Anlässlich des Beethoven-Jahres gibt es eine Sonderedition: „Zum 250. Jubiläum habe ich mit meinem Sohn als Geburtstagsgruß eine neue Biersorte kreiert. Wir nennen sie ‚Große Freiheit‘“, sagt der Braumeister.

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Im Beethoven-Jahr erwartet Lorbetzki eine steigende Nachfrage nach seinem Bier. Verschiedene Lebensmittelmärkte, Flughafengeschäfte und Hotels hätten bereits Interesse angemeldet. Für Lorbetzki ist das nicht überraschend: „Ich konnte ja erahnen, dass 2020 viele auf die Idee der Beethoven-Vermarktung kommen werden.“

Anders sieht es hingegen bei BTHVN2020 aus: „Weder die Stadt Bonn noch die BTHVN-Gesellschaft zeigen irgendein Interesse“, bedauert der Braumeister. „Es gibt viele Produkte, die den Namen des Komponisten tragen, jedoch nichts mit der Jubiläums-Gesellschaft zu tun haben“, erklärt Malte Boecker, künstlerischer Geschäftsführer der Beethoven Jubiläums GmbH.

Ob die Jubiläumsgesellschaft zu Ende des Beethoven-Jahres eine positive Bilanz ziehen kann, hängt für die Verantwortlichen nicht vom Umsatz ab: „BTHVN2020 fördert über 300 Projekte, da lässt sich nach rund zwei Wochen über Zahlen nur spekulieren. Bisher können wir nur sagen, dass wir sehr viel positive Berichterstattung bekommen“, sagt Boecker. „Das freut uns, da es unser Ziel ist, das Lebenswerk Beethovens in die Gesellschaft zu tragen.“

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