Beschwerden BaFin hat Wertpapierhändler Driver & Bengsch im Visier

Der Bundesanstalt für Finanzaufsicht liegen mehrere Beschwerden von Kunden des Wertpapierhändlers Driver & Bengsch vor. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, beklagen Anleger des im Juni 2006 aufgelegten Adviser II Fonds aufgrund eines deutlichen Wertverlustes eine falsche Beratung und die Weigerung des Aktienhändlers, ihnen die Telefonprotokolle der Beratungsgespräche (als Beweismittel) vorzulegen.

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Die BaFin prüft derzeit das Quelle: dpa-dpaweb

Der Adviser II Fonds ist ein Rentenfonds, der in Unternehmensanleihen investiert, aber auch einen Anlageschwerpunkt in Aktien und Aktienindexzertifikaten hat. Im Portfolio stecken unter anderem Papiere von Nischenunternehmen, wie von der Berliner Beteiligungsgesellschaft Pongs & Zahn, von Cargofresh aus Ahrensburg, die Transporttechnologie zum Frischhalten von Obst und Gemüse verkaufen, und von der Magnum AG, die in Berlin eine Handvoll Immobilien besitzt und noch an einer Pharmagesellschaft beteiligt ist.

Ein Jahr lang funktionierte diese Anlagestrategie ordentlich: Die Anleger der ersten Stunde erzielten etwa in den ersten sechs Monaten 2007 ein Plus von rund sechs Prozent. In den Fällen, die der WirtschaftsWoche vorliegen, wurde den Kunden der Fonds im Juli oder August des vergangenen Jahres verkauft. Zu dem Zeitpunkt beherrschte bereits die Finanzkrise die Geldmärkte.

Dass der Adviser Fonds unter der Finanzkrise litt, machte sich früh bemerkbar. Im Jahresabschluss des Fonds heißt es, die Phase „beginnend ab dem 1. Juli 2007 steht unter dem Einfluss der Subprime-Krise, die ausgehend von den USA die Kapitalmärkte massiv beeinflusst hat und weiter in Atem hält. Getrieben von einer Risikoaversion der Investoren verzeichneten unter anderem Unternehmensanleihen mit nicht erstklassiger Bonität starke Kursverluste.“ Die Driver & Bengsch-Berater wollen auf mögliche Risiken hingewiesen haben.

Warum die Gesprächsprotokolle – obwohl in der Branche durchaus üblich – den Kunden nicht ausgehändigt werden, begründet der Wertpapierhändler mit fehlendem Rechtsanspruch der Anleger und der Wahrung von Persönlichkeitsrechten seiner Mitarbeiter.  Eine BaFin-Sprecherin erklärte gegenüber der WirtschaftsWoche, „wir nehmen solche Beschwerden zum Anlass, uns im Rahmen der jährlichen Prüfung bestimmte Dinge genauer anzusehen“.

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