Bilanzfälschung Schleckers Wirtschaftsprüfer weisen Vorwürfe zurück

Im Schlecker-Prozess sind auch zwei Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft EY angeklagt. Sie sollen Bilanzfälschung bei dem Drogerieimperium gedeckt haben. Von der prekären Finanzlage wollen sie aber nichts gewusst haben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der 72-jährige frühere Drogeriemarktkönig steht wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichem Bankrott vor Gericht. Quelle: dpa

Stuttgart Im Strafprozess gegen den früheren Drogeriekettenbetreiber Anton Schlecker hat einer der mitangeklagten Wirtschaftsprüfer den Vorwurf zurückgewiesen, er habe Bilanzfälschung gedeckt. Die über ein Darlehen finanzierte Privateinlage von Schlecker im Jahr 2009 sei zu Recht als Eigenkapital ausgewiesen worden, erklärte der Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) am Montag vor Gericht.

Schlecker hatte damals einen Kredit von rund 50 Millionen Euro von der Schlecker LDG, der Logistikfirma seiner Kinder Lars und Meike, in das laut Anklage schon 2009 zahlungsunfähige Unternehmen als Einlage verbucht, um Verluste auszugleichen. Nach Darstellung des Prüfers war das bilanzrechtlich korrekt.

Der 72-jährige frühere Drogeriemarktkönig steht wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichem Bankrott vor Gericht. Zwei Wirtschaftsprüfer von EY sind mitangeklagt, weil sie falsche Bilanzen testiert hätten. Nach Überzeugung der Anklage war das Unternehmen bereits 2009 pleite, die Insolvenz wurde aber erst Anfang 2012 angemeldet. Schlecker habe zu diesem Zeitpunkt weder nennenswertes Vermögen gehabt, um die seit Jahren angefallenen Verluste auszugleichen, noch Aussicht auf Kredite.

Für den Wirtschaftsprüfer war das nach eigener Darstellung nicht ersichtlich. Die Bilanzprüfung habe sich auf das Unternehmen Anton Schlecker beschränkt, das Privatvermögen sei außen vor geblieben. „Wir gingen uneingeschränkt davon aus, dass Herr Schlecker das Darlehen aus Privatvermögen zurückzahlen kann“, sagte der Prüfer. Er forderte zudem die Abspaltung ihres Verfahrens von dem der Schlecker-Familie.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%