
„Ziel war der telefonische Abschluss von Riester-Versicherungen“, bestätigt die Gesellschaft gegenüber dem Magazin, behauptet aber, dies sei rechtens gewesen. Bis 2007 wurden in dem Callcenter in großem Umfang Versicherungsanträge ausgestellt und von den dortigen Angestellten unterschrieben, berichtet ein Mitarbeiter der Nürnberger. „Nach geltendem Wettbewerbsrecht sind solche Verkäufe am Telefon illegal“, sagte Juraprofessor Thomas Hoeren von der Universität Münster dem Magazin. Weder Mitarbeiter der Nürnberger noch des Callcenters dürften Kunden anrufen, um neue Policen an den Mann zu bringen. „Es sei denn, die Kunden haben dem explizit zugestimmt“, so Hoeren. Dies war bei der Nürnberger nach Insiderangaben bis Anfang 2007 nicht der Fall.
Es besteht zudem der Verdacht, dass bereits die Weitergabe der Kundendaten an das Callcenter nicht rechtens war. Die Bayerische Datenschutzbehörde geht dem Verdacht nach, dass die Nürnberger gegen Datenschutzvorgaben verstoßen haben könnte. Die Datenschutzbehörde prüft den Vorgang und hat auch Gerichtsakten angefordert. Darin gehe es um die Entlassung eines Direktors der Nürnberger, der die Weitergabe der Daten und die Verkäufe der Policen kritisiert hatte, bestätigt ein Sprecher des Nürnberger Landesarbeitsgerichts. Zu einer Verhandlung kam es nicht, der Manager wurde zuvor von der Versicherung großzügig abgefunden. Die Nürnberger betont, die Weitergabe der Daten sei „zivil- und datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.“