Der Bundesrepublik steht das Novum-Vermögen zu

Das Vermögen der Ost-Berliner Außenhandelsfirma Novum steht der Bundesrepublik zu. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berliner nach jahrelangem Rechtsstreit endgültig entschieden. Grund für die Entscheidung ist die Feststellung des Gericht, dass die Firma ein SED-Betrieb war.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

HB BERLIN. Damit stehen Firmengelder in Höhe von 255 Millionen Euro der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zu. Mit dem Urteil war die Berufung der Bundesanstalt erfolgreich.

Die OVG-Richter hatten zu entscheiden, ob die bis 1989 im DDR- Außenhandel vorwiegend mit österreichischen Firmen tätige Novum der SED oder der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gehörte. In erster Instanz war das Unternehmen als Besitz der KPÖ eingestuft worden. Da das Novum-Vermögen jetzt der SED zugerechnet worden ist, kann das Geld für gemeinnützige Zwecke im Osten Deutschlands verwendet werden. Das Vermögen soll seit Jahren auf ausländischen Konten blockiert sein. Zu seinem Urteilsspruch vom Dienstag ließ das Oberverwaltungsgericht keine Revision zu.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%