Der Fall „heidelberg.de“

Berühmtheit erlangte der Fall „heidelberg.de“, den das Landgericht Mannheim zu entscheiden hatte. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Domain „heidelberg.de“ durch die Heidelberger Druckmaschinen AG das Namensrecht der Stadt Heidelberg aus Paragraf 12 BGB verletze.

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Ein nicht unerheblicher Teil der Internet-Nutzer würde mit der Domain „heidelberg.de“ die Stadt Heidelberg in Verbindung bringen und davon ausgehen, dass die Kommune selbst im Internet Informationen bereithält und nicht ein Unternehmen oder eine Privatperson, so das Gericht. Besitzt ein Domain-Inhaber am Namen die gleichen Rechte wie ein anderer, beispielsweise weil er ein „irgendwie geartetes anerkennenswertes Interesse“ am Besitz der Domain hat oder seinen eigenen Namen in einem Domain-Namen verwendet, kommt es auf den Einzelfall an, wer die „besseren“ bzw. „älteren“ Rechte besitzt. Bei Domain-Namen, die im geschäftlichen Verkehr genutzt werden, sind allein die geschäftlichen Interessen rechtlich geschützt. Geschützt ist der Name gegen die Gefahr der Verwechslung oder Verwässerung. Will etwa jemand einen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben bekannten Namen eines Herstellers von Kleidern und Schuhen für seine Zwecke ausnutzen und verwendet er diesen Namen als eigene Domain, darf er keine Produkte vertreiben, die etwas mit denen des bekannten Unternehmens zu tun haben. Dies gilt selbst dann, wenn er im bürgerlichen Leben tatsächlich den Namen des Unternehmens besitzt. Der Namensschutz im Geschäftsverkehr ist unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr aber dann nicht mehr gegeben, wenn keine Branchengleichheit vorliegt und der Namensträger deutlich wird. Somit dürfen also – um beim obigen Beispiel zu bleiben – unter der Domain keine Kleidung und keine Schuhe verkauft werden, jedoch wäre der Vertrieb von Büchern oder das Anbieten von Reisen rechtlich möglich. Treten zwei Personen unter demselben Namen auf, gilt in der Regel das ältere Recht. Vorrang hat immer derjenige, der zuerst nach außen mit diesem Namen aufgetreten ist.Heidelberg

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