Deutsche Börse Iran-Geschäfte gefährden Börsenfusion

Seite 2/4

Schaden abwenden Quelle: Laif

Weil der Iran nicht zahlt, wurden zunächst 2,25 Milliarden Dollar, die im Auftrag von Clearstream im Sammeldepot der Citibank lagerten, blockiert. Laut „Wall Street Journal“ half das US-Finanzministerium, die Milliarden bei der Citibank aufzuspüren. Geholfen haben dürfte das Office of Foreign Assets Control (OFAC), das für Geithners Ministerium ausländische Konten in den USA überwacht und Vermögen einfrieren lassen kann.

Insidern zufolge kamen die iranischen Milliarden zum größten Teil im Auftrag der italienisch-libyschen Bank UBAE zu Clearstream. UBAE steht seit den jüngsten Sanktionen gegen Libyen unter Verwaltung der italienischen Zentralbank. Der Prozess in New York, der gerichtsfest beweisen muss, dass die blockierten Milliarden aus dem Iran stammen, läuft. Ob Clearstream wusste, dass hinter den UBAE-Depots der Iran stand, ist unklar. Die Citibank, Deutsche Börse und UBAE lehnten eine Stellungnahme ab.

In der Regel wissen nur die Banken, wem eingelagerte Papiere gehören: „Zentralverwahrer kennen die Endkunden ihrer Kontoinhaber nicht und wissen nicht, wem die Wertpapiere gehören, die sie verwahren“, sagt Dorothee Einsele, Professorin für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Universität Kiel, seit ihrer Habilitation Expertin für die Verwahrung und Übertragung von Wertpapieren.

2,25 Milliarden eingefroren...

Gerichtsdokumente zu den blockierten Iran-Milliarden sind seit dem 11. Juni 2008 auf Wunsch der US-Regierung unter Verschluss („Protective Order“) – angeblich, um die nationale Sicherheit und das Bankgeheimnis zu schützen.

Aus den Unterlagen geht hervor, wie sich Clearstream dagegen wehrte, dass die US-Justiz Papiere im Wert von 2,25 Milliarden Dollar bei Unterverwahrer Citi einfror. In einem Anfechtungsschreiben der Anwälte Frank Panopoulos, Francis A. Vasquez und Mark F. Lambert von der Kanzlei White & Case an das Gericht vom 19. Dezember 2008 heißt es: „Clearstream lehnt die Herrschaft des Gerichts über seine Konten hochachtungsvoll ab.“

Bevor die Luxemburger Deutsche-Börse-Tochter Clearstream die Papiere freigibt, braucht der Konzern einen nach Luxemburger Recht gültigen Gerichtsbeschluss. „Wenn Zentralverwahrer sich nicht wehren, wenn Nicht-Eigentümer Vermögen abziehen, drohen Kundenklagen“, sagt ein Kenner der Branche.

Die Anwälte von Citi und Clearstream wehrten sich bei einem Gerichtstreffen am 27. Juni 2008. Es ging um Anleihen, darunter eine Yen-Anleihe der österreichischen Kontrollbank. Richter John G. Koeltl wies nach der Sitzung an, „dass Citi und Clearstream sich über die zurückgehaltene ISIN US676167AJ88“ abstimmen sollten.

...250 Millionen losgeeist

Keinen Abstimmungsbedarf sah Koeltl über 250 Millionen Dollar, die in einer Anleihe der Europäischen Investitionsbank und einem in Dollar emittierten italienischen Euro-Bond steckten. Koeltl gab Order, die Papiere „von der Wertpapier-Liste der Anlage A“ zu streichen. Diese bereits eingefrorenen Papiere gab der Richter folglich nach dem Treffen vom 27. Juni 2008 wieder frei.

Den Clearstream-Anwälten war es gelungen, 250 Millionen Dollar loszueisen.

Um diese Summe gibt es nun Streit, in dem Clearstream erstmals in der Affäre als Beklagte erscheint. Am 7. Januar reichten Anwälte der Opfer des Beiruter Anschlags Klage gegen Clearstream ein. Sie fordern 250 Millionen Dollar Schadensersatz. Laut Börse steht die Klage in „Verbindung mit einem angeblich betrügerischen Transfer eingefrorener Positionen“.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%