Deutsche Telekom Prüfbericht zur Telekom-Spitzelaffäre enthüllt brisante Details

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Ausriss aus Geheimgutachten der Rechtsabteilung: Die Mobilfunkverbindungsdaten einer Vielzahl von Einzelpersonen herangezogen

2. Kapitel: Das wahre Ausmaß der Spitzelaffäre und wie Obermann das heikle Thema an seinen Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel heranträgt.

13. August 2007 Uwe Schönborn, Leiter der Unternehmenssicherheit bei T-Mobile Deutschland, informiert Obermann, dass die Konzernsicherheit Verbindungsdaten von Telefonaten auswertete und damit möglicherweise gegen das Fernmeldegeheimnis verstieß.

14. August 2007 Obermann beauftragt seinen Chefjustiziar Balz mit unverzüglicher Aufklärung. Ex-Telekom-Chef Ricke und Ex-Vorstandsmitglied Heinz Klinkhammer (Personal) werden befragt.

26. August 2007 Balz informiert Konzernchef Obermann über die Aussage von Konzernsicherheitschef Steininger, dass Verbindungsdaten von T-Mobile regelmäßig widerrechtlich mit Wettbewerbern ausgetauscht würden. Obermann begreift offenbar die ungeheure Tragweite des Vorgangs, nämlich dass die Deutsche Telekom damit eventuell gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen hat. Doch was tun, Aufsichtsrat Zumwinkel damit konfrontieren? In einer Mail schreibt Obermann, er wolle „lieber mündlich in Kontakt treten, um Herrn Zumwinkel nicht zu verärgern“, wie es im Prüfbericht heißt.

Gespräch zwischen Obermann und Zumwinkel

30. August 2007 Obermann spricht mit Zumwinkel und orientiert sich dabei an einem Sprechzettel, den Chefsyndikus Balz für ihn ausgearbeitet hat. Demzufolge sagt Obermann zu Zumwinkel: „Wie ich inzwischen herausgefunden habe, wurden die Ermittlungen ... mit rechtlich bedenklichen Mitteln, unter anderem auch mit der Speicherung und Auswertung von Verbindungsdaten des Herrn W. und des betroffenen Journalisten geführt.“ Es handele sich dabei „mutmaßlich“ um einen „Verstoß gegen ein Strafgesetz durch die handelnden Personen, wobei mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis ein für unser Haus, sein Geschäft und seine Zuverlässigkeit zentral bedeutsames Rechtsgut und Grundrecht verletzt wurde.“ Obermann weiß um den drohenden Imageschaden. „Die Sachverhalte könnten uns auch in der Öffentlichkeit schwer beeinträchtigen. Der Kreis der Mitwisser ist inzwischen bereits recht groß. Mit einer Information der Öffentlichkeit muss daher jederzeit gerechnet werden“, heißt es auf seinem Sprechzettel. Offenbar ist sich Obermann auch bewusst, wie gefährlich die Angelegenheit für ihn und die Deutsche Telekom werden könnte. „Mir ist deswegen daran gelegen, rasch alles Erforderliche zu tun und zu dokumentieren, damit sich solche Ermittlungshandlungen nicht wiederholen können“, erklärt er laut Sprechzettel. Und er signalisiert offenbar Zumwinkel, dass nun dieser am Zug sei: „Herr Trzeschan hat sich bei seiner Anhörung durch unsere Rechtsabteilung dahin geäußert, dass er allenfalls eine Aussage machen könne, wenn er von Ihnen als seinem persönlichen Auftraggeber von der Pflicht zur Vertraulichkeit entbunden werde. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie gegenüber Herrn Trzeschan über mich oder auf einem anderen Wege eine solche Entbindungserklärung bald abgeben würden.“

4. September 2007: Um 17.18 Uhr mailt Obermann an Chefsyndikus Balz und Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick: „Habe mit Herrn Dr. Zumwinkel gesprochen anhand des Briefings (und den Vorstand gemäß Briefing informiert). Dr. Z. bat um kurzfristige Rückäußerung unsererseits, ob eine von ihm zu beauftragende externe Anwaltskanzlei die Fakten und den Hergang zusätzlich ermitteln und uns anschließend Handlungsempfehlungen geben sollte. Ihm erschien das sinnvoll. Habe ihm für morgen Rückmeldung zugesagt nach vorheriger Beratung mit Balz, jedoch Eure/Ihre bisherige Meinung wiedergegeben, dass es ausreichend sei, wenn wir den Vorgang intern sorgfältig aufklären und entsprechende Maßnahmen treffen, damit es sich nicht wiederholt. Bitte also um Empfehlung, wie ich auf den Vorschlag von Dr. Z reagieren soll.“

5. September 2007 Was Obermann gegenüber Zumwinkel noch als „mutmaßlichen“ Gesetzesverstoß oder „rechtlich bedenkliche Mittel“ bezeichnete, erweist sich endgültig als mögliche Straftat. In einem vertraulichen Bericht mit dem Betreff „Sachstand Ermittlungen zu Phylax“ schreibt Balz: „Dass im fraglichen Zusammenhang jedenfalls die Mobilfunkverbindungsdaten einer Vielzahl von Einzelpersonen unter strafbarem Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis (Paragraf 206 Strafgesetzbuch) als Erkenntnisquellen herangezogen wurden, ist durch Beweismittel, welche extrem vertraulich sichergestellt sind, objektiv belegt.“ Weiter schreibt Balz in einer E-Mail an den damaligen Finanzchef Eick: „RO (gemeint ist Obermann; die Red.) will nun den Vermerk VAR (gemeint ist Zumwinkel; die Red.) morgen übergeben.“

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