1300 Flüge gestrichen Lufthansa kann Streik nicht verhindern

Wegen des ab Donnerstag angekündigten Streiks von Flugbegleitern hat die Lufthansa 1300 Flüge gestrichen. Quelle: dpa

Die Lufthansa kann den Streik ihrer Flugbegleiter auch vor Gericht nicht verhindern. Die Auswirkungen auf den Flugplan sind bereits heftig.

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Die Flugbegleiter der Lufthansa können wie geplant am Donnerstag und Freitag streiken. Die Lufthansa scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht Hessen in zweiter Instanz mit dem Versuch, den Streik gerichtlich untersagen zu lassen. Die Berufung der Lufthansa gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts zur Zulässigkeit des Streiks werde zurückgewiesen, erklärte Richter Peter Gegenwart am Mittwoch in Frankfurt. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte den geplanten 48-Stunden-Streik der Flugbegleitergewerkschaft UFO für rechtmäßig erklärt. Die Lufthansa hatte versucht, den Ausstand in der zweiten Instanz vor dem Arbeitsgericht im Eilverfahren zu kippen.

Auch ein für den Abend geplantes Treffen von Lufthansa-Chef Carsten Spohr mit Vertretern von UFO, aber auch der Konkurrenzgewerkschaft Verdi und der noch in Gründung befindlichen Cabin Union, kann den Streik nicht abbiegen. Spohr wollte unabhängig vom schwelenden Rechtsstreit mit UFO nach Lösungsmöglichkeiten für die „verfahrene Situation in der Kabine“ sprechen. Die Vertreter der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), mit denen die Lufthansa seit rund einem Jahr im Clinch liegt, wollten daran nicht teilnehmen. „Wir sind an konkreten Ergebnissen interessiert und nicht daran, dass man mit uns spricht, um uns ruhig zu stellen“, sagte UFO-Vizevorsitzender Daniel Flohr. Womöglich müsse ein Schlichter oder ein Vermittler von außen eingeschaltet werden.

UFO hat zu einem 48 Stunden langen Streik bei der Haupt-Fluglinie Lufthansa ab Donnerstag 0.00 Uhr aufgerufen. Grund ist, dass der Arbeitgeber seit geraumer Zeit Verhandlungen über mehrere gekündigte Tarifverträge mit UFO verweigert. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass der nach internem Streit in der Gewerkschaft eingesetzte jetzige Vorstand nicht vertretungsberechtigt ist. Doch diese Frage sei in einem anderen Verfahren zu klären und könne den Streik nicht unwirksam machen, erklärte der Richter.

Nach Angaben der Lufthansa müssen wegen des Streiks insgesamt 1300 von rund 6000 Flügen an den beiden Tagen ausfallen. Davon seien etwa 180.000 Fluggäste betroffen.

Es liege ein Streikbeschluss vor, hatte die Richterin am Arbeitsgericht in erster Instanz erklärt. Die Tarifverträge seien nach Auffassung des Gerichts wirksam gekündigt, es gebe damit keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht. Der geplante Streik sei auch nicht unverhältnismäßig.



Die Lufthansa vertrat in der Verhandlung die Auffassung, der Streikbeschluss sei nicht rechtmäßig, weil UFO die Abstimmungsregeln während des laufenden Votums geändert habe. Statt 70 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder gelte jetzt, dass 70 Prozent der Abstimmenden als Quorum ausreichten. „Das alles hat nichts mit einer annähernd rechtmäßigen Urabstimmung zu tun“, erklärte der Rechtsanwalt des Unternehmens, Thomas Ubber. Das Gericht teilte jedoch das Argument von UFO, dass es interne Angelegenheit ist, wie ein Streikbeschluss zustande kommt. Eine Urabstimmung sei nicht zwingend erforderlich.

UFO ist nach heftigem internen Streit im früheren Vorstand geschwächt und stellt sich gerade neu auf, um am 14. Februar einen kompletten Vorstand neu zu wählen. Bis dahin führen das langjährige Vorstandsmitglied Silvia De la Cruz und Tarifexperte Daniel Flohr die Gewerkschaft. Diese wiesen einen Vorschlag der Lufthansa vor Gericht zurück, mit Verhandlungen etwa über Themen wie Spesen und Zuschläge zu beginnen, einen Vertrag aber erst mit einem neuen Vorstand zu besiegeln. Neue Regeln zu den Arbeitsbedingungen des Kabinenpersonals müssten schneller vereinbart werden, erklärte Flohr. Wenn die Lufthansa ernsthaft verhandeln wolle, müsse sie das Verfahren zum Überprüfen der Tariffähigkeit von UFO fallen lassen.

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