Air Berlin Bonusprogramm ist außer Kraft

Nach Bekanntgabe der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin können Bonusmeilen und Gutscheine vorerst nicht mehr eingelöst werden. Worauf Kunden jetzt achten müssen.

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Das Versagen der Chefs
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Air-Berlin-Kunden, die mit dem Vielfliegerprogramm Topbonus Flugmeilen sammeln, können diese vorerst nicht einlösen und auch keine neuen dazu sammeln. Das Topbonus-Programm ist so lange außer Kraft, bis Klarheit über die Zukunft von Air Berlin herrscht. Diese Entscheidung hat das arabische Flugunternehmen Etihad getroffen, dem 70 Prozent von Topbonus gehören. Auch Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden, bereits gebuchte Tickets unter Einlösung eines Voucher behalten aber ihre Gültigkeit.

Möchte ein Bonuspunktesammler oder ein Gutscheininhaber gegen diese Entscheidung vorgehen, rät die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale, sich zuerst direkt an die Airline zu wenden: "Folgt daraufhin keine Antwort oder eine Absage, hat der Kunde die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden". Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, gibt es für Verbraucher auch die Möglichkeit, ihre Forderungen bei einem eingesetzten Insolvenzverwalter anzumelden. Die Chancen, bei so einem Verfahren alle Kosten zurückzubekommen, schätzt Fischer-Volk aber als gering ein: "Wenn ein Flugunternehmen insolvent ist, rangieren Kunden als Gläubiger weit hinten". Oft würde aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückgezahlt.

Wenn ein Air-Berlin-Kunde in der Vergangenheit Flugausfälle oder Verspätungen hatte und Schadenersatzansprüche anmelden möchte, ist das nicht immer möglich. Ging der Flug noch vor der Insolvenzanmeldung, hat der Kunde insolvenztechnisch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Auch in diesem Fall gibt es für Kunden aber immer noch die Möglichkeit, eine Kompensationsforderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden.

Fischer-Volk beklagt die mangelnden Präventionsmaßnahmen bei der Insolvenz von Air Berlin und fordert eine Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines: "Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten". Eine Pflichtversicherung würde den Verbraucher im Zweifelsfall absichern und vor Unklarheiten und Verlusten schützen.

Derweil wird bei Air Berlin der Flugverkehr regulär nach Flugplan weitergeführt. Bereits gekaufte Flugticket behalten nach wie vor ihre Gültigkeit. Dazu gehören auch Tickets, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden. Hier empfiehlt es sich aber, sich zur Absicherung an den Reiseveranstalter zu wenden. Alle Tickets, die vor dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, können nicht mehr zurückerstatten werden. Andererseits können alle regulären Tickets nach wie vor umgebucht werden.

Was die Zukunft für Air Berlin bringt, bleibt nach wie vor ungewiss. "Aufgrund des hohen Interesses von anderen Fluggesellschaften an Air Berlin gehe ich davon aus, dass die Flüge auch in den nächsten Monaten gesichert sind. Wahrscheinlich werden andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt. Unter welchen Bedingungen bleibt abzuwarten", sagt Fischer-Volk.

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