Alkoholisierte Fahrer, Roller im Fluss Geht es den Scooter-Verleihern jetzt an den Kragen?

„Politischer Schnellschuss“? E-Scooter könnten bald in manchen Städten nur noch tagsüber unterwegs sein, um Unfälle im Alkoholrausch zu vermeiden. Quelle: imago images

In Oslo dürfen nachts bald keine E-Scooter mehr fahren. Auch deutsche Städte prüfen Restriktionen. Köln legte die Pläne zwar wieder auf Eis. Trotzdem sorgen die Vorstöße für erstaunlich kreative Lösungen der Verleiher.

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Not macht erfinderisch – auch im kalifornischen Santa Monica. Hier sitzt der E-Scooter-Verleiher Bird, der sich etwas Pfiffiges überlegt hat, um ein drohendes Nachtfahrverbot für die elektrischen Tretroller abzuwenden. Das nämlich will die norwegische Hauptstadt Oslo ab September einführen, um nächtliche Unfälle im Alkoholrausch zu verhindern. Selbst in Deutschland sehen sich die Verleiher nun politischem Druck ausgesetzt: Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker wollte die Verleiher von einem freiwilligen Nachtfahrverbot von 22 bis 6 Uhr überzeugen. Zwar ist der Vorstoß wohl vorerst wieder vom Tisch, wie die „Kölnische Rundschau“ am Montagabend berichtete. Das dürfte die Verleiher zumindest etwas aufatmen lassen. Doch in rheinischer Verbundenheit soll auch Düsseldorf derzeit ein Nachtfahrverbot prüfen. Vor allem aber zählt das restriktive Oslo zu den wichtigsten europäischen Scooter-Städten.

Bird will die Politik offenbar mit der Funktion „Safe Start“ besänftigen, die das Unternehmen in der vergangenen Woche präsentierte: Wollen Fahrer zwischen 22 und 4 Uhr einen Roller ausleihen, müssen sie erst ein „Schlüsselwort“ korrekt eingeben, um nachzuweisen, „dass sie in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu bedienen“, heißt es bei Bird. Wer das Wort nicht korrekt eingibt, werde angewiesen, ein Taxi oder einen Mitfahrdienst zu nehmen. Zwar äußerte sich Bird auf Anfrage nicht dazu, wie lang oder komplex die Wörter sind, die die Nutzer eintippen müssten. Erste Werbefotos zeigen allerdings ein selbst für angetrunkene Scooter-Interessenten nicht allzu kompliziertes Wort, das sie dann nach dem weltweiten Start der Funktion „im Laufe des Sommers“ eintippen müssten: „SAFE“. „Freie Fahrt“ war wohl zu kompliziert.

Die Vorstöße aus Norwegen und dem Rheinland sind für die Anbieter eine neue, sehr konkrete Form des Gegenwindes. Immerhin läge damit das gesamte Geschäft der Anbieter, das davon lebt, überall und jederzeit verfügbar zu sein, mehrere Stunden am Tag auf Eis. Doch abgehärtet sind die Verleiher schon lange. Seit gut zwei Jahren sind E-Scooter in Deutschland unterwegs. Zwei Jahre, in denen die Verleiher der Tretroller sich immer wieder mit Vorwürfen von Bevölkerung und Politik konfrontiert sehen: Sie würden die Straßen „vermüllen“, älteren Menschen im Weg stehen, keinen Beitrag zur Verkehrswende leisten, nur Spielzeuge für Touristen und eben Betrunkene sein, die wahlweise Unfälle bauen oder die Scooter in die Flüsse der Republik schmeißen.

Seit dem Start arbeiten sich Unternehmen wie Tier Mobility, Voi, Lime und Bird – allesamt nicht älter als fünf Jahre – deshalb an dieser Kritik ab. Sie schließen Partnerschaften mit Städten, lassen sich von ihnen aufopferungsvoll den Betrieb regulieren. Sie starten Kampagnen mit Nahverkehrsbetrieben, geben Fahrstunden, um die Sicherheit erhöhen zu wollen, und bieten Helme an. Der Überbietungswettkampf, wer denn nun der freundlichste Anbieter mit den vorbildlichsten Partnerschaften ist, ist längst nicht entschieden.

Von den Nachtfahrverboten wird die Charmeoffensive allerdings unterbrochen: „Wir sind enttäuscht von der Entscheidung der Stadt Oslo“, teilte Voi, ein Verleiher mit Sitz in Schweden, der WirtschaftsWoche auf Anfrage mit. Gerade eine in Oslo beschlossene Beschränkung, die vorsieht, dass nur 8000 E-Scooter in der Stadt unterwegs sein dürfen, könnte dazu führen, „dass eine sehr große Anzahl von Betreibern mit vergleichsweise kleinen Flotten untereinander konkurriert“, so Voi.

Den wieder auf Eis gelegten Kölner Vorstoß bezeichnete der Verband „Plattform Shared Mobility“, bei dem alle großen Verleiher Mitglied sind, in einer Mitteilung als „politischen Schnellschuss“. Ein Nachtfahrverbot bestrafe alle Nutzer „für das Fehlverhalten von wenigen“. Ein Sprecher von Tier Mobility, einem Berliner Scooter-Verleiher, der gut eine Milliarde US-Dollar wert sein soll, spricht gegenüber der WirtschaftsWoche von einem „Generalverdacht“, unter den ein Nachtfahrverbot alle E-Scooter-Fahrer stelle. „Auch die, die nicht aus einer Bar kommen und mit unseren Rollern etwa zur Arbeit fahren“, so der Sprecher. Immerhin seien auch Angestellte in Krankenhäusern auf den Tier-Rollern unterwegs zu ihren Nachtschichten. Die Kritik zeigte offenbar Wirkung, zumindest in Köln.

Tier fordert statt eines Nachtfahrverbots stärkere Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt. An einer spielerischen Lösung, wie Bird sie bald anbietet, will das Unternehmen jedoch nicht arbeiten. Stattdessen pflegt Tier Partnerschaften in einigen europäischen Städten mit Taxi- oder Ridehailingfirmen. Auch in Oslo. Donnerstags bis Samstags werden die Nutzer in den Nächten vor der Buchung gefragt, ob sie noch fahrtüchtig sind und können sich direkt über ein paar Klicks in der App ein Taxi rufen und so auf dem Beifahrersitz nach Hause gelangen.

Auch Christopher Spering spricht sich für mehr Kontrollen der Staatsgewalt aus. Spering leitet bei der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie die Arbeitsgemeinschaft „Prävention von Verletzungen“ und kennt E-Scooter-Verletzungen auch aus seinem Job als Oberarzt an der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie an der Universitätsmedizin Göttingen. Selbst nüchterne Fahrer bewegen sich mit ihren Rollern „in einem völlig überlasteten Verkehrsraum“, sagt er. Wer abbiegen oder bremsen will, kann dies anderen Verkehrsteilnehmern kaum mitteilen. „Hinzu kommt die äußerst instabile Standposition auf einem schmalen Trittbrett des Fahrers auf einem Fahrzeug mit verhältnismäßig kleinen Rädern“, sagt Spering. „All diese Risiken führen gepaart mit Alkohol zu einem sehr ernsthaften Problem.“

Kommt es zum Sturz, landen die Nutzer mit ihren folgenschweren Verletzungen bei Spering und seinen Kollegen: „Wir sehen häufig schwere Schädel-Hirn-Traumata, da kaum ein Fahrer einen Helm trägt, schwere Verletzungen des Brustkorbs sowie Verrenkungsbrüche vom Sprunggelenk, Unterschenkel sowie Händen und Armen“, berichtet Spering.

Zurückhaltung in anderen Millionenstädten

Bislang sind Köln und Düsseldorf deutschlandweit mit den Vorstößen ohnehin noch recht allein. Andere Städte, die zu den größten Märkten gehören, sind zurückhaltender. „Das Mobilitätsreferat hegt aktuell keine Überlegungen zu Beschränkungen für die Vermietung von E-Rollern“, heißt es aus München. „Einschneidende Probleme“ seien in Bayerns Landeshauptstadt nicht aufgetreten. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg teilt mit, dass ein Nachtfahrverbot „auch nur bedingt die zum Teil bestehenden Herausforderungen“ lösen würde. Die Begründung kommt etwas salopp daher: Nachts sei das Verkehrsaufkommen ja in der Regel reduzierter.

Besonders spannend ist die Situation aktuell in Berlin: Die Verkehrsverwaltung will das Berliner Straßengesetz für die Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter im besten Behördendeutsch heißen, nämlich anpassen. Immerhin hält die Hauptstadt mit Kritik an den Rollern nicht hinter dem Berg: Die Verleiher „richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus“. Gleichzeitig gebe es Indizien, „dass die Angebote bislang allenfalls einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne der Mobilitätswende leisten“. Teilweise würden die Angebote „unerwünschte verkehrliche Effekte“ begünstigen oder verstärken: etwa „Verlagerungen zu Lasten des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) sowie zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre“. Durch die Gesetzesänderung soll die „Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen als eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung bewertet“ werden. Und so mehr Ordnung auf die Straßen und Radwege der Hauptstadt bringen. Aber: „Ein Nachtfahrverbot wird die Novelle des Berliner Straßengesetzes nicht umfassen“, heißt es von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Ein solches Verbot sei auch nicht Thema in den Abstimmungsrunden mit den Anbietern.

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Ausruhen können sich die Anbieter auf dieser Zurückhaltung und auch dem abgeschmetterten Vorhaben in Köln jedoch nicht. Immerhin sind Unfälle unter Alkoholeinfluss nur ein Thema, auf das die Städte blicken. Aktuell ist wieder mal eine Debatte über E-Scooter entbrannt, die in Rhein, Main, Spree, Isar oder Elbe geworfen werden – und später in mühseliger Arbeit aus den Flüssen geborgen werden. „Wer mit Rollern Geld verdient, ist auch für die Folgen verantwortlich“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. „Wenn Nutzerinnen und Nutzer E-Roller in Flüsse werfen oder in den Büschen verstecken, müssen die Unternehmen für die Bergung und Entsorgung geradestehen.“ Immerhin schade die „Masse an Elektro-Schrott“ der Umwelt und müsse schnellstmöglich geborgen und ordentlich entsorgt werden.

Womöglich würde ein Nachtfahrverbot ja hier etwas bewirken. Die Vermutung, dass Alkohol bei einigen Roller-Versenkungen eine Rolle spielt, ist alles andere als abwegig.

Mehr zum Thema: Die Pandemie trifft auch E-Scooter-Verleiher hart. Exklusive Zahlen zeigen jetzt, wie häufig Roller in Berlin und Hamburg seit dem Ende der Ausgangsbeschränkungen unterwegs waren. Und versprechen einen harten Winter.

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