Amazon Dash "Das stellt die Rechtswelt weltweit vor neue Herausforderungen"

Amazon hat den „Dash“-Button nach Deutschland gebracht. Der Kauf per Klick mag Komfort bringen, wirft aber Fragen auf: Welche Rechte haben Kunden bei Preisänderungen und was ist, wenn ein Kind den Knopf drückt? 

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Amazon Dash Button Quelle: dpa

WirtschaftsWoche Online: Amazons Dash-Button hat für großes Bohei in den Medien gesorgt. In den USA ist die Bestellung per Knopfdruck schon seit vergangenem Jahr möglich. Dort haben sich Nutzer immer wieder über Preisveränderungen beschwert, die ja nicht ausgewiesen werden. Ist so etwas in Deutschland auch möglich? 
Herr Klaus Lodigkeit: Der Dash Button ist Teil des Internet of Things („IoT“) Systems - kleine Buttons, Beacons, Knöpfe und andere Gegenstände, die mit dem Internet verbunden sind. Die Rechtswelt wird nicht nur hierzulande, sondern weltweit vor neue Herausforderungen gestellt. Die Frage der Preisveränderung dürfte sich als problematisch erweisen. Grundsätzlich muss der Verbraucher bei Vertragsschluss über den Preis der Ware informiert werden. Hier muss Amazon daher eine Lösung finden, beispielsweise in Form einer Preisgarantie oder – sofern sich der Preis erhöht – einer Benachrichtigung, der vorab über die App zugestimmt werden muss.

Dr. Klaus Lodigkeit ist Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz. Quelle: privat

Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus? Auch hier fehlt ja eine Belehrung im Kaufmoment. Habe ich trotzdem die gängigen Rechte?
Der Kunde muss über sein Widerrufsrecht und über die genaue Beschaffenheit der Ware bei jedem Kauf informiert werden. Dies ist beim Dash Button nicht der Fall, schließlich liegt sein Vorteil gerade in der besonderen Einfachheit der Bestellung. Daher wären die Voraussetzungen nicht erfüllt. Es ließe sich von Seiten Amazons nur argumentieren, dass die Betätigung des Knopfs lediglich eine Bestätigung der bereits über die App-Konfiguration vorbereiteten Bestellung ist. Im Prinzip wird eine Kernregelung wie das Widerrufsrecht durch den Dash-Button umgangen.

Amazons Juristen sind sich sicher, dass eine Bestellung über den Dash-Button mit dem deutschen Gesetz vereinbar ist. Deswegen verzichtete Amazon etwa auf die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“. Die Juristen argumentieren, dass der Druck auf den Knopf eindeutig sei. Ist diese Sichtweise mit dem deutschen Recht vereinbar?
Auch der sogenannten Button-Lösung wird nicht gefolgt. Der Hinweis „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ beruht auf § 312 j des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hiernach muss der Verbraucher eindeutig darauf hingewiesen werden, wann er durch einen Klick eine kostenauslösende Handlung vornimmt. Hier wird Amazon argumentieren, dass dies beim Dash Button von Beginn an klar ist und für den Verbraucher nicht die Gefahr eines Irrtums besteht.

Amazon Dash: Diese Produkte gibt es in Deutschland auf Knopfdruck

Für wie stichhaltig halten Sie diese Begründung?
Ich halte sie nicht für besonders stichhaltig, weil diese Belehrung vor jeder zahlungspflichtigen Bestellung erfolgen muss im Verbraucherrecht. Wenn die Belehrung unterbleibt, ist das eine völlige Umkehrung des Rechts. Vielleicht hat Amazon im Hintergrund eine umfangreiche rechtliche Konstellation entwickelt, die dies aushebelt. Bis dato kann ich diese Argumentation aber nicht nachvollziehen.

Welche rechtlichen Probleme sehen Sie sonst noch?
Es besteht insbesondere das Problem, wie mit angeblich oder tatsächlich irrtümlichen Bestellungen umzugehen sein wird. Die Gefahr beziehungsweise Häufigkeit dürfte um einiges größer sein, wenn eine Bestellung nur durch Knopfdruck erfolgt. Typischer und denkbarer Fall: Das Kind zu Hause bestellt einfach hunderte Kilos Waschmittel.

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