Ampel-Pläne Kritik aus der Gastronomie: Höhere Personalkosten durch Mindestlohn-Anhebung

Die Sorge der Gastronomie-Branche vor finanziellen Belastungen wächst. Gleich mehre Verbände äußerten sich kritisch zu dem Vorhaben der Bundesregierung.

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Mit höheren Löhnen wächst gleichzeitig auch die Belastung für die Unternehmen. Kritik gab es dazu unter anderem von dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. Quelle: dpa

„Leistung muss anerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel. Deshalb soll der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden. Das Vorhaben ist umstritten.

Die Pläne der Ampel-Koalition für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns lassen Hoteliers und Gastwirte deutlich höhere Personalkosten fürchten. Die staatliche Heraufsetzung von derzeit 9,60 auf 12 Euro je Stunde bedeute laut einer Umfrage für die Mehrzahl der Betriebe eine Personalkostensteigerung von 15 bis 25 Prozent, kritisierte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) am Donnerstag. Der Handelsverband HDE warnte, die sprunghafte Steigerung sei ein Eingriff in die Tarifverträge zahlreicher Branchen. Nur die Tarifvertragsparteien könnten die wirtschaftliche Belastbarkeit der Unternehmen in ihrer Branche beurteilen.

Der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung zufolge gibt es in Deutschland etwa 8,6 Millionen Arbeitsverhältnisse, in denen die Entlohnung unter 12 Euro brutto liegt. Es geht um 7,3 Millionen Hauptjobs und 1,3 Millionen Nebenjobs. Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung würde ein höherer Mindestlohn nicht nur in Branchen mit traditionell vielen Niedriglohnbeschäftigten wie dem Gastgewerbe, der Gebäudebetreuung oder dem Einzelhandel zu einer besseren Bezahlung führen.

Wirtschaftsverbände hatten dagegen vor einem Eingriff der Politik in die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission gewarnt. Die Kommission, in der vorrangig Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vertreten sind, gibt Empfehlungen zur Höhe des Mindestlohns ab. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: Im Anschluss an die einmalige Anpassung auf 12 Euro „wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden.“

Kritisch zu einer Anhebung des Mindestlohns hatte sich jüngst auch die Bundesbank geäußert. Dies hätte „nicht zu vernachlässigende Ausstrahlungseffekte“ auf die darüber liegenden Lohngruppen, erläuterte die Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht. „Auch hierdurch dürfte sich der Lohndruck künftig verstärken.“ Dahinter steht die Sorge vor einer Spirale aus steigenden Preisen und steigenden Löhnen, für die Ökonomen aber bislang noch keine Anzeichen sehen.

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