
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine sogenannte Gastro-Ampel als unzulässig eingestuft. Die Warnfunktion der Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne nicht konkreten Tatsachen zugeordnet werden, befand das Gericht am Freitag (Az.: 26 K 4876/13).
Vier Gastronomen aus Duisburg hatten gegen das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Pilotprojekt geklagt. Es zeigt den hygienischen Zustand eines Restaurants auf Basis der Ergebnisse von Betriebskontrollen an. „Der Verbraucher wird davor gewarnt, einen Betrieb zu betreten, weiß aber gar nicht warum“, kritisierte der Vorsitzende Richter Norbert Chumchal.
Für die App gibt die Stadt Duisburg Ergebnisse ihrer Lebensmittelkontrollen in Form von Punktebewertungen an die Verbraucherzentrale weiter. Diese hat daraus eine „Gastro-Ampel“ geschaffen, über die sich Gäste vorab auch per Mobiltelefon ein Bild über die Sauberkeit der Restaurantküche verschaffen können. Bislang wurden nur die Daten von Gastronomiebetrieben weitergegeben, die sich nicht dagegen gewehrt haben.





Ministerium förderte das Projekt mit 180.000 Euro
Duisburg und Bielefeld sind Vorreiter für ein in Nordrhein-Westfalen landesweit geplantes Gastro-Kontrollbarometer. Restaurants, Hotels, Cafés, Eisdielen und Imbissbetriebe müssen sich bei Betriebskontrollen regelmäßig hinter die Kulissen gucken lassen. Neu ist die Veröffentlichung der Ergebnisse. Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium förderte das Projekt der Verbraucherzentrale mit rund 180.000 Euro. In Duisburg wurden bislang 770 Betriebe erfasst, in Bielefeld 500.
Bei einer Zwischenbilanz im Januar hatten bereits 25.000 Nutzer die „Gastro-Ampel“-App heruntergeladen. Mit Hilfe der Ampelfarben grün, gelb und rot werden die Ergebnisse dargestellt. Weit mehr als 90 Prozent der Betriebe kamen in den grünen Bereich: Sie erfüllten die Hygiene-Anforderungen voll oder zeigten nur geringe Mängel.
16 Gaststätten in Bielefeld sowie 59 in Duisburg wurden gelb eingestuft. Rote Karten wegen schwerwiegender Mängel gab es für zwei Betriebe in Bielefeld und für einen in Duisburg.
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte kritisiert, die Ampel sei irreführend und stelle Gastronomen zu Unrecht an den Pranger. Die Daten seien oft mehrere Monate alt. Die Ampel unterscheide nicht zwischen Hygiene-Mängeln, formalen Fehlern des Gastwirts oder Baumängeln.