Beim Billigflieger Ryanair bereiten die in Deutschland stationierten Piloten einen ersten regulären Streik vor. Das Unternehmen habe nichts vorgelegt, was man als neues Angebot werten könne, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). In der Nacht war eine letzte Frist der VC für ein verbessertes Tarifangebot abgelaufen.
Man werde nun am Mittwoch (11 Uhr) die weiteren Maßnahmen bekanntgeben, kündigte die Gewerkschaft an. Sie hat sich selbst eine Ankündigungsfrist von 24 Stunden für Streiks gesetzt, so dass ein Arbeitskampf frühestens am Donnerstag beginnen könnte.
Ryanair hatte nach eigenen Angaben bereits am Freitag ein neues Schreiben an die VC übermittelt. „Aus unserer Sicht war das nur eine Zusammenfassung der bisherigen Positionen. Das Signal ist ausgeblieben“, erklärte dazu VC-Sprecher Janis Schmitt.
Ein Ausstand der deutschen Kapitäne und Co-Piloten wäre der bislang größte Pilotenstreik in der Geschichte von Ryanair. Bislang hat allein die irische Gewerkschaft FORSA in dem europaweit geführten Tarifkonflikt vier Streiktage durchgeführt. Unter anderem wegen langer Ankündigungsfristen von sieben Tagen hatte das jeweils nur zu zweistelligen Flugausfällen zwischen Irland und Großbritannien geführt.
An seinen zehn deutschen Basen unter anderem in Frankfurt, Berlin und Hahn beschäftigt Ryanair rund 400 Flugzeugführer, ein Zehntel der gesamten Pilotenschaft. Laut VC sind in Deutschland inzwischen an die 90 Prozent bei dem Unternehmen direkt angestellt und damit leichter für einen Arbeitskampf zu erreichen. In anderen Ländern gebe es noch wesentlich mehr selbstständige Piloten - ein Beschäftigungsmodell, das hierzulande ins Visier der Steuerfahndung geraten ist. Ein erster Warnstreik der deutschen Piloten kurz vor Weihnachten hatte allerdings nicht zu Flugausfällen geführt.
Für diesen Freitag haben bereits die Pilotengewerkschaften aus Schweden, Belgien und erneut Irland Arbeitsniederlegungen angekündigt. Ob sich die deutschen Piloten diesem Ausstand anschließen, war am Dienstag noch unklar. Ryanair hat für Freitag bereits 146 von rund 2400 geplanten Europaflügen abgesagt. Betroffene Passagiere werden umgebucht oder es wird ihnen der Ticketpreis erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungen lehnt Ryanair ab.
Bei der europaweit geführten Auseinandersetzung geht es um die Bezahlung, aber auch um die Arbeitsbedingungen bei der Billig-Airline. Das Unternehmen hatte Ende 2017 erstmals Gewerkschaften als Verhandlungspartner anerkannt. Vor knapp zwei Wochen hatte ein 48-stündiger Streik der Flugbegleiter in Belgien, Spanien und Portugal Hunderte Flugausfälle ausgelöst und Reisende in mehreren europäischen Ländern getroffen.
Fluggastrechte - Der Weg zur Entschädigung
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn der Kunde aufgrund von Überbuchung oder eines gestrichenen Fluges seine Reise nicht antreten kann oder das Reiseziel mit mindestens dreistündiger Verspätung erreicht. In diesen Fällen gilt laut EG-Fluggastverordnung die Entschädigungspauschale von 250 bis zu 600 Euro. Ab Ende des Jahres, in dem der Flug angetreten wurde, haben Passagiere drei Jahre zeit, ihren Anspruch geltend zu machen.
Quelle: Verbraucherzentrale / Stiftung Warentest
Wer sich dazu entschließt, eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einzureichen, hat drei Möglichkeiten: diese selbst einreichen, den Fall an einen Anwalt übergeben oder auf Dienstleister und Schlichtungsstellen zurückzugreifen, die dabei helfen, Entschädigungen zu erwirken. Stiftung Warentest rät, sich im ersten Schritt an die Airline selbst zu wenden. Ist diese nicht kooperativ, können im zweiten Schritt Schlichter, Anwälte oder Inkassodienste zu Rate gezogen werden.
Dei Verbraucherzetralen helfen Fluggästen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Die zuständige Zentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/home
Seit dem 1. November 2013 können sich Passagiere außergerichtlich an die private Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr (SÖP) wenden, wenn deren Rechte von den Fluglinien ignoriert werden. Die Inanspruchnahme der SÖP ist kostenfrei, aber auch unverbindlich.
Viele Fluggäste sind nicht gewillt, den Streit auf eigene Faust anzugehen und übergeben den Fall an einen Anwalt. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden für Passagiere mit Rechtsschutz von der Versicherung getragen. In vielen Fällen ist allerdings ein Selbstbehalt von 150 Euro festgelegt. Ohne entsprechenden Rechtsschutz und im Falle einer gerichtlichen Niederlage muss ein Großteil der Kosten für das Verfahren vom Fluggast selbst übernommen werden.
Firmen wie EUclaim, Flightright, Fairplane und refund.me bieten Fluggästen die Möglichkeit, sie bei Entschädigungsforderungen zu unterstützen. Sie erheben - anders als Anwälte - keine Kosten, wenn die Klage erfolglos bleibt. Im Erfolgsfall erhalten sie eine Provision.
Quelle: Stiftung Warentest