
Bahnreisende müssen noch in dieser Woche mit dem nächsten Streik rechnen. Eine Sprecherin der Lokführergewerkschaft GDL sagte am Dienstag, wenn es kein Angebot gebe, werde es weitere Arbeitskämpfe geben. „Die stehen auch diese Woche oder auch in der kommenden Zeit vor der Tür.“
GDL-Chef Claus Weselsky hatte am Montagabend in der ARD-Sendung „Hart aber Fair“ auf die Frage nach dem nächsten Ausstand gesagt: „Ich glaube, dass Sie für diese Woche damit rechnen dürfen, dass Sie nicht an jedem Tag dieser Woche mit den Zügen unbeeinträchtigt unterwegs sein können.“
Am Dienstagsabend wurde bekannt, dass die Lokführergewerkschaft GDL hat ihre Mitglieder bundesweit zu einem 14-stündigen Streik bei der Deutschen Bahn aufgerufen. Von 14.00 Uhr an diesem Mittwoch bis 4.00 Uhr am Donnerstagmorgen sollen sie flächendeckend die Arbeit niederlegen, wie die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer am Dienstag in Frankfurt mitteilte.
Bei der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hieß es am Montag: „In den nächsten Tagen ist mit Streiks zu rechnen.“ Konkrete Tage nannten die Arbeitnehmervertretungen aber nicht. Laut Cockpit ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass gleiche Strecken zum selben Zeitpunkt bestreikt werden.
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Vergangene Woche hatte ein neunstündiger Lokführer-Streik in der Nacht zum Mittwoch den Bahnverkehr gelähmt und auch tagsüber noch zu zahlreichen Verspätungen und Ausfällen geführt.
Die GDL fordert fünf Prozent mehr Geld und eine zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit. Sie will auch für Zugbegleiter, Bordgastronomen sowie Disponenten verhandeln, die in den Leitzentralen Züge und Personal koordinieren. Daran scheiterten bislang die Verhandlungen. Die Bahn hatte gemahnt, beide Seiten müssten sobald wie möglich ohne Vorbedingungen über Inhalte sprechen, ohne die Hürden durch Eskalation immer höher zu legen.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Cockpit hat seit April in sechs Streikwellen mehr als 4300 Flüge mit rund 500.000 betroffenen Passagieren ausfallen lassen. Im Tarifstreit geht es um die künftigen Übergangsrenten für 5400 Piloten und Co-Piloten der Fluggesellschaften Lufthansa, Lufthansa-Cargo und Germanwings. Die Lufthansa hat die bisherigen Regeln zum Jahresende 2013 gekündigt. Sie will unter anderem erreichen, dass die Piloten frühestens mit 60 (bislang 55) Jahren in den bezahlten Vorruhestand gehen können. Dazu wurden Übergangsregeln angeboten.
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft, Michael Frenzel, forderte am Montag bei einer Branchentagung in Berlin, die Bundesregierung müsse das „unsinnige Droh- und Erpressungspotential“ kleiner Gewerkschaften beseitigen. Das Streikrecht stehe nicht infrage, aber kleine Spartengewerkschaften dürften die öffentliche Infrastruktur nicht lahmlegen.
Lufthansa-Chef Carsten Spohr kritisierte: „Wir haben in Deutschland nicht nur Spartengewerkschaften, die uns das Leben schwer machen, sondern nicht einmal für den wichtigen Industriesektor Transport/Logistik/Tourismus einschränkende Regelungen.“ Beispielsweise in Frankreich müssten Streiks angekündigt werden oder unterlägen gewissen Regularien.