




Es ist diese eine Frage, die Claus Weselsky sichtbar nervt. Wie viele Mitglieder die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei den Lokrangierführern denn nun vertrete, wollte eine Journalistin wissen. Weselsky werde diese Frage nicht mehr beantworten, weil er es schon so oft getan habe. Später spricht er von 30 Prozent der rund 2500 Lokrangierführer bei der Deutschen Bahn, die GDL-Mitglieder seien. An anderer Stelle spricht er von einer „signifikanten“ Zahl von Mitgliedern. Doch ohnehin sei das ja völlig egal, denn es gehe ums Prinzip: „Wenn wir nur ein einziges Mitglied bei den Lokrangierführern haben, ist es unser Recht, für ihn einen Tarifvertrag abzuschließen.“
Fahrgastrechte während des Bahnstreiks
Das hängt von der Verspätung ab. Kommt die Bahn mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Die Hälfte des Preises wird bei einer Verspätung ab zwei Stunden zurückgezahlt.
"Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen", schreibt die Bahn. Fahrgäste, die ihre Reise gar nicht antreten, können ihr Ticket auch nach dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen.
Fahrkarten, die in einem DB Reisezentrum, einer DB Agentur oder am DB Automaten gekauft wurden, können nur dort erstattet werden. Für Online-Tickets gibt es ein Erstattungsformular: http://www.bahn.de/p/view/home/info/streik_gdl_042015.shtml
Fällt ein Zug streikbedingt aus, können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.
Nur im äußersten Notfall: "Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet", heißt es von der Bahn. Wichtig: Um die Kosten erstattet zu bekommen, muss das Original der Hotelrechnung eingereicht werden.
Über die Fahrgastrechte informiert die Bahn auf ihrer Homepage: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml
Details zu den Rechten während des Streiks stehen auf dieser Seite:
http://www.bahn.de/p/view/home/info/streik_gdl_042015.shtml
Die kostenpflichtige Servicenummer lautet: 0180/699 66 33
Wenn es einmal Streit gibt, übernimmt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr: https://soep-online.de/
Dieser Satz dürfte Deutschland noch lange beschäftigen in den nächsten Tagen. Ab heute Nachmittag streikt die GDL zunächst im Güterverkehr, ab Mitternacht dann noch im Personenverkehr. Bis Samstag wollen die Lokführer den Zugverkehr in Deutschland lahmlegen. Es ist der längste Bahnstreik in der Geschichte der deutschen Eisenbahn. Und viele Kunden verstehen nicht mehr, worum es bei diesem Streik eigentlich geht.
Im Kern sind es gerade mal 2500 Lokrangierführer, bei denen die Forderungen von Arbeitgeber und Gewerkschaft auseinanderdriften. Dazu muss man wissen, dass Lokführer nicht gleich Lokführer ist. Die meisten Lokführer sitzen in den Regional-und Fernverkehrszügen und fahren tagein tagaus Passagiere durch die Gegend. Die Deutsche Bahn beschäftigt rund 11.000 Lokführer von ihnen.
Um die geht es aktuell aber gar nicht so richtig. Ein Minderheit fährt nämlich Züge auf dem Bahnhofsgelände, kuppelt die Wagen und stellt ganze Züge zusammen. Diese rund 3100 Lokrangierführer werden derzeit von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vertreten. Sie sind in der Regel geringer qualifiziert und verdienen deshalb auch ein bisschen weniger.
Die GDL will künftig aber auch diese Beschäftigten vertreten. Insgesamt arbeiten rund 3100 Lokrangierführer für die Deutsche Bahn. 2500 von ihnen fahren die Züge aber dann nicht nur ausschließlich auf dem Bahnhofsgelände, sondern auch mal zwischen den Bahnhöfen, etwa um einzelne Wagen oder einen Teilzug zur Werkstatt zu fahren. Die Lokrangierführer legen also eindeutig „Strecke“ zurück – und sollen deshalb auch genau so viel verdienen wie die ganz normalen Streckenlokführer. "Diese Lokrangierführer fahren in aller erster Linie Züge", sagt Weselsky. Und deshalb sollte es für sie die gleichen Bedingungen geben.
Im Kern hat Weselsky damit recht. Denn die Einteilung der Lokführer in jene, die viele Tausend Kilometer pro Woche durch Deutschland unterwegs sind, und jene, die innerhalb eines Betriebsbahnhofs und zwischen Stationen und Werkstätten hin und her fahren, hat sich historisch ergeben. In den früheren Tarifvereinbarungen zwischen Deutsche Bahn, GDL und EVG hatte man sich auf sechs Tarifgruppen geeinigt, von denen die Gruppe der Lokführer in die Zuständigkeit der GDL fiel – mit Ausnahmen dieser kleinen Gruppe von Lokrangierführern. Die gehörte einer der fünf anderen Beschäftigtengruppen an.
Die GDL will diese Beschäftigtengruppe nun ebenfalls tarifieren, so wie sie auch Zugbegleiter und die Mitarbeiter in den Bordrestaurants in ihren Vertretungsbereich übernehmen will. Das ist ihr gutes Recht, nachdem die obersten Gerichte mit Verweis auf die Verfassung geurteilt haben, dass Gewerkschaften für all ihre Mitglieder Tarifverträge abschließen können. Eine Schlichtung lehnt Weselsky kategorisch ab. "Wir lassen nicht über Grundrechte schlichten."
Doch Weselsky und seine GDL gehen damit ein Risiko ein. Bislang hatte er die Richter auf seiner Seite. Die Versuche der Deutschen Bahn, die bisherigen sieben Streiks als unverhältnismäßig verbieten zu lassen, liefen ins Leere. Doch möglicherweise urteilen die Richter dieses Mal anders. Wenn ganz Deutschland still steht, um für die Löhne von ein paar Dutzend Beschäftigten zu streiken, dann dürften auch die Richter die Streiks nicht mehr ohne weiteres als verhältnismäßig durchwinken.