




Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich am Dienstag erneut mit den geplanten Flugrouten für den neuen Hauptstadtflughafen beschäftigt. Klägerin war dieses Mal die Gemeinde Schönefeld, in der der Flughafen liegt. Schönefeld selbst wird den Plänen zufolge gar nicht überflogen, dafür aber einige Ortsteile.
20 Jahre Hauptstadtflughafen BBI - Die wichtigsten Etappen
Beginn der Planungen für den Flughafen mit dem Projektnamen Berlin Brandenburg International, BBI.
Der Ausbau des Flughafens Schönefeld sowie die Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof werden beschlossen.
Das Genehmigungsverfahren für den BBI wird mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhängt im Eilverfahren einen weitgehenden Baustopp.
Das Gericht genehmigt in letzter Instanz den Bau des BBI unter verschärften Lärmschutzauflagen.
Erster Spatenstich für das Flughafen-Terminal.
Nach 85 Jahren schließt der Flughafen Tempelhof.
Unter anderem wegen der Pleite einer Planungsfirma wird die Eröffnung von Ende Oktober 2011 auf 3. Juni 2012 verschoben.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für nächtliche Flüge in Stunden am späten Abend und am frühen Morgen.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung legt die umstrittenen künftigen Flugrouten fest.
Vier Wochen vor dem Termin wird wegen Problemen mit der Brandschutzanlage die Eröffnung des Flughafens erneut abgesagt. Später wird Chefplaner Manfred Körtgen entlassen.
Auf Vorschlag des neuen Technikchefs Horst Amann wird die Eröffnung noch einmal verschoben und auf den 27. Oktober 2013 terminiert. Die Gesellschafter beschließen, 1,2 Milliarden Euro für Mehrkosten nachzuschießen.
Es wird bekannt, dass der 27. Oktober als Eröffnungstermin nicht zu halten ist.
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) übernimmt den Aufsichtsratsvorsitz von Berlins Regierungschef Klaus Wowereit (SPD). Der Aufsichtsrat entlässt Flughafenchef Rainer Schwarz mit sofortiger Wirkung. Bis ein Nachfolger gefunden ist, soll Technikchef Amann die Betreibergesellschaft allein führen. Wann das Milliardenprojekt angesichts massiver Baumängel eröffnet werden kann, bleibt weiter ungewiss.
Die Gemeinde hielt die Flugrouten für rechtswidrig, weil das zuständige Bundesaufsichtsamt bei der Festlegung aus ihrer Sicht die Öffentlichkeit zu wenig beteiligt und den Lärm falsch prognostiziert hat. Sie hatte geltend macht, dass das Bundesaufsichtsamt verpflichtet gewesen sei, betroffene Bürger und Gemeinden anzuhören.
Beides ließen die Richter am Dienstag aber nicht gelten und wiesen die Klage ab (Az. OVG 6 A 1.14). Denn die förmliche Beteiligung der Gemeinde sei im Luftverkehrsrecht weder vorgesehen noch verfassungsrechtlich geboten.
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Klagen anderer Anrainer-Gemeinden hatte das Gericht in den vergangenen Monaten ebenfalls abgewiesen, zuletzt waren die Städte Wildau und Königs Wusterhausen vor Gericht gescheitert. Wann der Flughafen eröffnet wird, ist aber weiterhin unklar.