Bernie Ecclestone 100 Millionen Dollar für die Freiheit

Formel-1-Boss Bernie Ecclestone ist ein freier Mann, der Strafprozess gegen ihn wurde eingestellt. Kein ungewöhnlicher Vorgang, wenn nicht die Höhe der Geldauflage stutzig machen würde.

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Das Verfahren gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone wurde eingestellt – damit ist er weder verurteilt noch freigesprochen. Aber er ist ein freier Mann. Quelle: REUTERS

Der Bestechungsprozess gegen Formel-1-Geschäftsführer Bernie Ecclestone wird gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 Millionen Dollar eingestellt. Das gab der Vorsitzende Richter Peter Noll am Dienstag im Landgericht München bekannt.

Zur Begründung erläuterte Noll, dass sich der Verdacht gegen Ecclestone während des Verfahrens „in wesentlichen Teilen“ nicht erhärtet habe. Die Kammer sei der Auffassung, dass sich daran auch in der weiteren Beweisaufnahme nichts ändern würde. Selbst wenn strafrechtliche Vorwürfe gegen Ecclestone aufrecht erhalten bleiben könnten, wögen diese nicht so schwer, dass sie einer Verfahrenseinstellung entgegen stünden, erläuterte Noll.

Mit Blick auf das hohe Alter des Angeklagten von 83 Jahren, die lange Verfahrensdauer und andere mildernde Umstände sei die Einstellung gerechtfertigt, sagte Staatsanwalt Christian Weiß. Zudem habe sich im Prozessverlauf herausgestellt, dass der Bestechungsvorwurf kaum zu halten sei.

Es hatte sich bereits am vergangenen Dienstag angekündigt, als das Münchner Landgericht für diese Woche geplante Zeugenvernehmungen wieder abgesagte. Es war von einem „Deal“ die Rede, der sich abzeichne. Formel-1-Boss Bernie Ecclestone könne sich gegen eine Zahlung von 100 Millionen Dollar „freikaufen“. Ecclestones Anwalt Sven Thomas hält dagegen: „Das ist kein Deal. Das hat mit Freikaufen nichts zu tun.“

Formel-1-Chef Ecclestone angeklagt
Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den Geschäftsführer der Formel-1-Holding SLEC Bernhard "Bernie" Ecclestone, erhoben. Der Prozess könnte im Herbst beginnen. Ecclestone soll den ehemaligen BayernLB Gerhard Gribkowsky mit mehr als 33 Millionen Euro geschmiert haben. Eine Verurteilung könnte das Ende seiner Karriere bedeuten. Ecclestone selbst ist der Ansicht, dass er nur eine Haftstrafe das Aus für ihn bedeuten würde. Dann müsse er wohl zwangsläufig abdanken. Gegen Gribkowsky... Quelle: dapd
.... ist bereits ein Urteil ergangen. Der ehemalige BayernLB-Manager wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld von Formel-1-Inhaber Bernie Ecclestone kassiert und nicht versteuert. Gribkowsky wollte zunächst nichts sagen, doch dann legte er nach acht Monaten Schweigen ein umfassendes Geständnis vor dem Landgericht München ab. Mittlerweile hat er aus dem Gefängnis heraus sein Vermögen freigegeben. Die BayernLB sammelt die Millionen ein und wird somit für den von Gribkowsky verursachten Schaden entschädigt. Es geht um 30 Millionen Euro: Immobilien, Uhren und 900 Flaschen Wein miteingerechnet. Gribkowsky erhofft sich dadurch eine kürzere Haftdauer. Quelle: dapd
Staatsanwaltschaft gegen Holger Härter (Porsche)Urteil: Härter muss einen Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 3500 Euro bezahlen. Richter Roderich sagte, Härter habe bei Kreditverhandlungen mit der französischen Bank BNP Paribas 2009 unvollständige und unrichtige Angaben gemacht. Bei den Verhandlungen ging es um einen 500-Millionen-Euro-Kredit. Zu der Zeit versuchte der Sportwagenbauer den ungleich größeren Volkswagen-Konzern zu schlucken. Mit der Strafe blieb das Gericht hinter dem von den Strafverfolgern geforderten Strafmaß zurück. Die Staatsanwälte hatte ein Haftstrafe von mindestens einem Jahr gefordert,, die bei einer Bewährungsauflage von einer Million Euro zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe hätte ausgesetzt werden können. Kreditbetrug kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Quelle: dpa
Piech und Porsche im VisierDie juristischen Nachwehen des Machtkampfes zwischen Porsche und VW treffen nun auch die Spitzen des bekanntesten deutschen Autoclans: Die Staatsanwälte in Stuttgart haben neuerdings Ferdinand Piëch und Wolfgang Porsche (beide Foto) im Visier. Die Ermittlungen erfassen den kompletten früheren Aufsichtsrat der Porsche-Dachgesellschaft PSE. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen alle Mitglieder des Gremiums, die zur heißen Phase des Machtkampfes 2008/2009 als Kontrolleure der PSE beteiligt waren. Grund sei der Verdacht auf Beihilfe zur Marktmanipulation, mit der Anleger womöglich getäuscht worden seien. Laut Geschäftsbericht mit Stand Ende Juli 2008 gehörten damals außerdem Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück dazu sowie Hans Baur, Ulrich Lehner, Wolfgang Leimgruber, Hans Michel Piëch, Ferdinand Oliver Porsche, Hans-Peter Porsche, Hansjörg Schmierer, Walter Uhl und Werner Weresch. Zudem nimmt die Behörde einen weiteren damaligen Porsche-Manager ins Visier: Auch gegen den Ex-Unternehmenssprecher Anton Hunger wird wegen desselben Verdachts ermittelt. Hintergrund ist der spektakulär gescheiterte Versuch von Porsche, die Macht beim wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass damals Anleger und Finanzwelt gezielt hinters Licht geführt wurden, als 2008/2009 die heiße Phase der Übernahmeschlacht tobte. In diesem Zusammenhang läuft auch eine Klage gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking... Quelle: dapd
Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Wendelin Wiedeking, PorscheVorwurf: Verdacht auf Manipulation des AktienmarktesFast drei Jahre ermittelte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den einstigen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand des Autobauers, Holger Härter. Im Dezember 2012 erhoben die Staatsanwälte schließlich Klage gegen Wiedeking. Der Vorwurf: Informationsgestützte Markmanipulation. Er habe die Börse im Verlauf der Übernahmeschlacht nicht korrekt über seine Pläne und den aktuellen Stand der Ding informiert. Der Vorwurf der Veruntreuung wurde allerdings fallen gelassen. Wiedeking und Härter hatten sich mit gewagten Aktienoptionsmodellen verspekuliert, was den Sportwagenbauer Milliarden gekostet hat. Allerdings soll die Situation nicht existenzgefährdend gewesen sein, daher wurde von der Anklage in diesem Punkt abgesehen. Das Landgericht Stuttgart muss nun in den nächsten Monaten entscheiden, ob es die Klage zulässt. Quelle: dpa
Staatsanwaltschaft gegen Michael Rook (Media Markt)Instanz: Landgericht AugsburgAnklage: Bestechung und Bestechlichkeit - Annahme von Schmiergeld. Ein anderer Angeklagter hat Ende Juni den Empfang von Schmiergeld gestanden und den Ex-Deutschland-Geschäftsführer der Elektronikmarktkette Media Markt, Michael Rook, wegen der Annahme von Schmiergeld mitbeschuldigt. Er und weitere Ex-Top-Manager von Media Markt hatten Schmiergelder für die Vergabe von DSL-Anschlüssen erhalten. Dadurch seien der Wettbewerb ausgehebelt und die Konkurrenten beschädigt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind mehr als vier Millionen Euro geflossen. Der Ex-Deutschland-Chef von Media Markt soll in 182 Fällen bestochen worden sein.Aktueller Stand: Die Staatsanwaltschaft glaubt den Beteuerungen Rooks nicht und beantragt eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Für den Ex-Regionalmanager beantragte der Staatsanwalt vier Jahre und sechs Monate Gefängnis. (November 2012) Quelle: dpa
Leo Kirch gegen die Deutsche BankVorwurf: Kirch und seine Familie werfen der Deutschen Bank vor, dass der ehemalige Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer mit einem Interview am 4. Februar 2002 im Nachrichtensender Bloomberg den Zusammenbruch der Kirch-Gruppe mitverursacht hat.Dauer/Instanz: Kirch reichte 2002 die erste Klage ein. Im Dezember 2012 fällt das Oberlandesgericht München das Urteil.Urteil: Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München Guido Kotschy verurteilte die Deutsche Bank auf Schadenersatz. Die Höhe ließ er offen. Die Summe solle von zwei Gutachtern bestimmt werden. Die Kirch-Seite hatte die Bank in diesem Verfahren auf mehr als zwei Milliarden Euro verklagt. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Die Aussagen Breuers in dem umstrittenen Interview seien kein Unfall gewesen, so Kotschy. Quelle: dpa

Die Summe kam dem Vernehmen nach recht simpel zustande: Die Staatsanwaltschaft beharrte Berichten zufolge „aus optischen Gründen“ auf die Summe von 100 Millionen. In Euro war das Herrn Ecclestone etwas zu viel, in Dollar konnte er damit leben. Man muss schon zugeben: Eine Strafe von 100 Millionen Dollar sieht in den Zeitungen schon besser aus als 74,5 Millionen Euro.

Egal in welcher Währung, die Summe ist atemberaubend hoch. So hoch, dass die üblichen Rufe nach einer Bevormundung der Reichen und Schönen vor Gericht wieder aufkamen. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte es im „Deutschlandfunk“ eine „Frechheit“, dass jemand, der so reich ist, um 100 Millionen Dollar zu bezahlen, „sich freikaufen kann“, während weniger gut Betuchte eine Haft verbüßen müssten.

Eine Einstellung ist kein Deal

Doch so einfach ist es nicht. Ecclestone ist keinen „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft eingegangen, wie es etwa im Prozess gegen Christian Wulff lange im Raum stand. Eine solche „Verständigung“, wie sie im Paragraf 257c der Strafprozessordnung beschrieben wird, zieht eine Verurteilung mit sich. Sprich: Die Beweislage ist eindeutig, der Angeklagte gesteht seine Schuld ein und wird verurteilt – im Vorfeld für dieses Vorgehen, welches das Verfahren abkürzt, wird lediglich ein Höchstmaß für die Strafe ausgehandelt.

Anders bei Ecclestone: Er wurde weder verurteilt noch freigesprochen. Der Strafprozess gegen ihn wurde gegen Auflagen eingestellt – eine Regelung, die seit über 40 Jahren anerkannt ist und von der auch zahlreiche Normalbürger bereits profitiert haben. Das in Paragraf 153a vorgesehene Verfahren wurde in den vergangenen zehn Jahren über 100.000 Mal angewendet, etwa bei Verkehrsdelikten.

Doch im Fall Ecclestone gibt es zwei Besonderheiten: Normalerweise wird das Verfahren gegen Auflagen eingestellt, noch bevor der Prozess überhaupt eröffnet wurde – und nicht erst nach monatelangen Verhandlungen. Das Zweite ist die Höhe der Summe. Gewöhnlich dient die Einstellung der Entlastung der Justiz bei einer vergleichsweise geringfügigen Schuld. Der Raser akzeptiert etwa die Geldstrafe und das Fahrverbot – fertig. Doch kann man bei einer Summe von rund 75 Millionen Euro noch von einer geringfügigen Schuld sprechen?

Wie es zu der hohen Strafsumme kommt

Zentraler Punkt in der Argumentation der Staatsanwaltschaft war die Frage, ob Ecclestone gewusst habe, dass der Landesbanker Gribkowsky als Staatsdiener einzustufen sei. Dies habe dem Briten nicht nachgewiesen werden können. Doch nur dann hätte Ecclestones nach dem Gesetz wegen Bestechung eines Amtsträgers belangt werden können, wie es die Staatsanwaltschaft angestrebt hatte.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe einer Geldauflage bei der Einstellung des Verfahrens nach der Vermögenslage des Angeklagten. Darum fällt sie bei Ecclestone mit umgerechnet fast 75 Millionen Euro deutlich höher aus als sonst üblich. Nach Durchsicht der Unterlagen äußerte sich Richter Noll überrascht. „Sie werden in der Öffentlichkeit als milliardenschwer bezeichnet. Aus den Unterlagen ergibt sich das nicht.“

Die BayernLB und die Formel 1

Nach der Einstellung ist der 83-Jährige offiziell unschuldig, nicht vorbestraft und kann weiter an der Spitze der Formel 1 bleiben, die er zu einem Milliardengeschäft aufgebaut hat und bis heute beherrscht. Im Falle einer Verurteilung wäre er seinen Job dort los gewesen. Ansonsten wären wohl Konzerne wie Daimler mit ihrem derzeit dominierenden Mercedes-Team aus der Rennserie ausgestiegen: Ihre eigenen Compliance-Regeln verbieten Geschäfte mit verurteilten Verbrechern.

Zumal die Prozesse um die Bestechungsaffäre juristisch noch ein anderes „Geschmäckle“ haben. Ecclestone war angeklagt, den früheren BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky vor acht Jahren mit 44 Millionen Dollar bestochen zu haben. Gribkowsky soll damals als Gegenleistung in der Bank durchgeboxt haben, dass sie ihren Formel-1-Anteil an den von Ecclestone gewünschten Investor CVC verkaufte. Der frühere Banker wurde wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung bereits zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Aus dem Gribkowsky-Urteil ergibt sich eine zwingende Schuld für Ecclestone, schließlich hat er den damaligen Landesbank-Vorstand bestochen. Doch ausgerechnet das soll sich im aktuellen Ecclestone-Prozess nicht mehr eindeutig beweisen lassen.

Ganz vorbei sind die Münchner Prozesse für Ecclestone damit noch nicht. Es läuft noch ein Zivilprozess gegen die BayernLB. Doch auch hier deutet sich eine außergerichtliche Einigung an: Dieses Mal müsste Ecclestone den Berichten zufolge „nur“ 25 Millionen Euro zahlen.

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