Betrugsprozess Ex-Infinus-Manager zu Freiheitsstrafen verurteilt

Infinus Prozess Manager Quelle: dpa

Der Ex-Infinus-Chef sowie vier ehemalige Manager sind wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs verurteilt worden, ein weiterer Ex-Mitarbeiter wegen Beihilfe.

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Viereinhalb Jahre nach dem Ende des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus sind am Montag fünf ehemalige Manager zu Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren sowie fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts sprach sie des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug schuldig. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängten die Richter viereinhalb Jahre wegen Beihilfe.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer ein „Schneeballsystem“ betrieben und Anleger bewusst täuschten. In einem der größten und längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands geht es laut Anklage um etwa 22 000 Anleger und rund 312 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger hatten schon im Vorfeld eine Überprüfung angekündigt. Bei einem „Schnellballsystem“ werden neue Anleger angeworben, um Versprechen gegenüber bisherigen Anlegern erfüllen zu können. Dabei profitieren die Drahtzieher.

Infinus sei bis zuletzt eine „nach außen brillierende, nach innen aber brüchige“ und wohl nicht dauerhafte Erfolgsgeschichte gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. „Tatsächlich gab es überhaupt kein echtes Geschäft zum Zweck der Renditegewinnung.“ Bei Infinus habe es sich um ein wirtschaftlich eng verwobenes, von außen kaum durchschaubares Geflecht von Firmen gehandelt, die täglich neu gesteuert untereinander Geschäfte machten. „Der Schneeballeffekt ist nicht nur ein Risiko“, erklärte der Vorsitzende. „Jeder, der es weiterhin betreibt, wird zum Betrüger, weil er weiß, dass der Schaden umso größer ist, je länger es läuft.“

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Nach Überzeugung der Richter schlossen die zuletzt 22 Gesellschaften untereinander Luftgeschäfte ab. Es seien Gewinne generiert worden, die aber nur auf dem Papier existierten, erklärte Schlüter-Staats. Gegenüber den Vermittlern und Anlegern sei ein funktionierendes Geschäftsmodell dargestellt worden, das es nicht gab. Tatsächlich aber seien Orderschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen mit zu hohen Renditeversprechen gehandelt worden, die nur mit dem Geld von zusätzlich eingeworbenen Anlegern hätten bedient werden können.

Der „Schneeballeffekt“ habe sich verstärkt, da immer neue, großvolumige Eigenverträge abgeschlossen werden mussten, um in der Gewinnzone zu bleiben. „Es war eine sich immer schneller drehende Spirale“, konstatierte Schlüter-Staats. Das Unternehmen hätte auch ohne das Einschreiten der Staatsanwaltschaft nicht überlebt. Indem die Eigengeschäfte verstetigt wurden, „haben Sie den ersten Sargnagel für Infinus geschlagen“, sagte er, an den Gründer des Mutterkonzerns Future Business (Fubus) und Ex-Infinus-Boss Jörg B. gewandt.

Das Dresdner Landgericht fordert zwischen vier und acht Jahren für die sechs Angeklagten des Infinus-Skandals. Sie hätten Anleger betrogen und systematisch getäuscht.

Bei der Verkündung des Richterspruchs gab es Proteste im Publikum des voll besetzten Saals 1.05 im Landgericht. Seit November 2015 hatte die Kammer in über 160 Verhandlungstagen fast 240 Zeugen aus dem In- und Ausland befragt - ehemalige Infinus-Angestellte, -Vermittler, Anleger und Gutachter.
Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte die Ermittlungen bei Infinus Mitte 2012 ins Rollen gebracht, gut ein Jahr später klickten dann die Handschellen. Bei einer Razzia am 5. November 2013 waren Villen, Luxuswagen und anderes Vermögen beschlagnahmt worden. Seit Herbst 2016 sind alle Beschuldigten wieder auf freiem Fuß, gegen Kaution oder unter Auflagen.

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