BGH verbietet Uber Black Das steckt hinter dem neuen Uber-Verbot

Die Uber-App zeigt eine Karte der Stadt Berlin. Es ist eine von vier Städten, in denen Uber derzeit aktiv ist. Quelle: dpa

Der Bundesgerichtshof verbietet einen weiteren Dienst des Taxi-Schrecks Uber. Was das Urteil für den Konzern, die Taxibranche und die Kunden bedeutet.

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Hans-Peter Kratz hat seine Spione losgeschickt. Seit einigen Tagen wildert der Fahrdienstvermittler Uber wieder in seinem Revier, und der Chef der Taxivereinigung Frankfurt sammelt Beweise für mögliches Fehlverhalten. Etwa, dass Uber-Fahrer nicht zum Betriebssitz zurückehren, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen – denn das ist ein Privileg der Taxis.

Von Berlin bis München protestieren Taxifahrer seit Jahren gegen Uber. Nun gibt ihnen ein Urteil des Bundesgerichtshofs neue Hoffnung, den Eindringling loszuwerden. Doch die könnte sich leicht als trügerisch erweisen.

Uber, meinen nicht nur Kratz und Kollegen, kämpft mit unfairen Mitteln. Zu diesem Schluss sind auch die Richter am Bundesgerichtshof gekommen. Sie haben am Donnerstag den Dienst Uber Black verboten: Über die Uber-App konnten Kunden einen Mietwagen samt Chauffeur bestellen. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass Uber damit gegen Privilegien verstoßen hat, die laut Personenbeförderungsgesetz nur Taxis zustehen. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte geklagt – und nun nach einem vierjährigen Gang durch die Instanzen Recht bekommen.

Mit dem Urteil erweist sich Deutschland einmal mehr als Problemmarkt für Uber. Während es im Heimatmarkt läuft, Uber seinen Umsatz von zuletzt 7,5 Milliarden Dollar deutlich steigern wird und kommendes Jahr noch vor dem Konkurrenten Lyft an die Börse will, scheiterte hierzulande schon die ursprüngliche Geschäftsidee: Mit Uber Pop forderten die Kalifornier anfangs die Taxibranche heraus. Privatleute chauffieren Privatleute in Privatwagen, so die Idee. Das Oberlandesgericht Frankfurt verbot die Personenbeförderung durch Privatleute jedoch, der Europäische Gerichtshof zog nach.

Hans-Peter Kratz gehörte seinerzeit zu den Klägern. Er weiß: Trotz der neuerlichen Niederlage wird Uber nicht vom deutschen Markt lassen. Zwar bietet das Unternehmen den Limousinen-Dienst Uber Black hierzulande schon nicht mehr an. Doch Kratz vermutet ein Muster: „Die Limousinen sind noch da, vielleicht nennt Uber sie jetzt nur anders“.

Tatsächlich vermittelt Uber weiter Fahrten mit Mietwagen samt Fahrer, bloß unter anderem Namen und günstiger. Als Uber X bieten die Kalifornier diesen Service in mittlerweile vier deutschen Städten an: Berlin, München, Düsseldorf – und nun Frankfurt.

Der auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Askan Deutsch von der Hamburger Kanzlei FPS sagt: „Uber wird immer einen Weg finden. Das Verbot gilt grundsätzlich nur für einen konkreten Fall.“ Daher sei das Verbot nicht ohne Weiteres auf andere Dienste übertragbar: „Wenn Uber nur geringfügig das Geschäftsmodell ändert, dann ist es womöglich ein neuer Fall.“

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil auch die seit 1989 bestehenden Schutzrechte der Taxiunternehmen bestätigt. Dazu gehört auch: Wer keine Taxilizenz hat, muss nach jeder Fahrt zum Firmensitz zurückkehren. Daran aber hielten sich Fahrer, die für Uber X unterwegs sind, nach wie vor nicht, berichten Kratz und aufgebrachte Kollegen in Berlin.

Uber lobbyiert kräftig, um das zu ändern. Allen voran der Vorstandsvorsitzende Dara Khosrowshahi, der im Sommer in Berlin vorsprach – und Verkehrsminister Andreas Scheuer auf seiner Seite weiß. In einem Interview sagte der CSU-Politiker kürzlich: „Es wäre an der Zeit – gerade mit Blick auf Uber in den USA und wie es dort läuft – den Schutz des Taxigewerbes zu verändern und etwas aufzulockern.“

Einstweilen werden Uber-Fahrer weiter den Unmut der Taxifahrer spüren. Als Selbständige könnten sie bei Verstößen gegebenenfalls sogar persönlich haften, sagt Askan Deutsch. Anders die Kunden: „Sie verstoßen gegen keinerlei Vorschriften, selbst wenn Uber Gesetze bricht.“

Eine moralische Wahl aber hätten sie: „Fahre ich lieber mit Taxiunternehmen, die Vorschriften einhalten, oder mit jemandem, der gegen das Gesetz verstößt?“

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