Wegen eines Streiks des Bodenpersonals an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld fallen am Freitag Hunderte Flüge aus. Es seien fast alle Verbindungen betroffen, sagte ein Sprecher der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg. Viele Reisende seien vorab darüber informiert worden und gar nicht erst zu den Airports gekommen. Es ist damit zu rechnen, dass der Ausstand auch zahlreiche Besucher der laufenden Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in der Hauptstadt trifft.
Bisher gebe es keine Streikbrecher, teilte Verdi-Streikleiter Enrico Rümker mit. „Unser Streikaufruf wird von den Beschäftigten befolgt.“ In einer Urabstimmung vor rund einer Woche hatten sich 98,6 Prozent der Verdi-Mitglieder für den Ausstand ausgesprochen. In Tegel wurden 455 Verbindungen inklusive Frachtflüge gestrichen, in Schönefeld waren es 204.
Hintergrund der Arbeitsniederlegungen ist der andauernde Tarifstreit zwischen Verdi und dem Forum der Bodenverkehrsdienstleister, in dem die an den Flughäfen tätigen Unternehmen organisiert sind. Die Gewerkschaft hatte die rund 2000 Beschäftigten des Bodenpersonals zum Streik aufgerufen. Er begann am Freitagmorgen um 4.00 Uhr und soll bis Samstag früh (5.00 Uhr) dauern. Auch nach Ende der Arbeitsniederlegungen seien noch Einschränkungen zu erwarten, hieß es bei der Flughafengesellschaft.
Fluggastrechte - Der Weg zur Entschädigung
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn der Kunde aufgrund von Überbuchung oder eines gestrichenen Fluges seine Reise nicht antreten kann oder das Reiseziel mit mindestens dreistündiger Verspätung erreicht. In diesen Fällen gilt laut EG-Fluggastverordnung die Entschädigungspauschale von 250 bis zu 600 Euro. Ab Ende des Jahres, in dem der Flug angetreten wurde, haben Passagiere drei Jahre zeit, ihren Anspruch geltend zu machen.
Quelle: Verbraucherzentrale / Stiftung Warentest
Wer sich dazu entschließt, eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einzureichen, hat drei Möglichkeiten: diese selbst einreichen, den Fall an einen Anwalt übergeben oder auf Dienstleister und Schlichtungsstellen zurückzugreifen, die dabei helfen, Entschädigungen zu erwirken. Stiftung Warentest rät, sich im ersten Schritt an die Airline selbst zu wenden. Ist diese nicht kooperativ, können im zweiten Schritt Schlichter, Anwälte oder Inkassodienste zu Rate gezogen werden.
Dei Verbraucherzetralen helfen Fluggästen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Die zuständige Zentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de/home
Seit dem 1. November 2013 können sich Passagiere außergerichtlich an die private Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr (SÖP) wenden, wenn deren Rechte von den Fluglinien ignoriert werden. Die Inanspruchnahme der SÖP ist kostenfrei, aber auch unverbindlich.
Viele Fluggäste sind nicht gewillt, den Streit auf eigene Faust anzugehen und übergeben den Fall an einen Anwalt. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden für Passagiere mit Rechtsschutz von der Versicherung getragen. In vielen Fällen ist allerdings ein Selbstbehalt von 150 Euro festgelegt. Ohne entsprechenden Rechtsschutz und im Falle einer gerichtlichen Niederlage muss ein Großteil der Kosten für das Verfahren vom Fluggast selbst übernommen werden.
Firmen wie EUclaim, Flightright, Fairplane und refund.me bieten Fluggästen die Möglichkeit, sie bei Entschädigungsforderungen zu unterstützen. Sie erheben - anders als Anwälte - keine Kosten, wenn die Klage erfolglos bleibt. Im Erfolgsfall erhalten sie eine Provision.
Quelle: Stiftung Warentest
Fluggäste der Fluggesellschaften Lufthansa, Eurowings und Air Berlin könnten ihre elektronischen Tickets für Flüge innerhalb Deutschlands in einen Reisegutschein der Deutschen Bahn umwandeln lassen, teilte die Deutsche Bahn mit.