
Bereits Anfang Februar hatte das Bundeskartellamt das Hotelbuchungsportal abgemahnt. Mit seinen strengen Vertragsklauseln habe das Internetportal das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen missachtet, teilte die Behörde in Bonn mit. HRS widersprach der Einschätzung der Wettbewerbshüter und zeigte sich "überzeugt, die Bedenken des Amtes ausräumen zu können".
Konkret mahnten die Kartellwächter das Buchungsportal wegen seiner sogenannten Best-Preis-Klausel ab. Diese beinhalte eine Vereinbarung zwischen HRS und den einzelnen Hotels, laut der die Hotels über das Portal ihren besten im Internet verfügbaren Preis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anbieten müssen, teilte die Kartellbehörde mit.





Mehrfach habe HRS Hotels, die sich nicht an die Vorgaben hielten, für weitere Buchungen gesperrt. Ab März wolle das in Deutschland führende Hotelportal außerdem seine Klausel ausweiten, kritisierten die Kartellwächter. Ab dann sollten Hotels ihren Kunden auch im direkten Kontakt, etwa an der Rezeption oder am Telefon, keine Preise anbieten dürfen, die günstiger sind als ihr Angebot auf der HRS-Webseite.
"Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen", kritisierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Newcomern unter den Hotelportalen werde der Markteintritt erschwert. "Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar."
Hotels unter Druck
Einer der Wettbewerber, das Berliner StartUp JustBook, hat nun eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht erwirkt. Dem Hotelbuchungsportal HRS wird durch den Beschluss unter anderem untersagt, die mit JustBook kooperierenden Hotels unter Druck zu setzen und daran zu hindern, günstigere Preise in ihrer App anzubieten.
Das Berliner Unternehmen ist am 16. Januar 2012 mit einer App gestartet, mit der Hotels zu Last-Minute-Preisen gebucht werden können. Pro Stadt werden täglich drei Hotels mit günstigen Exklusivraten für Übernachtungen am selben Tag angeboten, heißt es in einer Pressemitteilung des StartUps. Obwohl es bei HRS kein vergleichbares Angebot gebe, wurden die Hotels, mit denen JustBook kooperiert, umgehend kontaktiert und aufgefordert, ihr Angebot bei JustBook zurückzuziehen oder den selben Preis auch über HRS anzubieten. Gegen diese Praxis hat JustBook nun beim OLG Düsseldorf nun erfolgreich die einstweilige Verfügung erwirkt.