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Bundesarbeitsgericht Zeitarbeiter müssen um gleiche Löhne kämpfen

Manche Zeitarbeiter haben pro Stunde nur fünf bis sechs Euro verdient. Doch obwohl Christliche Gewerkschaften jetzt für Zeitarbeit vom Bundesarbeitsgericht den Stempel „tarifunfähig“ erhielten, ist der Weg zu fairen Löhnen noch lang.

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Die Tricks der schwarzen Schafe
Ab 1. November 2012 erhalten Zeitarbeitskräfte, die mehr als sechs Wochen in der Metall- oder Chemieindustrie eingesetzt sind, mehr Geld. Mit 15 Prozent Zuschlag auf den normalen Zeitarbeitstarif fängt es an, mit 50 Prozent ist die höchste von fünf Zuschlagsstufen nach neun Monaten erreicht. Viele Zeitarbeitsunternehmen verstehen das als Chance, die Zeitarbeit auch für Fachkräfte attraktiver zu machen – gut so. Schwarze Schafe aber .... Quelle: dpa
..... werden wieder versuchen, die Mehrkosten zu vermeiden. Mit dem Ziel Kunden zu halten, die nicht an der Qualität der Dienstleistung interessiert sind, sondern einzig und allein auf billigste Arbeit setzen. 1. Trick: Branchenzuteilung umgehen Die erste Idee, auf die die Trickser vermutlich kommen: Sie werden vermeiden wollen, in eine der Zuschlags-Branchen eingeteilt zu werden – etwa mit dem Hinweis, zwar ein metallverarbeitendes Unternehmen zu sein, jedoch keinen Metall-Tarif anzuwenden. Ist aber leider irrelevant, der Dreh. Denn die Zugehörigkeit zu einer im Tarifvertrag genannten Branche geht vor. Welchen Tarifvertrag ein Betrieb für die Stammbelegschaft anwendet, ist sekundär. Gleiches gilt für den Trick, aufgrund einer Logistikabteilung im Betrieb plötzlich zum Handel zählen zu wollen. Denn ob Zuschläge zu zahlen sind, hängt davon ab, welcher Branche die überwiegend geleisteten Arbeitsstunden eines Betriebes zuzurechnen sind. Am Ende sind alle dann plötzlich Handwerker und damit zuschlagsfrei? Geht auch nicht, weil schon eine Anfrage bei der Handwerkskammer die Lüge entlarven wird. Dieses Schlupfloch ist nur scheinbar genial – und leicht durchschaubar. Quelle: dpa
2. Trick: Dienstleistungs-GmbHDann eben eine andere Idee? „Praktisch wäre es doch, plötzlich eine „Dienstleistungs-GmbH“ als Untergesellschaft des Produktionsbetriebes zu haben, die keiner Branche angehört, keinen Tarifvertrag anwendet und dort alle Zeitarbeitnehmer einstellt, die dann am Ende doch in der Produktion arbeiten. Dies aber ist juristisch betrachtet ein Umgehungstatbestand, denn auch Neben- und Dienstleistungsbetriebe sind von der Geltung des Branchenzuschlag-Tarifvertrags für die Muttergesellschaft erfasst. Ganz gefährlich also!“ Quelle: Fotolia
3. Trick VergleichsentgeltSchlupfloch Nummer drei scheint eine Alternative zu sein: das Vergleichsentgelt. Ein entleihender Betrieb kann die Lohnzuschläge deckeln oder ganz verhindern – nämlich dann, wenn die eingesetzten Zeitarbeitskräfte dadurch mehr verdienen würden als die Stammkräfte des entleihenden Betriebs für dieselbe Tätigkeit. Gibt der Betrieb Vergleichsentgelte von 8,00 Euro an, kommt niemals ein Branchenzuschlag zur Auszahlung, da schon die unterste Entgeltstufe für den Zeitarbeiter in Westdeutschland bei 8,19 Euro liegt. Aber Vorsicht: Vergleichsentgelte müssen belastbar, schriftlich, mit Unterschrift und Stempel vom Kunden (!) dokumentiert werden. Macht der entleihende Betrieb vorsätzlich falsche Angaben, um die Lohnzuschläge zu vermeiden, so ist dies das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsabgaben. Mit ausgesprochen unangenehmen Konsequenzen für Einsatzunternehmen und Personaldienstleister: Es drohen empfindlich Geldbußen, und nachzuzahlen sind die erschwindelten Einsparungen natürlich auch. Quelle: Fotolia
4. Trick: WerkvertragZu riskant, denkt sich der Trickser, und kommt auf Idee Nummer vier: Dann übertrage wir doch alle Zeitarbeitnehmer in einen Werkvertrag und machen weiter wie bisher – ohne Tarifvertrag. „Stopp! Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Werkvertrag sind klar beschrieben und werden sehr eng ausgelegt. Ist der Werkvertrag rechtlich nicht haltbar, so gilt die Vermutung der Arbeitnehmerüberlassung. Hat der Dienstleister dann keine Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung, hat er sich der illegalen Arbeitnehmerüberlassung schuldig gemacht. Den Mitarbeitern steht auch in diesem Fall rückwirkend das Entgelt zu, das sie als Zeitarbeitnehmer bekommen hätten, einschließlich der Sozialversicherungsabgaben an die Krankenkassen. Die Fahnder des Zolls werden das sehr genau prüfen. Also Finger weg!“ Quelle: dpa/dpaweb
5. Trick: MitarbeiterrotationNoch gibt das schwarze Schaf nicht auf und entdeckt Trick fünf: Dann lassen wir eben alle Mitarbeiter rotieren! Jeden Einsatz melden wir einen Tag vor der Stufe zwei ab – also nach knapp drei Monaten - und holen uns neue Mitarbeiter ins Haus. „Rechtlich ist das schwer angreifbar. Aber der Markt wird das regeln. Denn erstens reden wir über Menschen, die eine solche unfaire Behandlung sicher thematisieren werden – Futter für die Zeitarbeitskritiker in den Gewerkschaften. Zweitens liegen die Mitarbeiter der Zeitarbeitsunternehmen nicht wie Ersatzteile in einem Lager, sondern werden natürlich an andere Unternehmen überlassen, die Ihnen die Zuschläge nicht nehmen wollen. Wer sollte nach einem gut bezahlten Einsatz Lust haben, sich auf einen Dumpingtarif einzulassen? Drittens wird eine solche „schmutzige“ Rotation den Ruf des Unternehmens und den Frieden in der Belegschaft sicher nicht fördern." Marcus Schulz: "Ich warne deshalb dringend davor, solche Szenarien auch nur zu besprechen". Quelle: Fotolia
Und nun, sind alle schwarzen Schafe weiß? Findet ein Kunde, der auf Teufel komm raus den Preis drücken will, nicht trotzdem einen Personaldienstleister, der Schummeleien und Sauereien mitmacht, um sich ein Geschäft zu sichern? Wenn, dann müssen Mitbewerber und Verbände knallhart reagieren. Denn das Unterlaufen von Tarifverträgen mit der Absicht, sich oder dem Kunden einen nicht rechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, ist unlauterer Wettbewerb und verstößt gegen Gesetze, Compliance-Regeln und Ethik Kodex. Will die Zeitarbeit eine anerkannte Branche sein, dann darf sie die schwarzen Schafe in ihren Reihen nicht dulden, sondern muss ihnen den Kampf ansagen. "Ich erwarte", sagt Marcus Schulz, Chef von USG People Germany, "Die Mehrheit der Personaldienstleister wird eine tarifvertragskonforme Umsetzung bieten. Durch die Branchenzuschläge werden sich Einsatzunternehmen zu dem Wert der Flexibilisierung bekennen, die ihnen Zeitarbeit ermöglicht. Die "billige Leiharbeit" hat ein Ende, und die oft fälschlich unterstellte Verdrängung der Stammbelegschaft durch Zeitarbeitnehmer ist damit endlich vom Tisch. Das bringt die Zeitarbeit und ihre Nutzer nach vorne!" Quelle: dapd

Eine Brandenburgerin wollte es wissen. Sie pochte auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit und klagte sich bis in die letzte Instanz. Die Montagearbeiterin wurde nach Angaben ihres Anwalts Kai-Uwe Zänker am Mittwoch eher unfreiwillig vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu einem der Präzedenzfälle für Tausende Zeitarbeiter, deren Arbeitgeber Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) Tarifverträge geschlossen hatten. „Meine Mandantin ist froh, dass sie wieder Arbeit hat“, sagt der Anwalt.

Letztlich scheiterte die Frau mit ihrer Klage auf Zahlung der Lohndifferenz von 16 285,05 zur Stammbelegschaft. Nicht weil sie ihr aus Sicht der Bundesarbeitsrichter mit ihrem damaligen Stundenlohn von ehemals 6,15 Euro nicht zustehen würde, sondern wegen Firsten. Nach ihrem Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma musste sie Lohnansprüche spätestens nach drei Monaten geltend machen. Diese First wurde nicht eingehalten, begründet die Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, die Entscheidung.

Die in vielen, aber nicht allen Arbeitsverträgen eingebaute Verfallsfrist wurde von den Bundesrichtern ebenso wie die Verjährungsfrist von drei Jahren nicht infrage gestellt. Sie seien die Krux nicht nur bei der Arbeiterin aus Brandenburg, sagt der Chefjurist beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt, Thomas Klebe. Zeitarbeiter müssten nach der Entscheidung der Bundesrichter alle drei Monate ihre Ansprüche während eines möglicherweise noch laufenden Arbeitsverhältnisses geltend machen. „Das sind harte Anforderungen an normale Arbeitnehmer“, findet Klebe.

In welchen Branchen Mindestlöhne bereits fällig sind
FleischindustrieDie Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert einen bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro für die deutsche Fleischindustrie. In der Branche arbeiten rund 80.000 Arbeitnehmer. Die Bezahlung der Mitarbeiter in der Branche ist bisher über einzelne Haus- oder regionale Tarife geregelt, die nur rund 27. 000 Beschäftigte erfasst. Nach Gewerkschaftsangaben wiesen die Arbeitgeber die Forderung zurück. Dies sei zwar für den Westen möglich, kurzfristig jedoch nicht für die ostdeutschen Bundesländer. Nach mehreren Stunden vertagten die Tarifparteien die Gespräche auf den 17. Dezember. Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland ist auch Ziel der SPD in ihren Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU. Quelle: dpa
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt vor einem flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Die Politik solle mit einer niedrigeren Lohnuntergrenze - beispielsweise bei sieben Euro - beginnen und sich langsam steigern. Insgesamt würden bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro 17 Prozent der Arbeitnehmer einen höheren Stundenlohn erhalten - die Lohnsumme würde jedoch nur um drei Prozent steigen, so das DIW. Schließlich gebe es viele Niedriglöhner, deren Partner gut verdienen. Das Plus werde dann von der Steuer gefressen. Auch Arbeitslose, die sich etwas dazu verdienen, hätten nichts vom höheren Lohn, da dieser mit den Sozialleistungen verrechnet werde. Der Mindestlohn von 8,50 Euro hätte dagegen zur Konsequenz, dass mehr Unternehmen auf Minijobs als auf Festangestellte setzen und letztlich die Preise bei den sogenannten konsumnahen Dienstleistungen steigen. Frisöre, Kleinst- und Gastronomiebetriebe würden die höheren Lohnkosten an die Kunden weitergeben. Quelle: dpa
In der Friseurbranche wird es ab August 2015 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben. Dem Tarifvertrag wollen laut Angaben von Landesverbänden und der Gewerkschaft Verdi auch mehrere Friseurketten betreten. Bis Ende Juni soll der Vertrag von allen Seiten unterschrieben sein. Der flächendeckende Mindestlohn werde von August 2013 an in drei Stufen eingeführt. Der Osten startet mit 6,50 Euro Stundenlohn, der Westen mit 7,50 Euro. Diese verschiedenen Stufen waren nötig, weil bislang regional sehr unterschiedliche Tarifverträge existierten. In den neuen Bundesländern gab es zum Teil Ecklöhne von nur knapp mehr als drei Euro pro Stunde, wie Verdi-Verhandlungsführerin Ute Kittel sagte. Quelle: dpa
In welchen Branchen Mindestlöhne bereits fällig sindDie Zeitarbeit führt als elfte Branche in Deutschland ab dem 1. Januar 2012 Mindestlöhne ein. Festgelegt ist, dass dann bis zum 31.Oktober 7,89 Euro in Westdeutschland und 7,01 Euro in Ostdeutschland gezahlt werden müssen. Zwischen dem 1. November 2012 und dem 31. Oktober 2013 wird die Lohnuntergrenze dann auf 8,19 Euro in Westdeutschland und 7,50 Euro in Ostdeutschland angehoben. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung Quelle: dpa
Im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt seit dem 1. Juni 2011 ein Mindestlohn von 6,53 Euro. Anders als in den meisten Branchen ist der Tarif hier deutschlandweit einheitlich. Zum 1. Januar 2013 sollen die Stundenlöhne steigen, die Beschäftigten können dann mit einem Tarif zwischen 7,50 Euro und 8,90 Euro rechnen. Foto: dpa  Quelle: Hans-Böckler-Stiftung
Wäschereien müssen ihren Beschäftigten im Osten 6,75 Euro die Stunde zahlen. Im Westen liegt der Mindestlohn über einen Euro höher, hier bekommen Angestellte mindestens 7,80 Euro. Quelle: dpa
Reinigungskräfte bekommen für den Innendienst einen Stundenlohn von sieben Euro (Ostdeutschland) und 8,55 Euro (Westdeutschland). Genau 2,78 Euro mehr pro Stunde… Foto: dpa

Die CGZP-Verträge, die nach Schätzungen des Arbeitsrechtlers Peter Schüren von der Universität Münster für bis zu 200.000 Menschen galten, hatte das Bundesarbeitsgericht in Grundsatzurteilen 2010 und 2012 für nichtig erklärt. Doch nur vergleichsweise wenige Zeitarbeiter klagten die ihnen danach zustehende gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften (Equal-Pay-Prinzip) ein. Von den DGB-Gewerkschaften wurden nach deren Angaben bundesweit bisher rund 1500 Gerichtsverfahren von Zeitarbeitern betreut, die Nachzahlungen verlangen. „Es geht in diesen Fällen um ein Volumen von fünf Millionen Euro“, sagt Klebe.

Ihre Erfolgsaussichten dürften sich nach der Verhandlung des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch nicht grundlegend gebessert haben. Immerhin hat das Bundesarbeitsgericht für mehr Klarheit gesorgt. Bisher haben Arbeitsgerichte in Sachsen und Bayern, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen sehr unterschiedlich geurteilt.

„Die, die abgewartet haben, bis das Bundesarbeitsgericht die Tarifunfähigkeit der CGZP festgestellt hat, haben verloren, wenn ihre Arbeitgeber so clever waren, wirksame Verfallsfristen in die Arbeitsverträge einzubauen“, sagt der Arbeitsrechtsprofessor Schüren.

Die Entscheidung der Bundesrichter fällt in eine Zeit, in der in Deutschland über die Kluft zwischen Arm und Reich und einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro gestritten wird.

Es wirft aber auch ein Schlaglicht auf eine Branche mit derzeit nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit knapp 800.000 Beschäftigten, die immer wieder in der Kritik steht. Obwohl es inzwischen für die Zeit- und Leiharbeit Lohnuntergrenzen - derzeit im Westen 8,19 Euro pro Stunde und im Osten bei 7,50 Euro - gibt, muss sie gegen ihr schlechtes Image ankämpfen. Jüngst sorgten Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitern beim Internet-Versandhändler Amazon für Diskussionen.

Für den Anwalt der Brandenburgerin sind gleiche Löhne für gleiche Arbeit ein „hoher Grundsatz“. Zänker sieht dabei weniger die Arbeitsgericht, sondern die Politik in der Pflicht.

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